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'Trauriger Schlussakt einer peinlichen Polit-Posse'

4. März 2015 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Europaabgeordneter der Familienpartei übt scharfe Kritik am Edathy-Prozess


Brüssel (kath.net/idea) Scharfe Kritik am Ausgang des Verfahrens gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy übt der Europaabgeordnete der Familien-Partei, Arne Gericke (Brüssel). Der 45-jährige Edathy war wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder (Symbolbild) angeklagt. Nach einer Erklärung seines Anwalts, dass sein Mandant die Vorwürfe zugebe und einen „Fehler“ gemacht habe, stellte das Landgericht Verden das Verfahren am 2. März wegen geringer Schwere der Schuld gegen Zahlung von 5.000 Euro an den Kinderschutzbund ein. Edathy gilt damit als nicht vorbestraft. Gericke bezeichnet diesen Ausgang als „traurigen Schlussakt einer peinlichen Polit-Posse“. Der Politiker: „Ein Abgeordneter, der angeklagt wird, mit seinem dienstlichen Bundestags-Laptop kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben, braucht mehr als ein Jahr für die minimale Einsicht, ‚einen Fehler gemacht‘ zu haben – und kommt, weil alle Verfahrensbeteiligten zustimmen, unbestraft mit lächerlichen 5.000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen davon – das können Sie vielleicht einem Juristen, sicher aber keiner Mutter, keinem Vater in Deutschland erklären.“ Rechtlich möge dieser Prozessausgang begründbar sein, aber er sei menschlich untragbar. Entsprechend einer EU-Richtlinie von 2011 wäre dieses Verhalten sogar strafbar gewesen, nur habe die Bundesregierung die Richtlinie erst 2014, nach Bekanntwerden des Falles Edathy, „mit Ach und Krach umgesetzt“.


Persönlichkeitsrechte von Kindern schützen

Noch vor kurzem habe Edathy Presseberichten zufolge sein Verhalten verteidigt. Gericke: „Wer den Ankauf von Fotografien nackter Jungen und die Kundennummer bei einem kanadischen Kinderporno-Versand mit ‚Interesse an Kunstgeschichte und dem männlichen Akt‘ rechtfertigt, kann meines Erachtens wenige Wochen später nur schwer glaubhaft vor Gericht sein Einsehen grummeln.“ Die Persönlichkeitsrechte von Kindern setzten „weit vor jeder Art kaufbarer Nacktbilder“ ein. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sei hier viel entschlossener. Gericke: „Was Edathy als Angeklagter lange in Ordnung fand, wäre hier längst verboten und strafbar gewesen – wie in vielen anderen EU-Staaten.“

Täglich werden in Deutschland 40 Kinder Opfer sexueller Gewalt

Kritik übt Gericke auch am neuen Bundesgesetz zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs. Die entsprechende EU-Richtlinie werde in Deutschland viel zu spät und schlecht umgesetzt: „Das ist ein Waschlappen-Gesetz im traurigen Kampf gegen die sexuelle Gewalt an Kindern.“ Täglich würden in Deutschland der offiziellen Statistik zufolge 40 Kinder Opfer sexueller Gewalt; die Dunkelziffer liege um ein Vielfaches höher. Gericke fordert zusammen mit führenden Kinderschutzverbänden weitere gesetzliche Maßnahmen und deutlich mehr Polizeikräfte: „Deutschland kann kurzfristig 1.600 neue Stellen beim Zoll schaffen, um die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrollieren – aber in der Polizei fehlt es an Personal im Kampf gegen Kinderpornografie. Ein Trauerspiel!“

Edathy besuchte Kinderprojekt der Inter-Mission in Indien

Edathy, Sohn eines aus Indien stammenden evangelischen Pfarrers, hatte auch sporadisch Kontakt zur evangelikalen Inter-Mission (Hannover). Anfang 2005 leitete er eine deutsch-indische Parlamentariergruppe, die in Mumbai (Bombay) Sozialprojekte des christlichen Hilfs- und Missionswerks besuchte. Es betrieb in Dharavi, dem mit bis zu einer Million Bewohnern größten Elendsviertel Asiens, und zwei weiteren Slums drei Tageszentren für Kinder, ein Kinderheim sowie Ausbildungsstätten für Frauen, Sozialdienste für Aids-Kranke und Prostituierte sowie einen Pflegedienst für Verletzte, Kranke und Sterbende. Edathy versprach, sich dafür einzusetzen, dass diese bisher aus Spenden finanzierten Projekte künftig aus Mitteln der staatlichen Entwicklungshilfe gefördert werden.


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Lesermeinungen

 Kardiologe 11. März 2015 
 

Edathy

Man darf nicht übersehen, dass Edathy selbst für SPD-Verhältnisse politisch untragbar ist. Seinen Sitz im Bundestag hat er deswegen nicht mehr ausüben können. Das soll auch nicht übersehen werden.


0
 
 SpatzInDerHand 5. März 2015 

@Paddel:

danke. Das ärgert mich ebenfalls!


2
 
 Paddel 5. März 2015 

@SpatzInDerHand

S.57 Gebet Nr. 9 /2

Hartmut von Hentig ist scheinbar ????der Übersetzer des Gebetes, also ist es kein Zitat. Trotzdem würde ich diesen Namen in einem Gotteslob nicht erwähnen. Das ist eine Schande. Nach Wikipedia hat dieses Gebet jedoch nicht Hartmut von Hentig übersetzt sondern Theodor Wilhelm. Man hätte ja diesen Namen nehmen können und einfach das Wort "Gnade" einfügen können, so wie es im Englischen Original heißt.
Wie allerdings Hartmut von Hentig als Übersetzer hier rein kommt, entzieht sich meinem Verständnis, dafür habe ich keine Erklärung. Ich finde das sehr seltsam.


0
 
 Paddel 4. März 2015 

@Stiller Wo bleibt die Chance für die Kinder,

so jemandem zu entkommen, bei so einer Rechtsprechung?
Wer erlöst die Kinder aus den Fängen dieser Schänder?
Ich kann es nicht glauben, was Sie da schreiben. Wie war das mit dem Mühlstein?
Edathy gehört in den Knast, er ist gemeingefährlich.
Statt dessen wird er eher einen Preis bekommen wie Cohn-Bendit, oder im Gotteslob zitiert wie Hartmut von Hentig.
Zeit seines Lebens wird er sich als "armes Opfer ausgeben, von dem Medien verfolgt und unfair behandelt" Brrrrh!


8
 
 Stiller 4. März 2015 
 

Eben:

Juristisch sicher einwandfrei.
Eine andere Ebene kann das nicht haben.
Edathy war ein ekliger Schmuddelprim. Schluss.

Und je weniger Edathy in den Nachrichten von Presse, Radio und TV ist, um so eher kann er Hilfe in Anspruch nehmen.
Denn das sollte man jedem Menschen zubilligen:
Die Chance auf Änderung.
Die Chance auf Erlösung.


0
 

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