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| P. Volpi: Ich wurde nicht verurteilt23. Februar 2015 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen Er sei weder einem Strafverfahren unterworfen noch wegen eines Verbrechens verurteilt worden, schreibt der Päpstliche Kommissar der Franziskaner der Immakulata in einem Brief. Rom (kath.net/jg) Tatsächlich bin ich wegen keines Verbrechens verurteilt worden, noch einem Strafverfahren unterworfen gewesen, noch habe ich vor Gericht oder außergerichtlich eine Straftat gestanden oder Verleumdungen oder Lügen zugegeben, schreibt Volpi in dem Brief, der an die Mitglieder der Franziskaner der Immakulata gerichtet ist. Die Berichte über seine angebliche Verurteilung und sein Geständnis hätten nur die Absicht einen Skandal zu provozieren. Nach seiner Darstellung ist die Sachlage anders. Sein Brief vom 8. Dezember 2013, in dem er den Verantwortlichen der Franziskaner der Immakulata vorgeworfen hatte, Güter in das Eigentum der Familie des Ordensgründers, P. Stefano Maria Manelli, übertragen zu haben, enthalte keine Lügen. Die Behauptung können leicht nachgeprüft werden. Der Brief habe einige Mitglieder der Familie Manelli dazu veranlasst ihn, Volpi, zivilrechtlich auf Schadenersatz zu klagen. Die Zivilprozessordnung verlange, dass ein Urteil erst gefällt werden dürfe, nachdem eine Mediation zwischen den Streitparteien versucht worden sei. Deshalb habe er am 12. Februar 2015 mit der Familie Manelli eine Vereinbarung abgeschlossen. Darin habe er sich verpflichtet, eine Klarstellung über die Vorfälle zu veröffentlichen. Ein Schuldeingeständnis sei nie vorgesehen gewesen, schreibt Volpi. Er habe damit einen weiteren Zivilprozess verhindern und dem Orden damit weitere Kosten ersparen wollen. Am 15. Februar sei ein Artikel auf einer Internetseite erschienen, der als einzige Quelle den Blog Don Camillo angegeben habe. Dieser sei als der Familie Manelli nahestehend bezeichnet worden. Das Ziel des Artikel sei eindeutig, schreibt Volpi: seinen Ruf und seine Autorität gegenüber den Mitgliedern der FFI zu diskreditieren. Er habe deshalb seine Anwälte angewiesen eine Verleumdungsklage gegen die Verantwortlichen für den Artikel vorzubereiten. Weiters fühle er sich nicht mehr an die mit der Familie Manelli ausgehandelte Vereinbarung gebunden, da sich die Gegenseite nicht daran gehalten habe, schreibt Volpi. Zu dem Brief von Volpi ist folgendes anzumerken. Er wurde von der Familie Manelli zivilrechtlich geklagt und nicht strafrechtlich. Deshalb war er auch nie einem Strafverfahren unterworfen und ist nicht wegen eines Verbrechens verurteilt worden. Beides wäre dem Strafrecht zuzuordnen. Schadenersatz wird hingegen im Zivilrecht geregelt. Die Familie Manelli hat ihre Klage daher beim römischen Zivilgericht eingebracht. Der Richter hat die Vereinbarung der Streitparteien akzeptiert, weshalb es nicht zur Durchführung des Hauptprozesses gekommen ist. In dieser Hinsicht widersprechen die Berichte den Ausführungen von P. Volpi nicht. Interessant ist, dass Volpi anführt, der Prozess hätte für den Orden der FFI weitere Kosten verursacht. Wollte er die Prozesskosten aus dem Vermögen des Ordens decken? Zur Übertragung der Güter an Angehörige des Ordensgründers schreibt der Blog Summorum pontificum, dass dies eine für franziskanische Gemeinschaften übliche Vorgehensweise sei. Ordensregel und Tradition der sich auch die FFI verpflichtet sehen würden vorsehen, dass der Orden selbst keinen Besitz hat. Immobilien und bewegliche Güter würden daher im Eigentum von meist lokalen Freundeskreisen stehen, welche sie den Gemeinschaften unentgeltlich zur Verfügung stellen würden. Wenn der Bericht des Blogs Don Camillo richtig ist, wird der Hauptprozess vor dem Zivilgericht durchgeführt, falls Volpi die Auflagen der Vereinbarung nicht bis 3. März 2015 erfüllt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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