Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||
| ||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Englischer Jurist schlägt Steuervergünstigungen an Hochzeitstagen vor15. Jänner 2015 in Familie, 1 Lesermeinung Nach Ansicht des früheren höchsten Familienrichter Großbritanniens würde damit der Staat einerseits anerkennen, dass Familien dem Fiskus Geld sparen, und andererseits einen Anreiz zur Treue geben. London (kath.net/idea) Der Staat sollte Eheleute belohnen, die über einen längeren Zeitraum zusammenbleiben. Das hat der frühere höchste Familienrichter Großbritanniens, Sir Paul Coleridge (London), vorgeschlagen. Nach seiner Ansicht sollten Eheleute nach dem fünften, zehnten und 20. Hochzeitstag Steuervergünstigungen erhalten. Damit würde der Staat einerseits anerkennen, dass Familien dem Fiskus Geld sparen, und andererseits einen Anreiz zur Treue geben. Coleridge, Gründer der gemeinnützigen Ehe-Stiftung, sprach bei einer Diskussionsrunde der Zeitung Sunday Times über die Frage, ob Ehen mit und ohne Trauschein gleich behandelt werden sollten. Nach seiner Ansicht sind die beiden Lebensformen unterschiedlich. Nicht-eheliche Gemeinschaften zerbrächen häufiger als Ehen. So blieben 70 Prozent aller Ehen mit Kindern zusammen, während 80 Prozent aller eheähnlichen Lebenspartnerschaften mit Kindern zerbrächen. Wenn ein Paar Kinder haben wolle, sei es vor allem für den Mann wichtig, eine klare Verpflichtung zum Zusammenbleiben einzugehen. Wenn dies nicht möglich sei, sollte man besser auf Kinder verzichten, so Coleridge. In England und Wales sind jedes Jahr rund 100.000 Kinder unter 16 Jahren von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. In Deutschland waren es im Jahr 2013 etwa 136.000 Minderjährige. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuFamilie
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |