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| Italienische Bischofskonferenz kritisiert neues Scheidungsgesetz23. April 2015 in Familie, 4 Lesermeinungen Ehepaare können zukünftig bereits nach sechs Monaten Trennung geschieden werden - Vereinigung katholischer Notare beklagt, dass dies die Ehe auf einen «bloßen Vertrag» reduziere und für die Kinder der betroffenen Paare problematisch sei. Rom (kath.net/KNA) Die Italienische Bischofskonferenz hat das neue Gesetz zur Vereinfachung von Ehescheidungen in Italien kritisiert. Die verkürzte Verfahrensdauer lasse zu wenig Zeit, um zerrüttete Ehen wieder in Ordnung zu bringen, sagte Paolo Gentili, der Verantwortliche der Bischofskonferenz für Familienseelsorge am Donnerstag laut dem bischöflichen Pressedienst SIR. Der italienische Senat hatte am Mittwoch mit wenigen Gegenstimmen ein Gesetz verabschiedet, nach dem sich Ehepaare künftig schon nach einer Trennungszeit von sechs Monaten statt bislang drei Jahren scheiden lassen können. Falls kein Einvernehmen über die Scheidung herrscht, beträgt die Frist künftig ein Jahr. Die Abgeordnetenkammer hatte das Gesetz bereits im Mai 2014 gebilligt. Insgesamt zog sich die Debatte über eine Erleichterung der Ehescheidung über zehn Jahre hin. Der Präsident der Vereinigung katholischer Notare, Roberto Dante Cogliandro, beklagte laut SIR, dass die neue Regelung die Ehe auf einen «bloßen Vertrag» reduziere und für die Kinder der betroffenen Paare problematisch sei. Costanza Marzotto, Psychologin an der katholischen Universität von Mailand, bemängelte, dass durch das neue Gesetz die Chancen für eine Mediation erheblich sänken. Um einander entfremdete Eheleute wieder zusammenzuführen brauche man mindestens jene drei Jahre, sagte sie in einem Interview der italienischen Tageszeitung «Avvenire» vom Donnerstag. Zudem führe die Verkürzung der Fristen für eine Scheidung dazu, dass die Väter von der Erziehung ihrer Kinder nahezu vollständig ausgeschlossen würden. Sie reichten nicht aus, um Väter, die sich bislang wenig um ihre Kinder gekümmert hätten, mit der Erziehung vertraut zu machen. Die Möglichkeit der Ehescheidung wurde in Italien 1970 gegen starken Widerstand der katholischen Kirche eingeführt. In einem Volksentscheid wurde diese Regelung 1974 bestätigt. Die katholische Bischofskonferenz hatte den Gesetzentwurf bereits im Mai 2014 anlässlich der Verabschiedung durch die Abgeordnetenkammer kritisiert. Die verkürzte Verfahrensdauer drohe Familien zu zerstören und diene keiner Seite, sagte damals ihr Generalsekretär, Bischof Nunzio Galantino. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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