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Kurienkardinal: Ehenichtigkeitsprozesse künftig rascher

31. März 2015 in Familie, 27 Lesermeinungen
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Präsident des Rates für Gesetzestexte, Coccopalmerio: Prüfung einer Reduktion der Instanzen mit Ergebnissen bis Sommer - "Hoffnungsvoll", dass bei Synode im Herbst Lösung für Sakramentenempfang von wiederverheirateten Geschiedenen gefunden wird


Wien (kath.net/KAP) Im Vatikan kommt die Prüfung der Möglichkeiten, Ehenichtigkeitsverfahren zu beschleunigen, zügig voran: Voraussichtlich bis Juni werden die beiden dafür eingesetzten Kommissionen ihre Ergebnisse dem Papst vorlegen, hat Kardinal Francesco Coccopalmerio, Präsident des vatikanischen Rates für Gesetzestexte, in Wien gegenüber "Kathpress" erklärt. "Die Vorschläge werden der Bischofssynode zu Ehe und Familie im Herbst zur Verfügung stehen." Dass dann bereits eine Entscheidung folge, sei "sehr wahrscheinlich und auch notwendig", so der Kardinal am Rande eines Vortrags über das Kirchenrecht, den er kürzlich im Wiener Theater- und kulturwissenschaftlichen Forschungszentrum Don Juan Archiv hielt.

Für ein schnelleres Verfahren sei es etwa möglich, dass künftig nur noch eine Gerichtsinstanz ein Urteil treffen muss, stellte Coccopalmerio in Aussicht. Bislang muss jeder Fall mindestens zwei Instanzen durchlaufen - nämlich Diözesan und Metropolitangericht - und bedarf unter Umständen noch einer dritten Instanz - in der Regel der Rota Romana -, damit zwei gleichlautende Urteile vorliegen. Dass Nichtigkeitsprozesse bald einfacher werden, hat Papst Franziskus bereits mehrmals angekündigt. Die dabei häufige Bezeichnung als "Annullierung" sei falsch, wie der Kardinal betonte: "Die Kirche kann eine geschlossene Ehe nicht lösen, sondern nur feststellen, dass sie ungültig ist und nie bestanden hat, wenn die Voraussetzungen dafür fehlten."


Um bei den Voraussetzungen anzusetzen, bezeichnete es der Kurienkardinal als entscheidend, dass parallel auch mehr Augenmerk auf die Ehevorbereitung sowie auch die ständige Begleitung in den ersten Ehejahre gelegt werde; eine Intensivierung auf diesem Gebiet hatte bereits die außerordentliche Bischofssynode vergangenen Herbst gefordert. Coccopalmerio verwies darauf, dass in der konkreten Durchführung neben der Erstellung von Büchern und Unterlagen für die Katechese auch die vermehrte Einbindung von Laien sinnvoll sei: "Ältere Ehepaare können die Jüngeren begleiten."

Lösung bei Wiederverheirateten "sicher möglich"

Für die im Herbst 2015 angesetzte Bischofssynode wünsche er, dass eine Möglichkeit für den Sakramentenempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gefunden werde, erklärte der Kardinal. Er selbst sei "hoffnungsvoll", dass hier eine Lösung zustande komme, auch da diese aus Sicht des Kirchenrechtes "sicherlich möglich" sei. Zum Bewahren von Ruhe mahnte er angesichts der verschiedenen Positionen unter den Synodalen und der schwierigen Konsensfindung. Die Bischofsversammlung sei doch vor allem ein geistiger Prozess: "Wir müssen um den Heiligen Geist beten."

Die von Papst Franziskus im Umfeld der Synode immer wieder eingeforderte Barmherzigkeit sei kein Gegensatz zur Gerechtigkeit, so der Präsident des Rates für Gesetzestexte: Recht und Barmherzigkeit gehörten zusammen und seien nicht voneinander zu trennen. Barmherzigkeit rechtfertige ein fehlerhaftes Verhalten eines Menschen nicht, ermögliche jedoch, ihn anzunehmen. "Wahre Gerechtigkeit ist Liebe zu jenen, die etwas brauchen - also Barmherzigkeit", erklärte der Kardinal. Allgemein enthalte jedes Gesetz eine Pflicht gegenüber anderen, welche ein Ausdruck der Liebe sein solle. Coccopalmerio: "Für das Kirchenrecht gilt das besonders."

Codex-Neuformulierung bei Familie

Die von Coccopalmerio geleitete Kurienbehörde prüft alle dem Papst vorgelegten Gesetzestexte sowie auch die Rechtsvorschläge der anderen Dikasterien auf Übereinstimmung. Bereits mehrere Änderungen im Kirchenrecht seien im neuen Pontifikat - der Papst ist oberster Gesetzgeber der Kirche - angeregt worden, erklärte der Kardinal. So habe Franziskus gemeinsam mit der Bischofssynode eine Neuformulierung jenes Teils im kirchlichen Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici) in Gang gesetzt, der die Ehe behandelt; die künftige Formulierung werde expliziter als bisher auf die Familie Bezug nehmen, wobei hier Ergebnisse jedenfalls "nicht vor der Synode" zu erwarten seien.

Weiterhin viel Zeit benötige die Kurienreform, auf die Papst Franziskus drängt: "Sie ist noch nicht gestartet, sondern weiterhin im Ideen- und Entwurfsstadium", konstatierte Coccopalmerio. Die Diskussion rund um seinen eigenen Vorschlag, einen Kurienmoderator für die Koordination der verschiedenen vatikanischen Verwaltungsebenen einzurichten, sei "im Moment noch nicht beendet" und er halte diese Figur weiterhin für notwendig, erklärte der Kardinal. Dass Funktionen eines Moderators nun offenbar im Staatssekretariat angesiedelt werden sollten, damit sei er einverstanden, so Coccopalmerio, "doch müssen die Aufgaben noch genauer präzisiert werden".

Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 landpfarrer 2. April 2015 
 

@Schlegl

Vielen Dank für die Präzisierung.
Die Sache mit der Formpflicht für ausgetretene Katholiken wurde unter Papst Benedikt geändert. Protestanten unterliegen jedoch weder bei der alten noch bei der neuen Regelung der Formpflicht und eine zwischen zwei Protestanten geshlossene Ehe ist auch bei nur standesamtlicher Eheschliessung gültig und als sakramentale und damit unauflösliche Ehe zu betrachten. Die Sakramentalität der Ehe muss ihnen dabei keineswegs bewusst sein. Es genügt, dass sie eine christliche Ehe als lebenslangen Bund schliesssen wollen.


0
 
 SCHLEGL 2. April 2015 
 

@landpfarrer

Kirchenrechtlich haben Sie recht, die Ehe zwischen 2 Getauften ist immer ein Sakrament. Bei Orthodoxen und Altorientalen ist das viel klarer, weil deren Ehe UNBEDINGT vor dem Priester geschlossen sein muss. Ich hatte den Fall von 2 Protestanten (1 aus der ev. Kirche ausgetreten), die nur standesamtlich verheiratet waren und nichts vom Christentum hielten. Einer der beiden wollte einen Katholiken heiraten, das ging nicht. Nach längerer Untersuchung wurde geraten das Privilegium Petrinum = Auflösung der Naturehe durch den Papst anzuwenden. UnterJP II war ein Fehler in Codex, aus der katholischen Kirche Ausgetretene, konnten, auch wenn die 1. Ehe nur standesamtlich war, nicht mehr kirchlich heiraten, weil sie der Naturehe gleichgestellt wurden. Benedikt XVI berief sich auf den Satz: " 1x kath. = IMMER kath.". Daher unterlagen ausgetretene Personen der FORMPFLICHT zur kath. Eheschließung, womit standesamtliche Ehe UNGÜLTIG war und sie ein 2. Mal kirchl. heiraten konnten.Msgr.F.Schlegl


1
 
 Veritasvincit 2. April 2015 

@alphabeta

Sie stellen fest, dass die Kirche heute auch die Naturehe zwischen Ungetauften als gültig anerkennt; aber Sie möchten, dass diese Anerkennung aufgehoben wird. Heisst das nicht, die Lehre und Praxis der Kirche nach dem Zeitgeist zu richten, wie eine Windfahne sich nach dem Wind richtet.


0
 
 Steve Acker 1. April 2015 
 

Generell zu Annulierungspraxis

Sicher wird man da manches vereinfachen können. Ich warne aber davor, zu meinen,
damit liesse sich das Problem der wvG lösen.
Wenn die Annulierungspraxis ausgeweitet wird, wird die Unauflöslichkeit der Ehe ausgehölt. Man braucht nur lange genug zu wühlen, irgendwas wird sich schon finden lassen.
Und dann wird die Annulierung zur "Scheidung auf katholisch".
Es gab mal einen amerikanischen Bischof der tönte, er bekäme jede Ehe anulliert.


1
 
 Steve Acker 1. April 2015 
 

Spatz in der Hand- eingebauter Formfehler

Das wird hier immer wieder angesprochen,
und dass dies manche Geistliche machen.
Habe schon gehört, das auch andere das tun können.
Beispiel: Brautmutter gibt am Tag der Hochzeit, der Braut eine kleine Ohrfeige, so dass es ein paar Zeugen sehen, die es dann später bei Bedarf bezeugen können.
==> Tenor: Braut wurde zur Ehe gezwungen.


1
 
 Steve Acker 1. April 2015 
 

Hans Josef

ich weiss von so einem Fall. 2 Protestanten, evangelisch verheiratet,
später geschieden. Sie wollte dann einen Katholiken heiraten.Dieser wollte katholisch heiraten. Daher wurde ein katholisches Ehenichtigkeitsverfahren der evangelisch geschlossenen Ehe durchgeführt. Für den geschiedenen evangelischen Ehemann, der ohnehin ein Problem mit der katholischen Kirche hat, muss der ganze Vorgang ziemlich schrecklich gewesen sein.Es endete mit der Annulierung.
Bei Beispielen wie diesem habe ich echte Probleme mit der Annulierungspraxis.
Wie ich hörte ist die zweite Ehe der Frau inzwischen auch in die Brüche gegangen.


1
 
 SCHLEGL 1. April 2015 
 

@ Hans Josef

Weil nach protestantischem Verständnis die Ehe KEIN Sakrament ist, ist es vollkommen egal, ob 2 Protestanten vor dem Pastor, oder nur vor dem Standesamt heiraten! Sie wollten einander zwar kein Sakrament spenden, aber es liegt hier eine so genannte "NATUREHE" vor, die an sich unauflöslich ist. Das heißt aber, dass der Papst nach dem Privilegium Petrinum eine Naturehe auflösen kann, wenn einer der Partner die Möglichkeit hat einen Katholiken kirchlich zu heiraten. Man könnte aber auch einen anderen Weg geben, weil nach katholischem Verständnis die Ehe zwischen zwei Getauften immer ein Sakrament ist. Daher könnte in diesem Fall die Ehe zwischen 2 Protestanten vor dem katholischen Ehegericht angefochten werden, wenn einer der beiden einen Katholiken heiraten möchte.Msgr. Franz Schlegl


1
 
  1. April 2015 
 

@ Monsignore Schlegel

Und müßte man nicht zwangsläufig katholischerseits dann dazu kommen , alle Ehen zwischen evangelischen Christen als nichtig anzusehen, da es ja dort nach deren Selbstverständnis die Scheidung möglich ist?


0
 
 SCHLEGL 1. April 2015 
 

@Hans Josef

Offen gesagt, ich halte es für ein bisschen problematisch, das Lehramt des hl. Papstes Johannes Paul II in gewisser Weise gegen das Lehramt von Papst Benedikt XVI., der sich ebenfalls eindeutig für ein strafferes und die Glaubenssituation des einzelnen Paares, stärker berücksichtigendes Gerichtsverfahren ausgesprochen hat, zu stellen.
Papst Franziskus verfolgte Linie von Papst Benedikt weiter.
In meiner 40 jährigen Tätigkeit als Priester habe ich etwas über 15 Eheverfahren angeregt,bzw. begleitet. Bis auf 2 Fälle endeten alle positiv mit einer Annullierung. Für den gläubigen Partner eine große Erleichterung und Erlösung in einer oft unhaltbaren Situation. Das Vorverständnis über die Sakramentalität der Ehe, das religiöse Wissen des Großteils der Katholiken ist teilweise katastrophal! Für nicht wenige ist die Hochzeit in der Kirche einfach ein Brauch/Folklore! Worauf man sich einlässt, ist viele Menschen nicht klar. Hier muss die Gültigkeit der Ehe genau geprüft werden! Msgr.Schlegl


1
 
  31. März 2015 
 

Antworten auf meine Fragen gibt der heilige johannes Paul II.

in Familiaris consortio unter der Nr. 68, " Trauungsfeier und Verkündigung für Getaufte ohne Glauben". Von dieser Nrr stelle ich nur einen kleinen Abschnitt ein: "Wollte man zusätzliche Kriterien für die Zulassung zur kirchlichen Eheschließung aufstellen, die den Grad des Glaubens der Brautleute betreffen sollten, würde das außerdem große Risiken mit sich bringen: zunächst jenes, unbegründete und diskriminierende Urteile zu fällen; dann das Risiko, zum großen Schaden der christlichen Gemeinschaften Zweifel über die Gültigkeit der schon geschlossenen Ehen und neue, unbegründete Gewissenskonflikte bei den Brautleuten hervorzurufen; man würde ferner in Gefahr geraten, die Sakramentalität vieler Ehen von Brüdern und Schwestern, die von der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche getrennt sind, zu bestreiten oder in Zweifel zu ziehen, und das im Widerspruch zur kirchlichen Tradition. "

Ich empehle sehr, die ganze Nr.68 zu lesen sowie das ganze Schreiben.


4
 
 alphabeta 31. März 2015 
 

@Kardiologe

"Es können nur katholische Ehen beurteilt werden. Darüber kann es gar keinen Zweifel geben."
Und genau das ist eben nicht der Fall, die katholische Lehre erkennt gemäß Naturrecht auch nicht kirchlich oder sakramental geschlossene Ehen an. Auch zwischen kirchlich und sakramental geschlossenen Ehen gibt es kirchenrechtliche Unterschiede. Ich kenne Fälle, wo standesamtliche Ehen erst nach jahrelangem Verfahren für ungültig erklärt wurden. Eine standesamtliche Ehe wird zwar insofern nicht anerkannt, dass jemand, der nur standesamtlich verheiratet ist, nicht die Sakramente empfangen kann, dagegen insofern anerkannt, dass nach einer Scheidung nicht ohne weiteres eine zweite Eheschliessung möglich ist. Das ist natürlich eine enorme Hürde für Menschen, die sich neu der Kirche zuwenden möchten


0
 
 Kardiologe 31. März 2015 
 

Katholische Ehen

Es können nur katholische Ehen beurteilt werden. Darüber kann es gar keinen zweifel geben. Im Übrigen gibt es nur einen Weg und das ist der der Personalaufstockung. Vor Leichtfertigkeiten ist schon im Ansatz zu warten. An der Berufungsinstanz als weiterer Tatsacheninstanz ist festzuhalten. Das verlängert natürlich das Verfahren.


1
 
  31. März 2015 
 

Fragen

Ein katholischer Christ darf einen geschiedenen Christen der einer kirchlichen Gemeinschaft angehört die aus der Reformation hervorgegangen ist und der mit einem ebensolchen Christen verheiratet war und jetzt geschieden ist , nicht heiraten. Jetzt haben ja diese Gemeinschaften und Denominationen andere Auffassungen von der Unauflöslichkeit der Ehe. Damit jetzt eventuell der katholische Christ diesen evangelischen Christen heiraten kann, soll die katholische Kirche entscheiden ob diese Ehe zwischen zwei evangelischen Christen bestanden hat oder nicht und im Nachhinenein den Glauben dieser Christen beurteilen?

Oder soll man alle Ehen zwischen evangelischen Christen als nichtig ansehen?


1
 
 bernhard_k 31. März 2015 
 

Logik?

"Er selbst sei 'hoffnungsvoll', dass hier eine Lösung zustande komme, auch da diese aus Sicht des Kirchenrechtes 'sicherlich möglich' sei." (Zitat)

Soso ... Wenn ein wiederverheiratet Geschiedener mit seiner zweiten (=falschen) Frau ins Bett geht, obwohl(!) er mit seiner ersten (=richtigen) Frau lebenslang verheiratet bleibt(!), begeht er ihr gegenüber Ehebruch. Das ist so logisch, dass es auch Kinder verstehen.

Und im Evangelium steht es ebenfalls.

Was wollen also all diese "Trickser" hier veranstalten??


7
 
 alphabeta 31. März 2015 
 

Msgr. Schlegl,

ganz meiner Meinung. Oft dauern die Verfahren grotesk lange, auch hierzulande, und zwar nicht aus Genauigkeit, sondern aus Desinteresse/Personalmangel. Man muss auch an Paare und Familien denken, die neu zum Glauben und zur Kirche finden, und deren heutige Ehe durch eine frühere zivile Verbindung nicht gültig geschlossen werden kann. Die Kirche erkennt nämlich in vielen Fällen auch standesamtliche Ehen (Naturrecht) als gültig an. Menschen, die nie im Glauben oder im Gedanken an Unauflöslichkeit geheiratet haben, können dann trotzdem keine christliche, sakramentale Ehe schliessen. Und hier muss tatsächlich eine Möglichkeit geschaffen werden, das sagt auch Benedikt XVI. Mmn. ist eine viel stärkere Unterscheidung von "Ehe" und "christlicher Ehe" nötig, dann würde sich auch nicht die Frage stellen, ob die ungültige erste Ehe dann plötzlich zum Nichts erklärt wird und ob die Kinder dann unehelich sind - es war eine Ehe, aber halt keine christliche Ehe, im katholischen Sinne ungültig.


1
 
 SCHLEGL 31. März 2015 
 

Eheprozesse

Schon vor einigen Wochen habe ich darauf hingewiesen, dass die Annullierungsverfahren gestrafft und gekürzt werden müssen! So hat es auch unser hl. Vater gesagt. Im Durchschnitt dauern die Verfahren 1-2 Jahre! In Osteuropa manchmal 4 Jahre. Das ist unmöglich! Wenn die Sache eindeutig ist (Ausschluss der Nachkommenschaft, der ehelichen Treue usw.), durch Zeugen, Briefe, E-Mails, eindeutig nachweisbar , MUSS eine Instanz genügen, den NICHTBESTAND der Ehe festzustellen. Es werden ohnedies nur Menschen, denen die Kirche und die Sakramente etwas bedeuten, diesen Weg gehen, der Rest geht einfach in den Ehebruch, wie schon bisher.
Das hat übrigens NICHTS mit Barmherzigkeit zu tun, sondern hier haben die Gläubigen einen Rechtsanspruch an das bischöfliche Gericht, Klarheit zu schaffen. Msgr. Franz Schlegl


6
 
 Veritasvincit 31. März 2015 

Lösungssuche der Synode?

Die Suche nach einer Lösung bei einer Zweitheirat liegt in erster Linie beim betroffenen Paar. Die Richtlinien sind längst gegeben. Es braucht das Eingeständnis der Sünde.


3
 
 Kardiologe 31. März 2015 
 

Unlogisch

Eine ungültige Ehe hat nie bestanden. Das ist ja gerade der Unterschied zur weltlichen Scheidung. Unbekannt ist ja weitgehend, dass es im weltlichen Recht auch die Nichtigkeitsklage gibt, dann ist die Ehe nie zustande gekommen, während bei der Scheidung praktisch die Kündigung erfolgt.


3
 
 Kardiologe 31. März 2015 
 

Stefan Fleischer

Stefan Fleischer möchte ich da beipflichten. Die Nichtigkeitsklage darf nicht zur Scheidung abgewertet werden. Die Lösung kann nur in einer Personalverstärkung liegen. Man müßte auch einmal zu einer Klage befähigte und zugelassene Rechtsanwälte benennen können. selbstgestrickt wird das nämlich nichts und ein nicht mit diesen dingen befaßter Jurist tut sich arg schwer.


4
 
 babuska 31. März 2015 
 

Kinder

Werden die Kinder,die gezeugt und aufgewachsen,in so eine,Nichtehe,auch unehelich geboren,rückwirkend?Haupsächlich barmherzig.


4
 
 argus 31. März 2015 
 

In die Barmherzigkeit Gottes zu fallen ist wohl die grösste Hoffnung.

Kann denn wirklich jemand vor der Gerechtigkeit Gottes bestehen?


0
 
 Schimmelreiter 31. März 2015 

@ Spatz in der Hand

Dabei kommt man mit Formfehlern eigentlich am wenigsten durch, denn der Konsens macht die Ehe gültig. Aber genau das wird man dann außer Acht lassen.
Es war sicher kein Zufall, dass Kard. Burke versetzt wurde, damit ist der Weg frei. Als nächstes wird der Bandverteidiger abgeschafft.
Begleitung in den ersten Ehejahren ist gut und schön, aber sie mus vorher erfolgen, nicht nach der Trauung. Eheseminare zur Pflicht und dann keine Ausreden mehr.
Wieder einmal ist nur vom Kommunionempfang die rede, nie von der Beichte / Buße.
Mein Jesus, Barmherzigkeit!


12
 
 marienkind 31. März 2015 
 

Nur durch mehr Personal kann es schneller gehen

Alle anderen Vorschläge sind ein Abweichen von der Genauigkeit der Prüfung.

Vor allem gründliche Katechese zur Vorbereitung der Ehen und auch für den Beantragenden.

Es gibt Fälle, da gibt es keine Nachweise, nur Indizien, da muss das Gewissen des Antragstellenden geschult werden, damit er weiß, dass er keinen Göttlichen Segen, selbst bei offiziell kirchlicher Heirat, erhält und er ein Sakrileg begeht, sollte er die Eucharistie nehmen und die Erstehe doch gültig sein (was nur er weiß).


5
 
 SpatzInDerHand 31. März 2015 

Hm. Dann müssen die Priester zukünftig in das Trauformular

nur routinemäßig einen Formfehler einbauen und schon haben wir das Problem der wiederverheirateten Geschiedenen gelöst? Man hört ja immer wieder, dass dies bereits bei einigen Geistlichen Usus ist! Mir gefällt das nicht. Die Eheannulierung ist für echte Notsituationen da, wenn beispielsweise ein Mensch unter Zwang heiraten musste. Für den Nullachtfünfzehngebrauch sollte sie nicht zum Aushebeln der unverbrüchlichen Dauer und Gültigkeit des Ehesakramentes benutzt werden!
P.S.: Warum gibt es eigentlich auch bei den Priestern nicht die Möglichkeit, die Priesterweihe zu annulieren? Passieren hier nie Fehler? Oder bei Taufe, bei Firmung praktisch völlig ungläubiger Jugendlicher?

Bei der Frage der Gültigkeit der Sakramente ist doch etwas aus der Balance geraten, finde ich, und das Ehesakrament ist dafür Indikator!


14
 
 Stefan Fleischer 31. März 2015 

"Barmherzigkeit sei kein Gegensatz zur Gerechtigkeit, "

Sehr richtig. Und jede Lösung muss sorgfältig darauf achten, dass nicht einmal der Eindruck entsteht, eine solche Nichtigkeitserklärung sei nun die "Scheidung auf katholisch" einerseits und andererseits darf sie auch nie zur Ungerechtigkeit gegenüber dem anderen Partner der ersten Ehe werden. Ich habe einfach dass Gefühl, viele machten es sich hier viel zu leicht, indem sie die Sachlage sehr einseitig betrachten und alle Fakten ausser Acht lassen, die ihre Meinung in Frage stellen könnten.


10
 
 kempis 31. März 2015 
 

Zwei Instanzen notwendig

Kardinal Burke hat in Herzogenrath ausdrücklich davor gewarnt, nur noch eine Instanz entscheiden zu lassen. Nur die Entscheidung zweier, voneinander unabhängiger Instanzen gewährleiste ausreichenden Schutz gegen Fehlurteile. Er kennt sich wegen seiner ehemaligen Tätigkeit besonders gut aus. Sein Vorschlag: Den Instanzen entlich ausreichendes und vor allem kompetentes Personal zur Verfügung zu stellen, um den Prozess zu beschleunigen, ohne dass in so einer so wichtigen Frage die Wahrheit auf der Strecke bleibt.


14
 
 Kardiologe 31. März 2015 
 

Nicht um jeden Preis

Bitte nicht Ehenichtigkeitsklagen um jeden Fall erfolgreich sein lassen. Das wäre ein grundfalsches Zeichen. Ein Prominter läßt sich zum vierten Mal scheiden, er ist nicht katholisch, welche Lösung hätte man denn bereit, wenn er auch zur Kommunion wollte ?


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