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Steuerentlastung für Familien: 'gebetsmühlenartige' Gegenargumente

17. März 2015 in Familie, keine Lesermeinung
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Präsident des Katholischen Familienverbands, Trendl, wendet sich in "Standard"-Gastkommentar gegen die Logik: "Wenn du für Kinder zu sorgen hast, musst du eben mehr verdienen, damit du nicht unter die Armutsgrenze rutschst"


Wien (kath.net/KAP) Wer sich dafür einsetzt, dass Kinder bzw. elterliche Unterhaltspflichten im Steuerrecht besser berücksichtigt werden, bekommt "gebetsmühlenartig" immer wieder die gleichen Gegenargumente zu hören. Das hat der Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ), Alfred Trendl, in einem Gastkommentar im "Standard" im Blick auf die anstehende Steuerreform der Bundesregierung kritisiert. Er widerlegt diese wirtschaftspolitisch, arbeitsmarktpolitisch, gesellschaftspolitisch oder frauenpolitisch motivierten Argumente gegen eine Steuerentlastung für Familien und erinnert die Regierung einmal mehr an ihr Versprechen, diese bei einer Steuerreform besonders zu berücksichtigen.

Wenn es z.B. heiße, "jedes Kind ist gleich viel wert", sei dem grundsätzlich zuzustimmen, so Trendl. Aber das geltende Steuerrecht verletze diesen Grundsatz nach der Logik: "Wenn du für Kinder zu sorgen hast, musst du eben mehr verdienen, damit du nicht unter die Armutsgrenze rutschst." Das Leistungsfähigkeitsprinzip ("Wer mehr verdient, zahlt höhere Ertragssteuern") berücksichtige in Österreich nicht, dass aufgrund von Unterhaltspflichten das verfügbare Einkommen sinkt. Wenn tatsächlich jedes Kind gleich viel wert wäre, "muss für jedes Kind zuerst ein bestimmter Betrag steuerfrei gestellt werden, und dann erst darf der Staat etwas wegsteuern", so Trendl.


Diffus bleibe das Gegenargument, von einer Steuerentlastung würden nur "Gutverdiener" profitieren. Wer in Österreich Steuern zahlt, sei noch lange nicht reich. Steuerfrei sind laut dem KFÖ-Präsidenten und hauptberuflichen Steuerberater aktuell rund 11.000 Euro pro Jahr; das entspreche einem Monatsnetto-Einkommen von knapp mehr als der Mindestsicherung. Auch dem Einwand, eine Steuerentlastung käme nicht allen Familien zugute, widerspricht Trendl mit dem Hinweis: "Dass von einer besseren Berücksichtigung im Steuerrecht nur jene Eltern profitieren können, die auch Lohn-/Einkommensteuer zahlen, ist klar." Ebenso klar sei, dass Familien mit geringem oder keinem Einkommen entsprechend unterstützt werden müssen - durch die Länder und Gemeinden oder eine Negativsteuer.

Wenn behauptet werde, dass Absetzbeträge "unsozial" seien, wolle man primär den Alleinverdienerabsetzbetrag treffen, weil er manchen Sozialpartnern "nicht mehr zeitgemäß" erscheine. Trendl sieht in diesem Standpunkt "ein arges Foul" insbesondere an Mehrkindfamilien. Fast jede Familie sei nach der Geburt eines Kindes zumindest ein bis zwei Jahre lang eine Alleinverdienerfamilie. Der in dieser Situation gewährte Alleinverdienerabsetzbetrag wirke auch armutsvermeidend, weil er als "Negativsteuer" konzipiert sei und auch Einkommenslosen oder -schwachen zustehe.

Die "Mär", dass Österreich "Weltmeister in der Familienförderung" sein soll, hat Trendl schon mehrfach mit harten Zahlen zurückgewiesen: Laut OECD 2011 liege Österreich in diesem Bereich lediglich an 14. Stelle. Die Hauptschwäche aus der Sicht des Familienverbandes: "Das österreichische Steuerrecht nimmt - im Unterschied zu den meisten europäischen Ländern - kaum Rücksicht darauf, wie viele Personen von einem Einkommen leben."

Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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