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Polens Bischöfe: 'Extreme, neomarxistische Gender-Ideologie'

5. Februar 2015 in Familie, 7 Lesermeinungen
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Kirche lehnt Konvention gegen häusliche Gewalt ab, weil sie folgten einer «extremen, neomarxistischen Gender-Ideologie». Außerdem würden Kontrollbefugnisse ohne demokratische Legitimation an «Gremien mit sogenannten Experten» verliehen.


Warschau (kath.net/KNA) Die katholische Kirche in Polen hat sich gegen eine Ratifizierung der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Gewalt in Familien durch das nationale Parlament gewandt. Die Regeln der Konvention folgten einer «extremen, neomarxistischen Gender-Ideologie», heißt es in einer Erklärung der Polnischen Bischofskonferenz. Das Übereinkommen des Europarates greife Polens Souveränität in ethischen Fragen und beim Schutz der Familie an, weil es Kontrollbefugnisse an «Gremien mit sogenannten Experten» verleihe, ohne dass diese demokratisch legitimiert seien.

Polens Regierung hatte die Konvention bereits 2012 unterzeichnet. Das Unterhaus in Warschau, der Sejm, soll am Freitag über die Ratifizierung entscheiden.


Die Bischöfe kritisieren, dass statt des bisherigen Gesellschaftsmodells, das auf der christlichen Kultur beruhe, die «volle Freiheit und Selbstverwirklichung der linkslaizistischen Kultur» propagiert werde. Zugleich betonen sie, Gewalt gegen Frauen, Kinder und Männer verstoße gegen den christlichen Glauben. Das «Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt» verbessere den rechtlichen Schutz jedoch nicht. Zudem richte es sich nicht gegen die Ursachen von Gewalt wie Alkoholismus und Pornografie. Stattdessen sehe die Konvention vor, dass an Schulen sexuelle Freiheit propagiert werde.

Die Bischöfe beziehen sich dabei auf Artikel 14, in dem es um Schullehrpläne geht. Eine Ratifizierung der Konvention stellte eine «ernste Bedrohung für die Zukunft der polnischen Familien» dar.

Der Ausgang der Abstimmung gilt als offen, weil neben der konservativen Opposition auch Abgeordnete der linksliberalen Regierungspartei Bürgerplattform die Konvention ablehnen. 37 der 47 Mitgliedstaaten des Europarates haben die Konvention bislang unterzeichnet und 15 auch ratifiziert. Die deutsche Bundesregierung gehörte 2011 zu den ersten Unterzeichnern; der Bundestag hat sie allerdings noch nicht ratifiziert.

Die polnische Bischofskonferenz präsentiert auf ihrer Homepage einen Vortrag von Gabriele Kuby gegen die Gender-Ideologie


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Erzmagier 6. Februar 2015 

@confrater-stefan

Ich entdeckte allein in den von dir genannten Textauszügen der Konvention reichlich fragwürdige Stellen:

Artikel 14 Abs 1:

Was bedeutet Gleichstellung für die Autoren und warum steht dort stattdessen nicht Gleichberechtigung?

Es wird von einer Aufhebung von Rollenzuweisungen gesprochen und etwas weiter im Text von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen.

Gewalt von Frauen gegen Männer scheint nicht erwähnenswert zu sein. Wenn aber Frauen als Opfer und Männer als Täter gesehen werden, dann haben wir doch eine typische Rollenzuweisung und somit einen Widerspruch im Text.

Artikel 1a: Alle Formen von Gewalt sind offenbar nur dann ein Problem, wenn sie sich gegen Frauen richten.

1b: Beseitigung jeder Form von Diskrimierung. Was heißt das? Erneut geht es nur um Frauen.

"Es geht ganz klar um Frauen, nicht um Gender-Ideologie."

Es geht ganz klar um eine bevorzugte Behandlung von Frauen. Die Gender-Ideologie ist das Werk radikaler Feministinnen, die ihren Hass auf Männer ausleben.


3
 
 confrater-stefan 5. Februar 2015 
 

Text lesen 3

... 2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen,
um ihrer Sorgfaltspflicht zur Verhütung, Untersuchung und Bestrafung von in den
Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten, die von Personen, die nicht im Auftrag des Staates handeln, begangen wurden, und zur Bereitstellung von
Entschädigung für solche Gewalttaten nachzukommen."

Wie ist das nicht mit katholischer Lehr vereinbar? Kann mir das jemand erklären?


0
 
 confrater-stefan 5. Februar 2015 
 

Test lesen 2

In Artikel 1 heißt es "Artikel 1 - Zweck des Übereinkommens
1 Zweck dieses Übereinkommens ist es,
a Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und
häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen;
b einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und
eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der
Rechte der Frauen, zu fördern..." Das ist gerade kein "gender"-Projekt. Es geht ganz klar um Frauen, nicht um Gender-Ideologie.
Die Verpflichtungen der Staaten ergeben sich aus Artikel 5: "Artikel 5 - Verpflichtungen der Staaten und Sorgfaltspflicht
1 Die Vertragsparteien unterlassen jede Beteiligung an Gewalttaten gegen Frauen und stellen
sicher, dass staatliche Behörden, Beschäftigte, Einrichtungen und sonstige im Auftrag des
Staates handelnde Personen im Einklang mit dieser Verpflichtung handeln....


1
 
 confrater-stefan 5. Februar 2015 
 

Test lesen 1

Es geht hier um Artikel 14 Abs. 1 der Konvention: "Die Vertragsparteien treffen gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen, um an die sich entwickelnden Fähigkeiten der Lernenden angepasste Lernmittel5 zu Themen wie der
Gleichstellung von Frauen und Männern, der Aufhebung von Rollenzuweisungen,
gegenseitigem Respekt, gewaltfreier Konfliktlösung in zwischenmenschlichen Beziehungen, geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und dem Recht auf die Unversehrtheit der Person in die offiziellen Lehrpläne auf allen Ebenen des Bildungssystems aufzunehmen." Es geht hier wohl um das Wort "Rollenzuweisungen" -- übersehen wird aber, dass das Wort "gegebenenfalls" den Staaten einen großen Spielraum gibt und es dem Staat obliegt, festzustellen, was "erforderlich" ist.


1
 
 elisabetta 5. Februar 2015 
 

Polens Bischöfe haben den Mut

zu sagen, was sie denken und wehren sich gegen die Gender-Diktatur des Europarates. Die österr. Bischofskonferenz schwimmt lieber mit als gegen den Strom - ist auch bequemer für sie. Hauptsache, nur nicht anecken.


10
 
 Stephaninus 5. Februar 2015 
 

Polen sei Dank

In Polen ist es glücklicherweise noch möglich, bestimmte Dinge zu sagen, die anderswo schon fast mit Redeverbot belegt sind. Aber man unternimmt natürlich alles, um diese Stimme auch zum Verstummen zu bringen.


13
 
 bernhard_k 5. Februar 2015 
 

GENIAL

... das sind genau die richtigen Worte!! Alle Achtung!!


10
 

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