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Ein weiterer Schritt in eine traurige Realität

7. Mai 2015 in Kommentar, 3 Lesermeinungen
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Kirchliche Sozialdienstleister, Bildungseinrichtungen usw. könnten sich auch in säkularer Trägerschaft auf dem Markt behaupten. Dies gäbe der Kirche freie Hand, sich besser um ihre Kernaufgabe zu kümmern. Gastkommentar von Peter Winnemöller


Bonn (kath.net/Blog katholon) Nun hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) auf ihrer Sitzung am 27. April 2015 eine Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ (Grundordnung – GrO) beschlossen. So lässt die DBK in einer Pressemeldung wissen.

Kernpunkte sind die Zulassung von Gewerkschaften in kirchlichen Betrieben und Einrichtungen sowie eine Reform der Bestimmungen zu den Loyalitätsanforderungen an kirchliche Mitarbeiter. Insbesondere der zweite Punkt bestimmt heute die Nachrichten und Kommentare über diese Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts. Eine erneute zivile Trauung stellen nach den neuen Regeln ebenso wenig automatisch einen Kündigungsgrund dar wie eine gleichgeschlechtliche Verpartnerung. Die verabschiedeten Rechtsnormen müssen allerdings von jedem Diözesanbischof für seine Diözese in geltendes Recht umgesetzt werden. Unterbleibt dies, so gilt das alte Recht weiter. Es wird abzuwarten sein, wie viele Diözesen dies nun vollziehen werden.

Bei Licht betrachtet wird jetzt in geltendes Recht umgesetzt, was längst gängige Praxis in kirchlichen Betrieben und Einrichtungen ist. Nicht etwa eine vermeintlich bessere Einsicht, wie öffentlich dargestellt oder gar ein Aufgeben der kirchlichen Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe, wie einige Kommentatoren vermuten, sind im Kern der Grund für diese Änderung. Es ist viel banaler und damit dem Grunde nach noch sehr viel dramatischer. Weder der Caritasverband noch andere Träger kirchlicher Einrichtungen und Betriebe können es sich noch leisten, das bislang geltende Recht streng umzusetzen. Man will offensichtlich, insbesondere in den Bereichen Soziales, Bildung und Erziehung das Feld nicht räumen. Doch weder die Caritas noch ein anderer kirchlicher Träger hat genügend Arbeitskräfte, die den Bedingungen des geltenden Rechts genügen.


In der Vergangenheit hat man stillschweigend über die zivile Wiederheirat der Krankenschwester hinweg gesehen, so diese kein Politikum daraus machte. Gleiches gilt auch für Kindergärten, Schulen, Altenheime und in der Verwaltung. Selbst in Ordinariaten hat man bei einer guten Sekretärin im Zweifel einfach eine irreguläre Situation ignoriert, wenn es denn eben möglich war. Fakt ist, die Krankenschwester, die Putzfrau, die Sekretärin und viele andere machen ihre Arbeit nicht schlechter, wenn unverheiratet zusammen leben oder zivil nach Scheidung wieder heiraten.

Statistisch wird jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Viele Geschiedene gehen nach der Scheidung neue Partnerschaften ein, dabei spielt es für die Kirche keine Rolle, ob dies formell durch zivile Trauung oder informell durch eheähnliche Lebensgemeinschaft vollzogen wird. In jedem Falle liegt dann eine irreguläre Lebenssituation vor, die der Lehre der Kirche widerspricht und dem Grunde nach einen Loyalitätsverstoß darstellt. Nach bisher geltendem Arbeitsrecht konnte unmittelbar gekündigt werden.

Wollte nun beispielsweise der Caritasverband mit seinen rund 500.000 Beschäftigten bei jedem Loyalitätsverstoß eine Kündigung aussprechen, so könnte man einen großen Teil der Einrichtungen gleich schließen. Das ist Fakt, auch wenn darüber keine offiziellen Zahlen veröffentlicht sind. Da reicht allein der gesunde Menschenverstand. Gleiches gilt für Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime, Schulen und Verwaltungen.

Man mache sich allerdings keine Illusionen, im Bereich der Pastoral, der Verkündigung, der Katechese wird man auch künftig – zumindest vorläufig – noch andere Maßstäbe anlegen. Der geschiedene, zivil wiederverheiratete Diakon mit Zivilberuf ist auch künftig nicht vorstellbar. Religionslehrer werden auch künftig die Missio nicht behalten können, wenn sie in irregulärer Situation leben. Auch öffentliches Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche (Die Pressemeldung der DBK nennt hier die Propagierung von Abtreibung oder von Fremdenhass als Beispiele) werden künftig nicht akzeptiert werden und zur Kündigung führen. Der Chefarzt einer Onkologie in einem katholischen Krankenhaus, der die aktive Sterbehilfe öffentlich befürwortet, wird ebenfalls mit seiner Kündigung rechnen müssen.

Einen Einschnitt stellt die Zulassung von Gewerkschaften in kirchlichen Betrieben und Einrichtungen dar. Zwar ist ein Liturgiestreik der Pfarrer wohl auch in Zukunft nicht zu erwarten, doch es ist der Abschied vom “dritten Weg”, der hier eingeleitet worden ist. Während Priester keine Angestellten eines Bistums sind, sondern gegen Versorgung in Dienst genommen werden, gilt dies für Gemeindereferentinnen schon mal nicht. Die könnten demnächst mal streiken. Wie ein Generalvikar seinen Bischof anschaut, wenn seine Sekretärin demnächst den Arbeitskampf anzettelt, kann sich jeder selber ausmalen.

Kirchliches Arbeitsrecht ist ein Drahtseilakt. Das war das alte Arbeitsrecht auch schon. Das neue ist es noch einmal ein Stück mehr. Die Kirche ist kein Arbeitgeber wie jeder andere, da das Anbieten von Arbeitsverhältnissen und das Auftreten als Arbeitgeber und Unternehmer nicht der Kernbereich der Kirche ist. Kernauftrag der Kirche ist es, das Evangelium zu verkünden und den Gläubigen die Sakramente zu spenden. Der caritative Dienst der Kirche speist sich aus diesen Quellen. Man könnte sagen, die Caritas wächst eigentlich aus der Eucharistie. Die Fußwaschung am Gründonnerstag ist der wohl sprechendste Akt, den der Herr selbst gesetzt hat, dafür, wo die kirchliche Caritas ihre Heimat, ihren Ursprung, ihre Quelle hat.

Ein der Welt noch mehr angepasstes Arbeitsrecht sendet hingegen eine ganz andere Botschaft: Hier erwächst nun der soziale Dienst der Kirche aus sehr weltlichen und durchaus kommerziellen Erwägungen. Die Kirche ist einer der großen Player auf dem Sozial-, Erziehungs- und Bildungsmarkt. Mit einer immer weiter gehenden Angleichung an weltliche Bedingungen – nicht nur im Arbeitsrecht – wird die Kirche zumindest in diesen Bereichen immer mehr zu einem Unternehmen wie jedes andere. Das ist das Signal, das die Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts an die Welt sendet.

Mit der Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts erteilen die Bischöfe, die es in ihrer Diözese umsetzen werden, der notwendigen Entweltlichung der Kirche ein klare Absage. Die Alternative wäre, sich von allen Einrichtungen zu trennen, die man ehrlicherweise nicht mehr katholisch betreiben kann.

Die kirchlichen Sozialdienstleister, Bildungseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen könnten sich auch in säkularer Trägerschaft unter Beibehaltung hoher Qualität auf dem Markt behaupten. Ein solcher Schritt gäbe der Kirche an vielen Stellen freie Hand, sich um ihre Kernaufgabe besser zu kümmern. Man hat anders entschieden und das muss man zur Kenntnis nehmen. Man wird an den Früchten erkennen, aus welcher Quelle sich diese Maßnahme speist.

Foto Peter Winnemöller (c) kath.net/Michael Hesemann



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Lesermeinungen

 Antigone 8. Mai 2015 
 

Hier scheiden sich die Geister,

und das wird auch bei noch so vielen Wortmeldungen so bleiben. Die kirchlichen Sozialeinrichtungen haben eine Tradition, und die stößt man nicht einfach so ab. Sie werden eines Tages tatsächlich nicht mehr zu halten sein, das ist gar keine Frage, aber hier handelt es sich um einen traurigen Prozess, und den löst man nicht einfach mit brutalen Einschnitten.
Die arbeitsrechtlichen Änderungen waren notwendig. Bekanntlich überwiegt die Zahl nichtkatholischer Mitarbeiter längst. Trotzdem sollten wir aus meiner Sicht froh sein, dass wir noch katholische Einrichtungen haben. Denn es ist noch katholisch drin. Das Glas ist noch nicht leer. So mancher wird vielleicht doch etwas vermissen, wenn es das gar nicht mehr gibt.


1
 
 Fides Mariae 7. Mai 2015 
 

Stimme 100% zu!

Wenn man unbedingt transparenter werden wollte, gab es gab nur die Wahl zwischen: Arbeitsrecht den Realitäten anpassen (=Verweltlichung) oder mindestens zwei Drittel der kirchliche Betriebe privatisieren bzw. verstaatlichen (=Entweltlichung).
Der Weg, der gewählt wurde, ist meiner Meinung nach der falsche. Schade, wieder eine Chance zur Umkehr verpasst! War es wirklich nicht möglich, sich betend zu fragen: "Was sagen uns die Verhältnisse? Was sind die Zeichen der Zeit?" und auf die gegenteilige Lösung zu kommen? Ich verstehe unsere Bischöfe nicht und bin betroffen über den fehlenden Aufschrei treuer Katholiken.


6
 
 julifix 7. Mai 2015 

Königssteiner Erklärung II.

Herr Winnemöller bringt es im vorletzten Absatz auf den Punkt! Diese Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts ist die "logisch-weltliche" Fortsetzung der königssteiner Erklärung. Bereits mit dieser hat sich die deutsche katholisch Kirche von der römisch katholischen losgesagt. Die katastrophalen Folgen sind für einen römisch katholische Gläubigen unübersehbar!
Unverholene und tief aufrichtige Papsttreue, dem obersten Bischof, ist meiner Meinung nach unbedingt angesagt. Und Gebetsstürme um die Gnade der Entweltlichung und Umkehr der dt. Bischöfe u. "liberalen" Priester an Gott unseren Herrn. Dass sich unsere Hirten wieder furchtlos den Wölfen entgegenstellen !


8
 

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