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Slowakei: Innerkirchlicher Besitzstreit in Komarno eskaliert

7. März 2015 in Chronik, 1 Lesermeinung
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Schlichtung durch Vatikan blieb bisher erfolglos, denn Erzdiözese Trnava leistete Anweisungen der römischen Ordenskongregation und des römischen Abtprimas der Benediktiner bisher nicht Folge


Bratislava (kath.net/KAP) Der Streit zwischen der Ungarischen Benediktinerkongregation und der slowakischen Erzdiözese Trnava eskaliert. Die Schlichtung durch den Vatikan blieb bisher erfolglos, denn die Erzdiözese Trnava hat Anweisungen der römischen Ordenskongregation und des römischen Abtprimas der Benediktiner Notker Wolf bisher nicht Folge geleistet.

So hieß es am Freitag aus der Ungarischen Benediktinerkongregation, Erzbischof Jan Orosch habe vor kurzem das slowakische Konto der Benediktiner sperren lassen. Die Überweisung des Guthabens auf das Diözesankonto sei von ihm angeordnet worden; die Bank habe allerdings gezögert.

Am Donnerstag sei schließlich das Konto doch aufgelassen worden. "Wir wurden darüber nicht informiert", hieß es auf "Kathpress"-Anfrage am Freitag aus der ungarischen Ordenszentrale.

In dem Streit geht es um das zu Pannonhalma gehörende Benediktinerordenshaus Komarno, das in der Slowakei liegt. Die Erzdiözese Trnava möchte es sich vor allem wegen des 1.700 Hektar großen Grundbesitzes einverleiben. Die Abtei Pannonhalma wandte sich an die zuständige römische Kongregation mit der Bitte um Klärung der Rechtslage.

Die Antwort aus dem Vatikan kam am 19. Jänner mit einem von Erzbischof José Rodriguez Carballo, dem Sekretär der Ordenskongregation, unterzeichneten Dokument. Darin wird die Aufhebung des Benediktinerklosters Komarno durch die Erzdiözese Trnava als nichtig bezeichnet. Erzbischof Orosch wurde angewiesen, den ursprünglichen Rechtszustand wiederherzustellen.


Der Auftrag lautete, dass Orosch die zuständigen slowakischen Stellen um erneute Eintragung des Ordenshauses als Grundbesitzer ersuchen müsse. Die Enteignung der Ländereien im Grundbuch müssten rückgängig gemacht werden.

Da dieser Schritt ausblieb, beantragte der Vertreter der ungarischen Benediktinerkongregation beim zuständigen slowakischen Kulturministerium die erneute Registrierung des Ordens. Der Antrag wurde der Erzdiözese Trnava zugeleitet, denn der Diözesanbischof entscheidet laut Kirchengesetz über die Rechtspersönlichkeit eines Ordens.

In der Zwischenzeit hatte sich Orosch allerdings an die Slowakische Sparkasse gewandt, mit der Bitte, das Bankguthaben des Benediktinerordens von Komarno auf das Konto der Erzdiözese Trnava überweisen zu lassen. Er bezog sich dabei auf sein Dekret von Jänner 2015, in dem er den Benediktinern in Komarno die Rechtspersönlichkeit entzogen hatte.

Schon 2014 hatte Orosch die 1.700 Hektar Ackerland aus dem Besitz der ungarischen Benediktinerkongregation auf den eigenen Namen umschreiben lassen. Angaben des Ordens zufolge wurden darüber zunächst weder der Konvent Komarno noch der Sitz der Kongregation in Pannonhalma (Ungarn) informiert.

Beide Parteien reichten gegen den erfolgten Schritt im November 2014 Beschwerde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein, der auch stattgegeben wurde. Die Grundbesitz-Überschreibung wurde als gesetzwidrig erklärt und deren Löschung verordnet, zumal die Erzdiözese Trnava ihr Eigentumsrecht mit keinem Dokument plausibel beweisen habe können, so die Begründung.

Erzbischof Orosch entzog daraufhin per Dekret den Benediktinern von Komarno die Rechtspersönlichkeit. Demzufolge hätte diese bis 15. Jänner sämtlichen Besitz kirchlichen und staatlichen Stellen übergeben müssen. Das Dekret sei allerdings schon deshalb unrechtmäßig, weil zur Schließung eines selbstständigen Ordenshauses nur die vatikanische Ordenskongregation berechtigt ist, hieß es in einer Erklärung der Ungarischen Benediktinerkongregation.

Kloster besteht seit dem 13. Jahrhundert

Das seit dem 13. Jahrhundert bestehende Benediktinerkloster in Komarno blickt auf eine wechselhafte Geschichte zurück, die von zahlreichen Aufhebungen - u.a. 1782 im Josephinismus, in der NS-Zeit sowie 1950 durch die Kommunisten - geprägt ist. Auch die wechselnden politischen Verhältnisse bestimmten das Schicksal der Grenzstadt an beiden Seiten der Donau, deren Nordteil 1920 zunächst der Slowakei, 1938 Ungarn und 1945 erneut der Slowakei zugesprochen wurde. Heute besteht sie aus einem ungarischen Südteil (Komaron) und einem slowakischen Nordteil (Komarno).

Auch kirchlich war die auch heute noch zu 60 Prozent von Ungarn bewohnte Stadt auf slowakischem Staatsgebiet lange Zeit in einer unklaren Situation, weil sich Rom mit einer dauerhaften Anerkennung der politischen Verhältnisse in der Region Zeit ließ. Erst 1977 ordnete Papst Paul VI. mit der Bulle "Qui divino" die bis dahin die Donau überspannenden Diözesangrenzen neu und errichtete eine selbstständige slowakische Kirchenprovinz mit Trnava als Sitz des Metropoliten.

Nach Auffassung der Erzdiözese Trnava und der Slowakischen Bischofskonferenz sind mit der am selben Tag erlassenen Bulle "Praescriptionum sacrosancti" sämtliche Befugnisse der ungarischen Diözese Györ (Raab) sowie der Erzabtei Pannonhalma zu Orten nördlich der Donau auf die Erzdiözese Trnava übergegangen. Dies betreffe auch die Eigentumsrechte der Abtei Pannonhalma.

Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

  7. März 2015 
 

Die römische Antwort ist unzureichend

die Bischofskongregation oder der Papst selbst müßte den Bischof Weisung erteilen was die Ordenskongregation sagt kann der Erzbischof ruhig ignorieren


2
 

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