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Mit neuen Verboten zu mehr Gleichheit in der Gesellschaft?

3. März 2015 in Österreich, 7 Lesermeinungen
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Die SPÖ bereitet ein noch strengeres Gleichbehandlungsgesetz vor. Von Gudrun Kugler (Die Presse)


Wien (kath.net/Die Presse) Die SPÖ will im März erneut ohne öffentliche Diskussion ein strengeres Gleichbehandlungsgesetz durch den Ministerrat jagen. Es geht um neue Verbote: Unternehmen, aber etwa auch private Vermieter sollen bei der Auswahl ihrer Kunden nicht unterscheiden dürfen, zumindest nicht aufgrund von Alter, sexueller Orientierung oder Religion. Für den Sozialrechtler Professor Theodor Tomandl ist dies „der massivste Eingriff in die Freiheit, den man sich vorstellen kann“.

Auf EU-Ebene findet diese Regelung seit Jahren keinen Konsens. Der Entwurf einer EU-Richtlinie liegt seit 2008 auf Eis. Unternehmervertreter fürchten „vermehrte Rechtsunsicherheit“, lange Prozesse und Willkür. Auch die „faktische Benachteiligung von Nichtmerkmalsträgern“ und schlichtweg das fehlende Diskriminierungsproblem werden als Gründe dagegen genannt. „Massive Eingriffe in die verfassungsmäßig geschützte Vertragsfreiheit und die unternehmerische Freiheit sind dadurch programmiert.“


Liberalität (und auch Entbürokratisierung) sehen anders aus. Das renommierte Centrum für Europäische Politik spricht sogar von einer „Drohung mit hoheitlichem Eingreifen“, mit dem eine „Umerziehung der Gesellschaft“ angestrebt werden soll. Anscheinend ein Grund mehr für die SPÖ, dies vehement einzufordern.

Eine Ladies Week? Verboten!

Gleichbehandlungsgesetze gehen schon jetzt zu weit: Die Ladies Week einer Salzburger Skiregion wurde vor Kurzem untersagt. Männliche Kindergärtner dürfen nicht bevorzugt aufgenommen werden. Mit dem Levelling-up müsste ein jüdischer Hotelbesitzer seine Versammlungsräume gegen seinen Willen einer muslimischen Vereinigung vermieten.

Die Gleichheitsreligion würde außerdem ein weiteres Opfer fordern und engagierte Christen in einen Gewissenskonflikt zwischen Beruf und Religion stürzen: Bäcker, Floristen, Fotografen, Grafiker und Druckereien müssten entgegen ihrer Überzeugung etwa an Verpartnerungsfeiern mitwirken. Privatpensionen und Gästehäuser von Klöstern und Kirchen müssten schließen, wenn sie Doppelzimmer verheirateten Paaren vorbehalten möchten – so passiert in England.

Fragwürdige Privilegierungen

Ja, jeder nach seiner Façon. Aber das sollte auch Christen zugestanden werden. Ein Briefing, das in den Ministerien kursiert, nennt diesen Gewissenskonflikt „Diskriminierung aus Jux und Tollerei“.

Der große Theoretiker der Gewaltenteilung, Montesquieu, sagte: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Gleichbehandlungsgesetze privilegieren bestimmte Gruppen und sind weder erforderlich noch verhältnismäßig. Die Privilegierung einer Gruppe kann im Extremfall notwendig sein, bedauerliche Einzelfälle rechtfertigen diese aber nicht. Fragwürdig ist auch die Auswahl der privilegierten Gruppen: Einen „Schutz“ von Dicken, Arbeitslosen oder weniger Gutaussehenden schlägt die SPÖ nicht vor.

Die Gleichheitslobbyisten strapazieren gern die Menschenrechte. Es gibt aber kein Recht auf Gleichbehandlung zwischen Privatpersonen. Stattdessen stehen echte Menschenrechte auf dem Spiel: die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit als Ausfluss des Eigentumsrechtes, ebenso die Religions- und Gewissensfreiheit.

Unter dem Vorwand, ein Problem zu lösen, wird exzessive Gleichbehandlungspolitik selbst zum problematischen System von Privilegierung und Einschränkung. Generationen vor uns haben die Freiheiten, die wir heute genießen, hart erkämpft. Wir sollten sie nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“.


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Lesermeinungen

 don... mikaele 5. März 2015 

Gesetze/Verbote von der Wiege bis zur Bahre...

Durch eine immer größere anlassbezogene Judikatur an tatsächlichen bzw. möglich gemeinten Formen von Diskriminierungen wird jener Zeitpunkt einer absoluten Überlastung der beteiligten Institutionen und Gerichten nicht mehr allzu lange dauern. Ein Ausweg wäre eine aktivere Beteiligung durch private motivierte Personen ..... dies wurde jedoch beim leidigen Thema "Raucher-Scheriff" durch den OGH untersagt! Mal sehen wo das ganze noch hinführen wird - eines ist jedoch klar Gesetze die nur noch der Papierform entsprechen - jedoch aufgrund mangelnder Finanz- bzw. Personalknappheit nicht mehr umgesetzt werden können, sind früher oder später nur mehr eine Fußzeile in der Geschichte! Unabhängig davon sollten wir uns bemühen durch Gebet und Vorbild ein klares Zeugnis für Jesus Christus abzulegen!


0
 
 Umbanda 4. März 2015 
 

Das wird doch lustig!

Wenn in den Räumlichkeiten eines muslimischen Vereins eine Bar Mizwa stattfinden soll oder der muslimische Friseur, Fotograph oder Florist für die Ausrichtung einer gleichgeschlechtlichen Hochzeit herangezogen wird... Dann werden wir sehen, wie ernst es dem Staat mit der Gleichbehandlung ist, wieviel sozialen Frieden er bereit ist aufs Spiel zu setzen und wie konsequent er bereit ist, so ein Gesetz auch durchzusetzen.


5
 
 Ehrmann 3. März 2015 

Ach, wenn wir sie doch wieder los würden, die Diktatur der Antidiskriminierungskeule!

Eine Chance ist es ja, daß sie sich selbst ad absurdum führt.


3
 
 girsberg74 3. März 2015 
 

Ohne k.u.k.-Charme zwar,

aber halt doch eine neue Operette?


2
 
 Chris2 3. März 2015 
 

nur Unsinn oder doch brandgefährlich?

Wenn der EuGH eine "Diskriminierung von Homosexuellen bei der Blutspende" in verschiedenen Ländern bemängelt (welch seltsames Grundrecht), kommen viele versteckte Mechanismen der neuen, selbsternannten, Inquisition ans Licht: Wenn etwas "gut" ist (= moralisch revolutionär bzw. "gegen das Alte") werden Schattenseiten systematisch ausgeblendet oder schöngeredet. Folge in diesem Fall: Viele Homosexuelle glauben vermutlich selbst (wieder), dass ihre Lebensweise relativ gefahrlos sei. Dabei waren in D 2013 noch über 70% der AIDS-/HIV-Neuinfizierten Homosexuelle. So manipuliert man bewusst den Meinungsbildungsprozess und handelt letztlich unverantwortlich gegenüber den Schwulen selbst. Das Urteil des EuGH aber schlägt dem Fass den Boden aus, da es das Leben von Blutempfängern aus ideologischen Gründen gefährdet, indem es schwerwiegende und objektive medizinische Gründe für den Ausschluss praktizierender Schwuler schlicht ignoriert.


0
 
 frajo 3. März 2015 

Sozialismus alter Prägung

Und willst Du nicht mein Bruder sein, so schlag ich Dir ... ein! Lenin und Stalin lassen grüßen!


13
 
 bernhard_k 3. März 2015 
 

Irrsinn

Dann stellen wir uns folgendes vor: damit sich zukünftig im Sport keiner mehr "benachteiligt" fühlt, dürfen zukünftig alle Teilnehmer auf dem Siegerpodest stehen, werden gleichermaßen geehrt und bekommen alle eine Goldmedaille.

--> So wäre der schöne Sport abgeschafft!


17
 

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