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Edward Pentin: Sorge um bevorstehende DBK-Arbeitsrechtsabstimmung

27. April 2015 in Familie, 27 Lesermeinungen
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Britischer Kirchenkenner: Deutsche Bischofskonferenz werde möglicherweise Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht fördern, um dadurch Änderungen der katholischen Lehre bezüglich Wiederverheirateten und Homosexuellen voranzutreiben.


Bonn (kath.net) Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) werde möglicherweise die zur Abstimmung anstehenden Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht dazu benutzen, eine Öffnung der katholischen Kirche in Deutschland in ihrer Einstellung zum Eucharistieempfang für wiederverheiratete Geschiedene und für die Akzeptanz praktizierender homosexueller Menschen voranzutreiben. Diese Befürchtung äußerte der katholische Journalist und Vatikankenner Edward Pentin auf seinem Blog im „National Catholic Register“. Pentin berichtete von Befürchtungen, dass diese Änderungen „die katholische Lehre“ in den betroffenen Gebieten stark aushöhlen würde. Gleichzeitig erwähnte er „Insiderquellen“, dass es in der DBK auch „festen Widerstand“ gegen solche Änderungen gebe, möglicherweise würde dadurch die einheitliche Beschlussfassung verhindert werden, die zu solchen weitreichenden Änderungen nötig seien.


Allerdings warnte Pentin, dass es angesichts des Widerstandes innerhalb der DBK gegen solche Änderungen manchen Verantwortungsträgern als ein gangbarer Weg erscheinen könnte, die Angelegenheit aus der öffentlichen Aufmerksamkeit herauszuhalten und dafür lieber hinter den Kulissen die Weichen entsprechend zu stellen. Hätte sich die DBK kann für eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechtes zugunsten wiederverheirateter Geschiedener und praktizierender homosexueller Menschen entschieden, wäre auch ein entsprechender Einfluss auf die bevorstehende Bischofssynode durch die deutschen Bischöfe denkbar.

Im ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz stehen für den heutigen Montag die Beratungen über Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht an. Bisher kann die Kirche die Übereinstimmung eines Arbeitnehmers mit den kirchlichen Moralvorstellungen im Privatleben als Loyalitätspflicht erwarten, grober Verstoß kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen. Noch im November vergangenen Jahres . hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht dieses verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bestätigt und festgestellt, dass die Kündigung eines katholischen Chefarztes einer katholischen Einrichtung nach seiner zivilrechtlichen Wiederheirat trotz bestehender kirchlicher Ehe rechtens sei, kath.net hat berichtet.

Link zum Beitrag von Edward Pentin in voller Länge: „German Bishops to Vote on Controversial Changes to Labor Law“.


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Lesermeinungen

 MONIKA! 28. April 2015 
 

br.damianus/Arbeitsrecht

"sofern es sich bei dem Arbeitsplatz um keinen in der Verkündigung handelt...",
da bin ich der gleichen Meinung.
Viel nötiger ist es Missstände bei kirchlichen Organisationen, die von der Kirchensteuer gut leben, aber gegen die Lehre der Kirche auftreten, auszuräumen.
Da sollte es strengere Maßnahmen geben!


1
 
 Thomas-Karl 28. April 2015 

Spekulation?

Dieser Herr hört das Gras wachsen....


1
 
 Rolando 28. April 2015 
 

Lässliche Sünden und Todsünden

Durch befolgen der kirchlichen Lehre wird die Todsünde gemieden, lässliche Sünden, die regelmäßig gebeichtet werden richten fast keinen Schaden an, Nichtbefolgung der kirchlichen Lehre ebnet den Weg zur gelebten Todsünde, (Unzucht, Ehebruch, gelebte Homosexualität, usw.), die Sünde wird hineingetragen und der kirchliche Mitarbeiter, der ja Vorbild sein soll wird zur Akzeptanz der Sünde beitragen, es erfolgt auch keine Beichte,"es gibt ja keine Sünde". Dieser Prozess ist schon weit fortgeschritten. Wir brauchen Gebet um die Gnade der Sündenerkenntnis und der Reue, und keine Anpassung der Kirche an die Sünde.


9
 
 Dismas 27. April 2015 

Die RKK in Deutschland ist leider in einem

katastrophalen Zustand. Man gewinnt den Eindruck, dass in der Kirche in D. nur noch Geld und weltlicher Einfluss,inkl.wirtschaftlicher Erfolg, zählen. Grundsatz sollte sein: die Gebet,Lehre und Verkündigung zuerst, diese haben Vorrang vor allen anderen Aktivitäten.Kirchliche Kindergärten, Krankenhäuder usw.dürfen nur diese Bezeichnung tragen, wenn auch "Kirche drin" ist!! Fehlen glaubenstreue Mitarbeiter,so ist das Haus zu schließen. Authentizität ist wichtig!! Die DBK sollte aufgelöst werden, wie lange werden Bischöfe, in denen doch noch ein Glaubenskern und Kirchentreue ist,aus falsch verstandener Loyalität und "Brüderlichkeit", Schweigen und den falschen Weg mitgehen?? Einstens wird JEDER für sich Rechenschaft ablegen müssen, beten wir für die Umkehr der Abgeirrten.


9
 
 Cremarius 27. April 2015 

@Seramis - Ich denke, ein Vergleich ist doch möglich.

Ob der Vergleich hinke oder nicht, hängt vielleicht davon ab, worauf man abstelle. In beiden Fällen verlangt der Arbeitgeber das Einhalten gewisser Regeln: hier die Morallehre/ christliche Überzeugung, dort die politische Ausrichtung des Medienhauses.
In beiden Fällen erwartet der Arbeitgeber, dass seine Mitarbeiter sich weit mehr mit "ihm" identifizieren als dies gewöhnlich üblich ist.
In beiden Fällen sollen die Mitarbeiter durch ihr Tun, ihr Leben Zeugnis von etwas ableben.
Auch die Kirche toleriert "abweichendes Verhalten" in gewissen Grenzen. Auch hier gibt es Einzelfallentscheidungen, Fälle von "Barmherzigkeit".
Natürlich ist eine religiöse von einer politischen Überzeugung verschieden, natürlich sind Kirche und Verlag nicht ineins zu setzen, doch sie verbindet die höheren Anforderungen an ihre Mitarbeiter. Was sie unterscheidet? Kirche sind alle, egal ob Arzt, Lehrer oder Pfleger, alle müssen sie Zeugnis ablegen.
Beim Verlag gilt die "Tendenz" nur für die Journalisten.


5
 
 Ehrmann 27. April 2015 

@elmar 69 -die Putzfrau im Spital ist nicht unwesentlich

Sie waren möglicherweise noch nicht im Spital - oder hatten das Glück, freundliche Putzfrauen zu erleben. Aber - wie es früher befürchtet wurde, daß praktizierende Katholiken (z.B. durch Kommunionempfang kenntlich) in Ordensspitälern bevorzugt behandelt würden, so ist heute zu befürchten, daß das Gegenteil der Fall ist -das betrifft auch das nichtärztliche Personal.


2
 
 Ehrmann 27. April 2015 

@FranciscoL - zum Zitat aus " Salz der Erde"

Auch ich habe diese Passage des damaligen Kardinals Ratzinger gelesen - mit leichtem Erschrecken. Später kaonnte ich seinen Äußerungen als Papst entnehmen, daß er diesen Standpunkt revidiert hat. Denn seinerzeit in Österreich - und (später?) wohl auch in Deutschland) wurde und wird es immer mehr klar, wie wichtig Schulen und Spitäler in kirchlicher Habd sind - denken wir nur an (eindringliche!!)Überredungen zu Abtreibung, Gefahr der (sogar unfreiwilligen) Euthanasie, bis zum "Vergessen" einer Bitte um Sakramentenspendung und "geistlichen" Zuspruch durch nicht von der kirchlichen Stelle, sondern vom Spital eingestzten Personen bei Behinderung der dafür vorhandenen Priester (alles schon geschehen - ohne Zustimmung der Patienten ).


2
 
 Seramis 27. April 2015 
 

@Cremarius: Ihr Vergleich hinkt

Verlagen ist es regelmäßig egal, welche Religion ihre Mitarbeiter haben oder ob sie wiederverheiratet sind. Hausmeister, Drucker, Sekretärinnen, Boten, Techniker, Admins, Buchhalter etc. haben in ihrer privaten Lebensführung einen ganz weiten Spielraum. Sie müssen nur ihre Arbeit gut machen.

Der Tendenzschutz beschränkt sich auf die veröffentlichten Texte, die tatsächlich mit der Blattlinie verträglich sein müssen; andernfalls wären ja nicht so sehr die Verleger, sondern vor allem die Leser verärgert. Manche Medien lassen aber auch da konträre Meinungen zu, etwa Jan Fleischhauer beim Spiegel.


2
 
 Kathole 27. April 2015 
 

Wieso plötzlich Handlungsbedarf, obwohl unveränderte rechtliche Rahmenbedingungen?

Das Kirchenrecht ist seit 1983 dasselbe und auch die staatliche Einstufung des Arbeitgebers Kirche als Tendenzbetrieb ist unverändert. Warum sollte man also auf einmal eine Praxis ändern, die man bisher stets mit dem Kirchenrecht und dem kirchlichen Selbstverständnis begründet hatte? Was hat es mit der plötzlichen Betriebsamkeit der DBK-Bischöfe auf sich? Mir fallen da nur 2 Erklärungen ein:

1.) Das Reservoire an Personal für den gigantischen Unternehmenspark in kirchlicher Trägerschaft, das die elementarsten Bedingungen eines kirchenkonformen Lebens erfüllt, ist unter den Pegel des Personalbedarfs gesunken.
-> Verschlankung wird abgelehnt.
2.) Die im DBK-"Dialogprozess" für spätestens dieses Jahr terminierte "Lösung" für "wiederverheiratete Geschiedene" ist durch unerwartet großen Widerstand einiger Kardinäle und Bischöfe ins Stocken geraten bzw. gefährdet.
-> Dies geplanten partikularrechtlichen Regelungen beim Sakramentenempfang sollen beim Arbeitsrecht vorbereitet werden.


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 Cremarius 27. April 2015 

@apollinaris1959 - Tendenzbetriebe: Kirchen und Medienhäuser!

Die Kirche wird in den Medien häufig kritisiert, man könnte auch sagen an den Pranger gestellt, wenn sie Mitarbeiter "maßregelt" bzw. entlässt, da diese in ihrem Verhalten gegen kirchliche Gebote/ Glaubensansichten verstossen haben. Sie darf dies, weil für sie als sog. Tendenzbetrieb eine Ausnahme im Arbeitsrecht besteht.
Es gibt übrigens eine zweite "Gruppierung", die auf das Privileg des Tendenzbetriebes zurückgreifen kann: Zeitungsverlage oder modern ausgedrückt: Medienhäuser. Das wird allerdings fast niemals erwähnt, man erweckt stattdessen lieber den Eindruck, allein den Kirchen stehe dieses Vorrecht zu.
Ein Journalist, dessen Artikel, Beiträge, Äußerungen, etc. nicht der "Leitlinie" seines Arbeitgebers/ Chefredakteurs entsprechen, kann sanktioniert, entlassen werden. Das Eigentumsrecht obsiegt hier über die "Pressefreiheit".
Bei den Kirchen (angeblich) "böse" (so Journalisten), im Journalismus dagegen "notwendig"?
Ist das nicht "heucherlich", messen mit zweierlei Maß?


19
 
 Chris2 27. April 2015 
 

Verkündigung oder schlicht "Job"

@elmar69 @br.damianus Natürlich ist es nicht das Gleiche, wenn z.B. ein Pfarrer oder Krankenhauspersonal nicht nach den Grundsätzen der Kirche lebt oder sogar offensiv "Negativwerbung" macht. Eine Kündigungsmöglichkeit freiwillig aus der Hand zu geben, wäre eine Katastrophe. Immerhin sind wir alle zum Apostolat berufen. Und welcher Verein würde Leute beschäftigen, die ständig Sand ins Getriebe streuen?


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 Cremarius 27. April 2015 

Die Geschichte des Christentums lehrt und mahnt vielleicht...

Als die Kirche noch jung war und der Glaube tief, da scherte man sich nicht um das Geschwätz der Welt. Man lebte seine strenge Moral, nahm Anfeindung, Verspottung und sogar den Tod in kauf. Die Heiden schüttelten ungläubig den Kopf, über diese Torheit, und doch faszinierte diese Konsequenz nicht wenige und sie ließen sich taufen.
Als die alte Religion sich überlebt hatte, eine Philosophie sie nicht dauerhaft ersetzen konnte, da öffneten sich viele, sogar die Kaiser, dieser zuvor so verpönten Religion und der gewaltige Aufstieg des Christentums begann.
Hätten unsere Brüder und Schwestern der ersten Stunde sich nicht so verhalten, wie sie es taten, hätten sie sich der Welt und dem Zeitgeist willig angepasst, gäbe es das Christentum dann heute noch, wären wir, als Europäer, dann überhaupt Christen?
Wer meint, sich den Strömungen des Zeitgeistes zu unterwerfen, der sollte vielleicht zuvor kurz innehalten und sich über das Wesen und die Geschichte seiner Religion bewusst werden...


23
 
 wandersmann 27. April 2015 
 

@br.damianus

... da er nicht in der Verkündigung tätig ist, sondern in der Gesundheitsversorgung, ...

Da erzeugen Sie einen künstlichen Gegensatz, den es nicht gibt. Jeder Christ ist immer in der Verkündigung tätig.
Ich vermute, dass Sie ein "restringiertes Verkündigungsverständnis" haben: Verkündigen tun die Laien nicht vor allem mit Worten, sondern durch ihr Leben.

Würde jemand, die Behandlung bei einem Arzt ablehnen, der wiederverheiratet nach einer Scheidung ist?

Da nehmen Sie die Sichtweise der Patienten ein. Würde ein Moslem einen christlichen Missionar zu sich ins Haus bestellen, um bekehrt zu werden?
Sicher nicht. Aber dürfen wir deshalb niemanden mehr bekehren?

Die Mitarbeiter arbeiten bei der katholischen Kirche. Diese hat sie eingestellt, nicht die Patienten. Die Sorge für Kranke ist eben eine besonders passende Form von Verkündigung. Freilich nicht zuerst durch Worte ... Wir wollen ja ganzheitlich den gesamten Menschen heilen und nicht nur seinen Körper.


20
 
 duesi 27. April 2015 
 

Glaubensgemeinschaft oder Solidargemeinschaft?

Als ich zum katholischen Glauben konvertierte, sagte mir der zuständige Priester, dass mein Fall sehr speziell sei und dass Gründe für den Eintritt häufig eine Gehaltserhöhung oder so etwas seien. Viele Menschen sehen in der Kirche so etwas wie einen Sozialversorger und fühlen sich besser, wenn sie durch die Kirchensteuer einen Beitrag dazu leisten, als wenn sie außerhalb der Kirche stehen. @damianus: Wenn man bedenkt, dass katholische Krankenhäuser ursprünglich von Ordensgemeinschaften im Geist der Nächstenliebe gegründet wurden, dann spielt der richtige Geist des behandelnden Personals schon eine große Rolle. Heute, wo wir flächendeckende Gesundheitsvorsorge haben, geht das Bewusstsein dafür verloren. Allerdings ist mit der Frage der Scheidungsregeln auch die Frage verknüpft, ob katholische Trägerschaft überhaupt noch Sinn macht, wenn die Tätigkeit als bloßer Beruf angesehen wird.


17
 
 JP2B16 27. April 2015 
 

@br. damianus - auch das ist Verkündigung

Dienst am Menschen kann sehr wohl eine Form der Verkündigung sein. Arzt, Stationsschwester, Krankenpfleger mühen sich nicht selten auch um eine Art "seelischen" Beistand, wenn eine augenblickliche Situation ein tröstendes oder mutmachendes Wort an den notleidenden Patienten, oder einfach nur ein geduldiges Zuhören angebracht erscheinen lässt. Beim Krankenhausseelsorger würde dem Patienten in einem katholischen Krankenhaus Authentizität, d.h. konsequent gelebter Glauben, nicht sonderlich überraschen. Um wieviel mehr aber kann der Patient Zuversicht schöpfen, wenn auch das übrige Krankenhauspersonal fest im Glauben zu stehen scheint und diesen sichtbar im Krankenhausalltag lebt. Das persönliche Zeugnis durch Akte der christlichen Nächstenliebe ist sehr wohl Verkündigung.


23
 
 FranciscoL 27. April 2015 

Das Beste wäre Trennung von vielen Institutionen (z.B Schulen od Krankenhäuser),

die nicht mehr von kirchlichem Geist getragen werden.Kardinal Ratzinger 1996 in "Salz der Erde":

"Hier (in Deutschland) haben wir weit mehr kirchliche Institutionen, als wir mit kirchlichem Geist decken können. Und gerade das bringt die Kirche dann in Mißkredit, daß sie am Institutionengefüge festhält, auch wenn eigentlich nichts mehr dahintersteht. So entwickelt sich der Eindruck, in einem Krankenhaus oder zum Beispiel in einer Schule würden Menschen, die eigentlich nichts damit zu tun haben, auf eine kirchliche Haltung festgelegt, nur weil eben die Kirche der Eigentümer ist und das Sagen hat. Hier muß es eine wirkliche Gewissenserforschung geben. Leider war es in der Geschichte aber immer so, daß auch die Kirche nicht die Fähigkeit hatte, selber das irdische Gut abzustoßen, sondern daß es ihr immer wieder genommen werden mußte und dieses Genommenwerden ihr dann zum Heil gereichte."


25
 
 Wolfgang63 27. April 2015 
 

Durcheinander

Gehen in dem Artikel nicht zwei Dinge durcheinander? Zum einen ist vom Eucharistieempfang die Rede: Dies ist eine rein innerkirchliche Angelegenheit, welche die RKK ganz nach ihren Maßstäben gestalten kann.

Zum zweiten ist vom Arbeitsrecht die Rede und es geht um das bekannte Beispiel eines wiederverheirateten Chefarzt. Hier ist die Sache eine andere: Der Staat gibt den Kirchen im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips Geld für Aufgaben von allgemeinem Interesse. Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz werden Investitionskosten vom Land und laufende Kosten von den Patienten und ihren Krankenkassen getragen: Die Kirche trägt finanziell nicht oder nur gering bei. Hier geht es also um Steuergelder aller Bürger und genau so, wie dann auch alle Menschen in diesen Krankenhäusern behandelt werden müssen, sollten auch alle das Recht haben, dort auf Basis des normalen deutschen Arbeitsrechts tätig zu sein.


3
 
 SpatzInDerHand 27. April 2015 

@apollinaris1959: hm. Wie man an obigen Artikel gut sehen kann ;)


9
 
 apollinaris1959 27. April 2015 
 

Rechtsprechung

Das Geunke sollte bedenken, dass ohne Änderungen ein Prozeß nach dem anderen vor den Arbeitsgerichten verloren geht.


1
 
 chriseeb74 27. April 2015 
 

Es wäre einmal interessant...

festzustellen, welche Bischöfe sich für eine Lockerung des kirchlichen Arbeitsrechts einsetzen. Im übrigen hat jeder Bischof für sein Bistum die Alleinverantwortung; er ist an Mehrheitsentscheidungen der DBK, des ständigen Rates oder anderer Institutionen nicht gebunden.
Wir brauchen dringend einen (oder mehrere) Bischof Dyba!


26
 
 Waldi 27. April 2015 
 

Der DBK mit ihrem Vorsitzenden...

traue ich über kurz oder lang sogar zu, dass sie sich von Rom genau so abnabelt wie die EKD. Kardinal Marx hat es ja völlig unverblümt angedeutet, dass die Deutschen Diözesen keine Filialen von Rom seien und in der Pastoral eigene Wege beschreiten werden! Klarer kann man die zunehmende Tendenz einer Loslösung von Rom gar nicht formulieren! Und genau das ist der Hauptgrund, dass sich immer mehr, besonders glaubenstreue Katholiken, von dieser Deutsch-Nationalen Kirche enttäuscht und verbittert abwenden! Auch wenn der allgemeine Glaubensschwund unter den Menschen für die leeren Kirchen verantwortlich gemacht wird, so muss man sich doch ernstlich fragen, inwieweit die Kirche selbst in unseren Breiten für diesen Glaubensverfall mitschuldig ist! Eine Kirche, die die über viele Jahrhunderte gelebte Volksfrömmigkeit und jede Tradition durch zeitgeistig-ideologische Verwirrungen unterminiert, darf sich nicht wundern, dass sie ihre Glaubwürdigkeit immer mehr einbüßt!


27
 
 wedlerg 27. April 2015 
 

@elmar69: die Reinigungskräfte sind nicht das Problem

Die Reinigungskräfte handeln und leben weit häufiger nach den Grundsätzen der Kirche als die Chefs von Caritas et al. Es sind bestimmte Sozialkreise, die die Probleme bringen: erst durch kirchliche Instanzen wandern und dann die Kirche ändern.

Es ist ein wenig als ob man erst ein Haus billig ins Grundwassergebiet baut und dann aber vom Wasser nichts hören und sehen will und nach Hochwasserschutz schreit.


24
 
 elmar69 27. April 2015 
 

Arbeitsrecht

Das kirchliche Arbeitsrecht kann problemlos lockerer definiert werden, es macht halt einen Unterschied, ob ein Angestellter z.B. mit der Erziehung junger Menschen oder der Reinigung eines Krankenhauses beauftragt ist. Bei letzterem wäre es mir egal, ob er nach den Geboten Gottes lebt oder nicht. Ein derartiger Unterschied kann sich durchaus auch in den formalen Regelungen niederschlagen.

Gleichzeitig sollte man dann auch Regeln, an welchen Stellen ein Katholik, und wo ein Christ erforderlich ist und an welchen Positionen die religiöse Überzeugung egal ist.


5
 
 Kleine Blume 27. April 2015 
 

unter vier Augen

"Ich kenne Bischöfe, die unter vier Augen zugeben, daß sie anders entschieden hätten als in der Konferenz, wenn sie allein hätten entscheiden müssen. Indem sie das Gruppengesetz akzeptierten, haben sie die Mühe gescheut als 'Spielverderber', als 'rückständig' und 'wenig aufgeschlossen' angesehen zu werden. [...]"

(Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.: Zur Lage des Glaubens. Ein Gespräch mit Vittorio Messori. Aus dem Italienischen von Gisela Zöhrer. Freiburg i. Br. 2007, S. 63.)


19
 
 br.damianus 27. April 2015 
 

Arbeitsrecht

Sofern es sich bei dem Arbeitsplatz um keinen in der Verkündigung handelt, ist es eigentlich nicht von Belang, wie ein Angestellter lebt. Man nehme z.B. einen Mitarbeiter (m/w) eines Katholischen Krankenhauses, der nach einer Scheidung erneut heiratet, so wird der derzeit nach der Aktuellen Praxis aus dem Arbeitsverhältnis entlassen, dies scheint mir eigentlich nicht haltbar, da er nicht in der Verkündigung tätig ist, sondern in der Gesundheitsversorgung, und wenn er dort gute Dienste erbringt, ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt. Ist jedoch dieser Angestellter nicht im Krankenhaus tätig, sondern in der Verkündigung, ist eine Kündigung gerechtfertigt.

Ist es von Belang, wie das Krankenhauspersonal lebt, wenn es gute Arbeit vollbringt? Würde jemand, die Behandlung bei einem Arzt ablehnen, der wiederverheiratet nach einer Scheidung ist?


6
 
 romanza 27. April 2015 
 

und die katholischen Christen...

...können dann sehen wo sie arbeiten. Das ist leider schon heute zu beobachten, wenn man versucht eine Anstellung als gläubiger Katholik bei der katholischen Kirche zu erhalten. Ich werde das Gefühl nicht los, dass man schon jetzt alleinerziehend oder geschieden sein muss und auf gar keinen Fall Kirchgänger sein darf.


28
 
 Suarez 27. April 2015 

Eines sollten sich die deutschen Bischöfe vor Augen führen

Sie werden irgendwann vor ihren Richter treten müssen. Ob sie dann der Verweis auf den Zeitgeist von aller Schuld befreit?

Es ist leider nicht mehr auszuschließen, dass zumindest ein Teil der deutschen Bischöfe an die Stelle der in der Kirche verbürgten Glaubenswahrheit ein zeitgeistiges Gemenge von Glaube und politischer Ideologie setzen möchte. Entsprechend verhalten sich die Bischöfe nicht wie Hirten sondern wie Politiker, die im Wege des politischen Taktierens die Substanz des Glaubens preisgeben, um sich so einem Publikum anzudienen, dass mit Glaube im tieferen Sinn nur Ablehnung verbindet.

Erinnert man sich dann noch der jüngsten Aussagen von Kard. Marx, so muss man tatsächlich davon ausgehen, dass hier schon vor der Synode im Herbst Fakten geschaffen werden sollen, die den Weg in eine andere, dann nicht mehr katholische Kirche im Land ebnen sollen. Hoffen wir, dass die noch aufrechten Bischöfe diesem bösen Spiel ein Ende bereiten.


39
 

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