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Kinderpornografie härter bestrafen?

12. März 2015 in Kommentar, 10 Lesermeinungen
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Pro & Kontra: Gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro stellte das Landgericht Verden das Verfahren gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Edathy ein, er gilt damit nicht als vorbestraft. Wird Kinderponografie nicht hart genug bestraft?


Wetzlar (kath.net/idea) Der Ausgang des Kinderpornografieverfahrens gegen Sebastian Edathy erhitzt die Gemüter. Mit einem Geständnis im Prozess hat der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete eine Verurteilung abgewendet. Gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro stellte das Landgericht Verden das Verfahren ein. Edathy gilt damit nicht als vorbestraft. Wird Kinderpornografie nicht hart genug bestraft?

PRO

Meine Meinung ist, dass Herr Edathy eine viel zu geringe Strafe erhalten hat. Dafür möchte ich einige Gründe anführen:

Mit dieser Strafe gilt er als nicht vorbestraft. Nun mag man einwenden, dass er ohnehin durch die Medien bestraft ist, seine Zukunft von diesem Makel geprägt sein wird und der Vorfall eine öffentliche Ächtung nach sich ziehen wird. Doch diese 5.000 Euro, die die Höchststrafe für diese Straftat ausmachen und für ihn finanziell wahrscheinlich unerheblich sind, spiegeln eine Haltung gegen Kinderpornografie unserer Justiz wider.

An der sexuellen Ausbeutung von Kindern mitgewirkt


Der Schauspieler Til Schweiger bringt auf Facebook das Geschehen auf den Punkt: „Das Urteil muss doch jedem Pädophilen so richtig Mut machen … Dass das Verfahren jetzt eingestellt worden ist, macht mich sprachlos … auch, dass es als juristisch korrekt bezeichnet wird (…), finde ich grenzwertig.“

Herr Edathy hat sich mit seiner pädophilen Neigung nicht direkt an Kindern vergangen, aber mit seinem Klick auf den Bestellknopf im Internet hat er an der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen mitgewirkt. In der ganzen Welt werden Kinder und Jugendliche wissentlich sexuell ausgebeutet. Diese Kinder haben in der Regel ein Leben lang an den Folgen zu leiden.

Immer wieder begleite ich pädophil empfindende Menschen und weiß sowohl um die Not der Opfer als auch der Täter. Mit diesem Urteil werden weder andere Täter abgeschreckt, noch fühlen sich die Opfer verstanden.

Herr Edathy ist für mich nicht wegen seiner Neigung schuldig, sondern weil er der Neigung nachgegeben hat und sich wahrscheinlich keine Hilfe geholt hat.

Der Autor, Rolf Trauernicht, ist Leiter des evangelischen Fachverbandes für Sexualethik und Seelsorge „Weißes Kreuz“ (Ahnatal/Kassel).

KONTRA

Die 1993 eingeführte Regelung zur Kinderpornografie hat erstmals auch den bloßen Besitz entsprechenden Materials unter Strafe gestellt und wurde seither mehrmals verschärft. Die Verbreitung von Kinderpornografie wird nun mit einer Gefängnisstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren, in schweren Fällen sogar bis zehn Jahren geahndet. Damit erfolgt eine stärkere Sanktionierung als bei der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ oder „Sexuellem Missbrauch Jugendlicher“. Sie ist vergleichbar mit derjenigen für die „Förderung des Menschenhandels“.

Bloßer Besitz von kinderpornografischem Material kann mit Geldstrafe oder Haft bis drei Jahren geahndet werden. Infolge der Edathy-Affäre wurde die Strafbarkeit Anfang 2015 auch auf den Besitz von „Posing“-Bildern, also Nacktbildern von Kindern in vermeintlich natürlichen Lebensposen wie beim Spielen, ausgedehnt und damit eine Gesetzeslücke geschlossen. Wichtiger erscheint mir, dass diese Delikte gegen die Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft heute auch gesellschaftlich geächtet sind. Als Vater von drei Kindern kann ich das nur begrüßen. Den gegebenen Strafrahmen halte ich jedoch – auch als Christ und Jurist – für ausreichend.

Eher wäre der bestehende soziale Konsens noch zu betonen. Gleichgültigkeit gegenüber immer anzüglicheren Darstellungen in der Werbung oder der Unterhaltungsbranche erscheint mir fehl am Platz. Zudem: Werden unsere Kinder mit planmäßiger Frühsexualisierung schon im Kindergarten und dem schulischen Heranführen an eine sexuelle Vielfalt – die im Mittelstufenalter den Umgang mit Erotik-Spielzeugen erwartet – nicht auch gefährdet? So verständlich der Ruf nach Strafverschärfung für Kinderpornografie auch ist, leisten wir uns da wohl einen Wertungswiderspruch, der noch einer Auflösung bedarf.

Der Autor, Patrick Menges, ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Allner Menges in München und Vorsitzender der Initiative „Christ und Jurist“.


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Lesermeinungen

 marienkind 14. März 2015 
 

Mit wird schlecht

Dieser Mann ist nur so gut davon gekommen, weil er gewarnt wurde (vielleicht von einem anderen heimlichen Päderasten?) und seine PC' s verschwanden auf wunderbare Weise. Sicher wären sie noch da, wenn da nur harmloses "Zeug" gespeichert wäre.

Jemand der diese Neigung hat gehört in die Therapie, damit er keinen Unfug anfängt.

Allein die anzüglichen Blicke, die Kinder von solchen Menschen erhalten, sind schon widerwärtig. Ich werde diese zwei Männer, die mich lüstern taxierten niemals vergessen. Der Ekel steigt in mir auf, wenn ich daran denke.

Ich habe aber auch erlebt, wie ein 8-Jähriges Kind so einen Blick verarbeitete. Es war voller Angst und weinte, obwohl der Mann nur geguckt hatte. Ich kann das nachvollziehen!

Jesus kann befreien, wenn er Homosexuelle wie Michael Glatze und Sexsüchtige reinigt, dann kann er auch pädophile Neigungen ausschalten. Die Pädophilen sollten beten um Heilung, Glaube und Erkenntnis.


0
 
 Nordlicht3 12. März 2015 
 

@Weinberg

Wie kommen Sie auf 9.000€ Pension? So weit ich es sehe, war er 19 Jahre MdB müsste somit ab dem 55. Lebensjahr ca 4000€ Pension bekommen. Das ist aber noch zu versteuern und Krankenkasse muss er davon auch alleine bezahlen. Dürften also vielleicht 2.500€ übrig bleiben. Dann müsste er für 3 Mio schon 155 Jahre alt werden...


0
 
 Geheimrat 12. März 2015 
 

@Weinberg

Sie machen einen großen Fehler: Edathy hat gesagt was man minimal von ihm hören wollte. Weder hat er das Wort Kinderpornographie in den Mund genommen, noch hat das Gericht die entsprechenden Bilder eindeutig klassifiziert. Also hören auch Sie auf, einen Menschen zu diskreditieren, dessen Verhalten wohl grenzwertig war - mehr aber auch nicht.


0
 
 PB 12. März 2015 
 

die Frage ist doch...

...weshalb Menschen (und es sind durchaus nicht nur Maenner), solche Bilder brauchen. Was ist schief gelaufen in ihrer Kindheitsentwicklung? Und gibt es einen Unterschied zwischen Paedophilen und Paedosexuellen? Ich denke schon. Viele, meist aeltere Menschen sind infantil. Sie fueheln sich wie Kinder, weil sie nie wirklich erwachsen geworden sind. Ueber die Gruende hierfuehr sollte man mehr forschen.


2
 
 Weinberg 12. März 2015 
 

@ Theobald

Selbstverständlich darf jedermann sagen, dass Edathy Kinderpornographie konsumiert hat. Edathy hat ein Geständnis abgelegt. Originalton, verlesen von seinem Anwalt: "DIE VORWÜRFE TREFFEN ZU. Ich habe einen Fehler gemacht. Ich bereue es." Zu Gunsten von Edathy wertete das Gericht: dass er Ersttäter und nicht vorbestraft war, dass er durch den Verlust seiner beruflichen Existenz schon erheblich gestraft ist, sowie seine geständige Einlassung. Ohne das Geständnis wäre Anklage erhoben worden. Für Edathy hat die Einstellung des Verfahrens geldwerte Vorteile in Millionenhöhe. Da er dadurch formaljuristisch als nicht vorbelastet gilt, bleibt ihm sein Anspruch auf seine Alterspension als MdB in Höhe von über 9000 Euro monatlich erhalten. Wenn er alt wird, können es schon mal über drei Millionen € werden, die der Steuerzahler dafür aufbringen muss, damit der feine Herr komfortabel seinen "künstlerischen" Neigungen an den Stränden Marokkos nachgehen kann, wo er sein neues Domizil hat.


2
 
 Johannes Evangelista 12. März 2015 
 

Das Strafmaß ist nicht das wichtigste.

Wichtig ist nicht, wie hoch bestraft wird, sondern dass überhaupt bestraft wird. Die Täter sind oft Männer in geachteten Berufen, die mit ihrem Rechner lange alleine sind. Sie ziehen sich aus dem Netz, was Ihnen gefällt. Ein Unrechtsbewusstsein fehlte zunächst. Nun sind einige "Konsumenten" aufgeflogen. Sie haben ihre Stellung, ihren Ruf, z.T. ihre Pensionsansprüche usw. verloren. Das tut Juristen, Politikern, Geschäftsleuten, Pädagogen, Geistlichen usw. richtig weh. Das ist gut so und der (meist) größere Teil der Strafe.
Wir werden es langsam, aber sicher, lernen: Das Netz ist kein rechtsfreier Raum, wo man in Wild-West-Manier tut, was man selbst für richtig hält. Straftaten mit digitalen Daten werden verfolgt, nachgewiesen und abgeurteilt. Wer es fassen kann, der fasse es. Allen anderen wird es ein Richter erklären.


2
 
 Theobald 12. März 2015 
 

Edathy

Die Bilder, die sich Herr Edathy besorgt hat, waren wohl so grenzwertig, dass die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung nicht sicher annehmen konnte.
Insofern darf auch niemand behaupten, er habe "Kinderpornografie" konsumiert.

Was er an Bildern nackig posierender Kinder findet, sei einmal dahingestellt...


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 elmar69 12. März 2015 
 

Edathy gilt als unschuldig

Die Geldauflage ist kein Schuldspruch, insofern kann er dadurch auch nicht als "vorbestraft" gelten, das wäre erst bei einer Geldstrafe der Fall, die dann sicherlich viel höher ausfallen würde.

Die Einstellung besagt, dass Staatsanwaltschaft und Gericht zu der Überzeugung gekommen sind, dass eine Verurteilung im Kern der Anklage unwahrscheinlich ist. Die Geldauflage bringt zum Ausdruck, dass das Verhalten nicht völlig in Ordnung war.


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 Geheimrat 12. März 2015 
 

Blankes Entsetzen

Es entsetzt mich, und es macht mich geradezu wütend, wie leichtfertig die Justiz hier die Möglichkeit vergeben hat, zu klären was Kinderpornographie eigentlich ist - und was nicht!

Niemand von uns hat die Bilder gesehen. Wohl aber bestaunen wir Michelangelos David und denken uns rein gar nichts dabei.

Edathy ließ sich wohl von seinem ganz persönlichen, ästhetischen Empfinden leiten. Man muß das nicht teilen. Die ganze Diskussion ist komplett verlogen. Weder Sie noch ich wissen, ob es sich dabei um Pornographie gehandelt hat. Unser einziger Anhaltspunkt sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Es ist nicht auszuschließen, daß Edathy bloß das getan hat, was tagtäglich tausendfach passiert. Download von Bildmaterial gegen Cash.


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 AlbinoL 12. März 2015 

war schon okay, aber warum keine verpflichtende Therapie?

Wer hilft Edathy das nicht mehr zu tun?


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