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Dritter Belastungszeuge sagt im Ettaler Missbrauchsprozess aus

26. Februar 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Laut Anklage soll der damalige Internatspräfekt im Schuljahr 2004/2005 mehrfach versucht haben, dem Siebtklässler in die Hose zu greifen, es sei es dann zu einem sexuell motivierten Übergriff gekommen.


München (kath.net/KNA) Im Missbrauchsprozess gegen den Ettaler Benediktinerpater G. (44) ist am Donnerstag das dritte von vier mutmaßlichen Opfern vernommen worden. Die Jugendkammer des Landgerichts München II gab dem Antrag des Zeugen statt und schloss die Öffentlichkeit von seiner Vernehmung aus. Der ehemalige Internatsschüler war zum angeklagten Tatzeitpunkt noch keine 14 Jahre alt.

Der heute 23-jährige Student beschuldigt den Ordensmann, immer wieder die körperliche Nähe zu ihm gesucht zu haben. Laut Anklage soll der damalige Internatspräfekt im Schuljahr 2004/2005 mehrfach versucht haben, dem Siebtklässler in die Hose zu greifen. Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt sei es dann zu einem sexuell motivierten Übergriff gekommen. Als der Schüler ablehnend reagierte, habe der Pater von ihm abgelassen. G. bestreitet die Vorwürfe.


Der Angeklagte beschrieb den Zeugen als leistungsstarken und hilfsbereiten Schüler, der ihm gegenüber «sehr anhänglich» gewesen sei. Dessen Mitschüler hätten ihm daher ein Verhältnis mit dem Pater nachgesagt. Mit dieser Hänselei habe der Schüler nicht umgehen können. Er, G., habe in diesem Fall aber auch «mangelndes pädagogisches Feingefühl» bewiesen.

Insgesamt soll der Angeklagte zwischen 2001 und 2005 gegen vier 12- bis 15-jährige Schüler 24 sexuelle Übergriffe verübt haben. Der Benediktiner streitet alle Taten ab, hat aber Distanzlosigkeiten gegenüber seinen Schützlingen eingeräumt.

An der Verhandlung sind vier Sachverständige beteiligt, davon einer im Auftrag der Verteidigung. Sie sollen psychiatrische Gutachten zum Angeklagten erstellen und seine Glaubwürdigkeit sowie die der Zeugen beurteilen. Im Falle eines Schuldspruchs droht dem Ordensmann, der schon länger nicht mehr im Kloster lebt, eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Ein Urteil wird nicht vor 26. März erwartet.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto: Symbolbild


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