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Theologieprofessor: Geänderter Aufsatz von Benedikt XVI. hat Folgen

24. November 2014 in Aktuelles, 28 Lesermeinungen
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Freiburger Prof. Helmut Hoping: Faktisch stärkt die überarbeitete Version des Aufsatzes die Position jener Kardinäle, «die den Vorschlag von Kardinal Kasper zurückgewiesen haben, darunter Gerhard Ludwig Müller, Marc Ouellet und George Pell».


Bonn/Freiburg (kath.net/KNA) In der Debatte über einen neu veröffentlichten und überarbeiteten Aufsatz von Benedikt XVI. hat sich der Freiburger Liturgiewissenschaftler Helmut Hoping zu Wort gemeldet. Der Text werde «nicht ohne Einfluss» auf die kommende Weltbischofssynode zu Ehe und Familie bleiben, sagte Hoping am Montag auf einer Website der Deutschen Bischofskonferenz. Zugleich wies der Theologieprofessor Kritik an der Überarbeitung zurück. «Wer sagt, der emeritierte Papst habe aus dem gleichen historischen Befund und seiner Beurteilung nun andere Schlüsse gezogen, verdreht die Sache.»

Hoping ist Mitglied des Kuratoriums des Institut Papst Benedikt XVI. Regensburg. Eine Aufgabe des Instituts ist die Herausgabe der gesammelten Schriften Joseph Ratzingers bis zu dessen Papstwahl 2005.


Unlängst wurde ein Aufsatz von 1972 neu veröffentlicht, in dem Ratzinger einerseits das unbedingte Festhalten an der Unauflöslichkeit der Ehe betonte, sich aber zugleich in engen Grenzen für mögliche individuelle Lösungen aussprach, so dass in Einzelfällen auch Wiederverheiratete vom jeweiligen Ortspfarrer wieder zu den Sakramenten zugelassen werden könnten, kath.net hat berichtet.

In der stark überarbeiteten Fassung spricht Benedikt XVI. nun nicht mehr von einem möglichen Sakramentenempfang für Wiederverheiratete, sondern empfiehlt stattdessen, häufiger Ehenichtigkeitsverfahren zu führen, und so den Weg für eine zweite Ehe und damit den Zugang zu Kommunion und Beichte freizumachen.

Die redaktionelle Überarbeitung sorgte unter anderem deswegen für Diskussionen, weil sich neben anderen der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper bei seinen Überlegungen zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen auf die Ursprungsversion des Aufsatzes bezogen hatte. Kaspers Vorschlag war auf der außerordentlichen Weltbischofssynode im Oktober teils auf heftige Kritik gestoßen.

Bislang sind wiederverheiratete Geschiedene laut katholischer Lehre von den Sakramenten ausgeschlossen. In der Praxis gibt es jedoch oft individuelle Lösungen. Erwartet wird, dass sich Papst Franziskus im kommenden Jahr nach der ordentlichen Weltbischofssynode zu diesem Thema äußern wird.

Faktisch stärkt nach Ansicht von Hoping die überarbeitete Version des Aufsatzes die Position jener Kardinäle, «die den Vorschlag von Kardinal Kasper zurückgewiesen haben, darunter Gerhard Ludwig Müller, Marc Ouellet und George Pell». Sowohl Johannes Paul II. als auch Benedikt XVI., die hier die Tradition hinter sich wüssten, hielten eine Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion theologisch nicht für möglich, so der Liturgiewissenschaftler. «Das wird ein Argument in der kommenden Familiensynode sein.»

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.



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Lesermeinungen

 Suarez 28. November 2014 

Verehrte Doda, Haben Sie Dank für die freundlichen Worte

Mühen wir uns auch zukünftig mit all unserer Kraft dem Relativismus im Katholischen Glauben keinen Raum zu geben.


2
 
 Suarez 28. November 2014 

Bentheim - Rechter Glaube sucht immer Versöhnung

Ihr versöhnlicher Ton freut mich und ehrt Sie natürlich, war doch das Klima hier im Forum zuweilen recht rau, so dass es selbst am Vorwurf des Pharisäers nicht fehlte. Um so schöner ist es, wenn im Ausklang des Jahres der Versöhnung und dem guten Miteinander wieder der rechte Raum gegeben wird.

Die in letzter Zeit stark zunehmenden Angriffe auf die Lehre und damit auf das Glaubensfundament der Kirche haben ganz allgemein zu Abnutzungserscheinungen im Ton geführt und so mancher Wortwechsel war von unnötiger Schärfe selbst da geprägt, wo kaum inhaltliche Differenzen bestanden.

Die Ereignisse in Limburg, die Bischofssynode im Herbst, bei der seitens einiger deutschsprachiger Bischöfe tatsächlich versucht wurde, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften der Ehe vage an die Seite zu stellen, haben nicht nur bei mir zu Irritationen geführt.

Hoffen und beten wir, dass diese Tendenzen nicht weiter in der Kirche Raum gewinnen.


3
 
 doda 28. November 2014 

@Bentheim

Danke, nun kann ich mich Ihrer Würdigung des verehrten @Suarez von Herzen anschließen!


4
 
 Bentheim 27. November 2014 
 

Doda

Verzeihen Sie, verehrte Doda,das hätte ich gleich bedenken müssen! Wissen Sie, wenn man einen Beitrag begonnen hat, kann es vorkommen, dass man einfach nicht an Ihre Mahnung denkt. "Defensor fidei strenuus" war gemeint, aber in meinen Ohren klang die griechische Version schöner, die ich dem unermüdlichen Suarez zum langsam, aber stetig sich nähernden bilanzierenden Jahresende schuldig zu sein glaubte.

Griechisch ist nicht meine altphilologische Marotte. Ich beschäftige mich drei Viertel des Arbeitstages mit kirchlichen Schriften in dieser Sprache, voran die Bibel, dann die Autoren, die in dieser Sprache über die Bibel geschrieben und gewirkt haben. Mit Suarez verbindet mich da die Tatsache, dass in der Übersetzung auf sehr viele ausgeklügelte Arten Relativierungen versteckt werden können. Ich verfolge seine Analysen dazu sehr aufmerksam. Dass wir nicht immer einer Meinung sind, liegt in der Sache, weniger in den Personen. Das fördert das Ergebnis.


4
 
 Suarez 27. November 2014 

Bentheim (II)

Mir geht es darum, dass ich keine Änderung des Blickwinkels von J. Ratzinger erkennen kann, wodurch man berechtigt würde, davon auszugehen, dass für den frühen Ratzinger der Ehebund, sofern gültig geschlossen, später von Neuem mit dem Segen der Kirche geschlossen werden könnte. Mich hat immer auch bei den frühen Schriften des Theologen Ratzinger beeindruckt, wie streng er am Wort orientiert bleibt und nicht, wie es andere immer wieder gerne tun, an die Stelle des Verständnisses des Wortes die subjektive Interpretation setzt.

Es wäre durchaus ein Missverständnis, wenn Sie mein Beharren darauf, dass die Grundrichtung der Theologie gleich geblieben ist, dahingehend verstehen, dass Joseph Ratzinger in einem starren Gedankengebäude verharre. Im Gegenteil, er beleuchtet das Wort aus verschiedenen Perspektiven, wobei der feste Grund, auf dem er theologisch steht, stets der selbige bleibt.

Theologen wie Kard. Kasper hatten immer einen ganz anderen Standpunkt (Boden).


3
 
 Suarez 27. November 2014 

Bentheim - Die Blickrichtung ist aber unverändert (I)

Mir ist leider nicht, wie Ihnen, die Ehre zuteil geworden, Papst Benedikt persönlich kennen zu lernen.

Sie haben natürlich Recht, dass es in der Theologie, sofern man sie auch als Wissenschaft begreift, eine Entwicklung gibt, die zu einem besseren Verständnis des Glaubens führen sollte. In seinen Kommentaren zum Zweiten Vatikanischen Konzil spricht Ratzinger mehrfach davon, dass durch dieses Konzil frischer Wind in die Kirche gelassen worden sei, was Ihre Einschätzung bezüglich Kurie stützt.

Dem jungen Theologen Ratzinger, der ja unter Kardinal Frings am Konzil beobachtend teilnahm, konnte die nachfolgende verheerende Rezeption dieses Konzils, mit all ihren negativen Folgen, noch nicht bekannt sein. Dies erklärt sicher, warum der junge Ratzinger damals bestimmte pastorale Wege noch für möglich hielt, die sich später nicht mehr als gangbar erwiesen. Er konnte sich wohl nicht vorstellen, welche ideologischen Einbrüche/Relativismen dann in der Kirche machtvoll um sich griffen.


3
 
 Bentheim 27. November 2014 
 

Suarez (II)

Seine Wandlung bezog sich selten auf die Exegese der Hl.Schrift, viel mehr auf seine Einstellung zur Kurie. Das war schon seit seiner Zeit als Berater des Kardinal Frings unter zuverlässigen Theologen communis opinio. Ob das in die Literatur eingegangen ist, kann ich nicht mit letzter Sicherheit sagen. Da ich damals mit Prof.Ratzinger Kontakt hatte und ihn auch in seiner Wohnung besuchte, habe ich aus psychologisch nachvollziehbaren Gründen nun nicht ausgerechnet das notiert, was man über ihn munkelte. Kritik an der Kurie war damals noch keine Selbstverständlichkeit wie heute in kath.net schon vor der Synode.
Ich bin sehr glücklich, Prof. R. kennen gelernt zu haben, las seine Diss. und seine Habil., als das Druckformat seiner Abgabe gerade veröffentlicht wurde und zitierte sowohl sie als auch die späteren Ges.Schr. in meinen Publikationen. Etwas ganz Besonderes waren seine außerordentlich wortgewandten u. ohne jedes Konzept gehaltenen Predigten und Reden, auch noch in seiner Romzeit.


2
 
 Bentheim 27. November 2014 
 

Suarez (I)

Sie wissen, dass ich inhaltlich Sie als ἀπολογητὴς τοῦ δόγματος ἀκριβής schätze und im Kampf gegen Relativismus auf Ihrer Seite stehe. Wir unterscheiden uns wohl darin, dass nicht jede Meinungsänderung einen Relativismus zur Voraussetzung haben muss. Denn ein Relativismus setzt Teile einer Lehre oder die ganze Lehre pauschal außer Geltung. Wenn jedoch ausdrücklich Ausnahmen von einer Lehre formuliert werden, so setzen diese per definitionem nicht Teile oder die ganze Lehre pauschal außer Geltung, sondern nur in den begründeten Ausnahmefällen.-
Eine wissenschaftliche Meinung kann man auch nicht in jedem Falle unter das Relativismus-Verdikt setzen. Denn deren Wissenschaftlichkeit muss durch tragende Ar-gumente ausgewiesen sein. Sie macht den Unterschied zur Alltagsmeinung aus. Es fehlt eben nur die letzte Sicherheit, wie es in der Forschung nun einmal ke


2
 
 Suarez 26. November 2014 

@Bentheim- Wandlung vollzogen

"Ratzinger der 1.Lebenshälfte eine Wandlung zum Ratzinger der 2. Lebenshälfte vollzogen hat."

Wenn ich die "Einführung in das Christentum" heranziehe und die Kommentare zum Vatikanum II kann ich keine Wandlung von einem "frühen" zu einem "späten" Ratzinger erkennen. Bezüglich der Dissertation (Preisschrift) über Augustinus sowie der Habilitationsschrift zu Bonaventuras Offenbarungsverständnis und Geschichtstheologie hat Joseph Ratzinger im aktuellen Vorwort der Gesammelten Schriften ausdrücklich betont, dass sich sein theologisches Denken hier nicht verändert hat.

Dies setzte ja auch voraus, dass der frühe Ratzinger relativistische Positionen zu den Worten Jesu bezogen hätte. Das hat er aber gar nicht und ich finde hierzu auch keinerlei konkreten Belege. Diese müsste man aber dann schon vorlegen und nicht nur einen einzelnen Text. Wenn, dann müsste aus den ganzen früheren Schriften ein Gegensatz zu den späteren deutlich belegbar sein.

Ist er das und wo?


2
 
 Suarez 26. November 2014 

@Stormarn - "theologisches Gedöns"

Um die Worte Jesu sollte man als Theologe schon ein "theologisches Gedöns" machen, ansonsten man sich fragen müsste, was Theologie noch mit Wahrheit zu tun hat.

Barmherzigkeit hebt die Sünde nicht auf, ein oft zu findendes Missverständnis heutiger Zeit. Wo keine Umkehr, da fällt Barmherzigkeit nicht auf fruchtbaren Boden sondern zementiert den falschen Zustand.

Das Ehenichtigkeitsverfahren ist kein Scheidungsverfahren, man kann es nicht oft genug wiederholen. Insofern trifft der Vorwurf des Rechtspositivismus nicht.


1
 
 Stormarn 25. November 2014 
 

Msgr. Schlegel

Ich mag Ihnen zustimmen. Aber in einem Augenblick, in dem die Welt erwartet, daß sich die katholische Kirche gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen als "barmherzig" erweist, und das noch irgendwie befeuert durch den gegenwärtigen Pontifex, "korrigiert" sich Benedikt XVI mit der Empfehlung, häufiger Ehenichtigkeitsverfahren durchzuführen. Warum nicht gleich barmherzig sein, statt soviel theologisches Gedöns darum zu machen. Ich verstehe die Kritiker.


1
 
 Stormarn 25. November 2014 
 

Suarez

Natürlich ist das Ehenichtigkeitsverfahren keine Lösung für den gesellschaftlichen Mißstand. Aber in einer Zeit, da die Kirche (zu Unrecht)wegen Ihrer Weigerung, sog. wiederverheirate Geschiedene zur Kommunion zuzulassen, am Pranger steht, fast gleichsam auf die Möglichkeit des Ehenichtigkeitsverfahrens zu erinnern, darf man sich nicht wundern, daß hier der Kirche versteckter Rechtspositivismus vorgehalten wird. Ich halte diesen Vorwurf nicht für völlig unberechtigt.


1
 
 Bentheim 25. November 2014 
 

placeat tibi

Sie haben einen guten Beitrag geschrieben! Nachdem schon Prof.Wolfgang Beinert und Prof.Vincent Twomey sich zu diesem Thema geäußert hatten, bestätigt ein weiterer völlig unverdächtiger Zeuge, Prof.Helmut Hoping, was nun die wahren Aussagen zum Thema sind. Sie, placeat tibi, erwähnen korrekt einzelne Stationen des Ausdrucks seiner Meinung und ihre Korrektur durch Prof.Ratzinger selbst. In der Tat „stringent argumentierend“ wies er 1993 den damaligen Anführer EB.Saier sowie Lehmann u.Kasper zurück. Seitdem datiert seine jetzt neuedierte Auffassung zum Thema. Angesichts der in den drei Artikeln (Beinert, Hoping und Twomey) bestätigten Aussage kann eine Kontinuitätsthese, die ihre Gegner dem Kasper-Lager zuzuordnen sich berechtigt sieht, keinen Bestand haben und muss wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen. Überhaupt weiß jeder Theologe und jeder gut informierte Katholik seit je her, dass der Ratzinger der 1.Lebenshälfte eine Wandlung zum Ratzinger der 2. Lebenshälfte vollzogen hat.


3
 
 placeat tibi 25. November 2014 
 

Paßt!

Es ist völlig i.O. und sogar notwendig, daß der Papa emeritus die Instrumentalisierung seines Aufsatzes von 1972 seitens der "Kasperianer" zu verhindern sucht.

Er hatte seine damaligen Schlußfolgerungen ja selbst schon kurz darauf korrigiert. Und spätestens seit 1993 ist öffentlich bekannt, in welche Richtung. Damals wies er die Eingaben von Kasper, Lehmann und Saier zu "WvGs" stringent argumentierend zurück und stellte klar, daß eine Zulassung dieser zur Kommunion ausgeschlossen ist. Dies hat er dann auch als Papst folgerichtig vertreten.
Mag eine unkommentierte Textänderung eines alten Aufsatzes auch unüblich sein; angesichts des jetzigen infamen Versuchs v.a. seitens deutscher Bischöfe, seine revidierte Position aus den 1970ern für ihren Kirchenkampf zu mißbrauchen ist das ein angemessener und kluger Schritt.
Schön wär's überhaupt, wenn Kasper et al. auch die Reife aufbrächten, ihre irrigen Positionen der 1970er einzusehen und zu korrigieren.


3
 
 Callixtus 25. November 2014 
 

Besser Ehe ungültig als geschieden!

Wenn wir eine Ausnahme für den Ehebruch rechtfertigen, werden wir als nächstes für alles Mögliche Ausnahmen finden... Da sind die voreheliche und außereheliche Sexualität, alle möglichen Spielarten der Sexualität und vieles mehr...
Wenn wir aber feststellen, dass diese flüchtigen und brüchigen Ehen in wirklichkeit gar nicht das waren, was sie vorgaben zu sein, dann brauchen wir nicht die Vorgabe Jesu Christi zu verwässern.
Wenn also Ehen für ungültig erklärt werden, weil sie gar keine sakramentalen Ehen (also unauflöslich) waren (und geben wir es zu: ungläubig geschlossene Ehen haben vielfach nicht den Bestand wir gläubig geschlossene!), dann wird auch nicht die Argumentation gegen die Sünde unterwandert.


1
 
 SCHLEGL 25. November 2014 
 

@ Stormarn

Also, was die Protestanten von einem kirchlichen Eheverfahren halten, ist für uns völlig unerheblich! Das Recht ist ein HOHES GUT! Warum Sie gerade Clemens VII erwähnen, erschließt sich uns nicht ganz.
Dieser Papst hat, dank guter Berater, das Ansinnen von Heinrich VIII ,die Ehe mit Katharina von Aragon wegen "entfernte Verwandtschaft" zu annullieren, abgelehnt, weil dies ein Vorwand und eine glatte Lüge war! Außerdem hatte er bereits mit Anna Boleyn Ehebruch begangen, diese erwartete von ihm ein Kind, die spätere Elisabeth I.
Wenn Clemens VII, der übrigens als Renaissancepapst die Einberufung eines Konzils wegen der Reformation ablehnte und kein vorbildliches Leben geführt hat, in diesem Fall völlig richtig gehandelt hat, heißt das doch nicht, dass es Annullierungen wegen Willensmängeln und Ehehindernissen nicht geben könne. Sie sind sogar SEHR BERECHTIGT! Msgr. Franz Schlegl


3
 
 Suarez 25. November 2014 

@Stormarn - "Keine Lösung" - Kleine Korrektur

Es sollte natürlich heißen:

Einem Missbrauch solcher Verfahren vorzubeugen, ist nur durch eine strenge Anwendungen des Kirchenrechtes möglich.


2
 
 Suarez 25. November 2014 

@Stormarn - "Keine Lösung"

Bei Ehenichtigkeitsverfahren geht es ja auch nicht um eine Lösung eines gesellschaftlichen Misstandes sondern allein darum, festzustellen, ob eine Ehe gültig im Sinne des Kirchenrechtes geschlossen wurde oder nicht.

Dem Problem nichtiger Ehen kann man gar nicht aus dem Wege gehen, weil eine Realität. Der gültige Ehebund setzt eben voraus, dass beide Partner diesen auch aus tiefsten Herzen im Glauben vor Gott schließen wollten.

Insofern greift Papst Benedikt emeritus das Thema zu recht auf, beziehungsweise richtet den Blick auf ein gültiges kirchenrechtliches Verfahren, in bestimmten Fällen (nichtiger Ehen) Anwendung findet.

Wie dieses Verfahren von Protestanten beurteilt wird, spielt überhaupt keine Rolle. Protestanten halten auch den Papst für überflüssig, ihr Glaubensverständnis unterscheidet sich fundamental vom katholischen Glauben.

Einem Missbrauch solcher Verfahren ist nur durch eine strenge Anwendungen des Kirchenrechtes möglich.


3
 
 Stormarn 25. November 2014 
 

Keine Lösung

Ob der Hinweis auf das Ehenichtigkeitsverfahren so eine Art innerkatholischer Königsweg ist, wage ich doch sehr zu bezweifeln. Gewiß scheint die Zahl nicht gültig geschlossener Ehen eher zugenommen zu haben, aber diese Verfahren gelten heute schon wegen der massiv gestiegenen Inanspruchnahmed als "Scheidung auf katholisch" und werden von Protestanten als faule Trixerei empfunden. Und so unrecht haben sie damit nicht. Ich denke, Vorbild und Maßstab ist die Entscheidung Papst Clemens VII. Zudem ist den Nichtigkeitsverfahren in einigen Bistümern bei der wirklichen Klärung der Sachfrage nicht sehr über den Weg zu trauen. Insofern vermag ich auch mit der von Benedikt XVI. veranlaßten Aufsatzänderung nicht recht umzugehen.


3
 
 Callixtus 24. November 2014 
 

Frage nach der Sakramentalität

Wie kann eine Ehe sakramental sein, wenn doch die Ehepartner sich gegenseitig das Sakrament spenden, dabei aber gar nicht an die Auferstehung Jesu Christi glauben? Ich denke hier wäre auch der CIC noch etwas nachzubessern... Bedenkt man diesen Umstand gäbe es noch mehr "Nicht-sakramentale" Ehen.


1
 
 SCHLEGL 24. November 2014 
 

@ Stiller

Eine Verweigerung des kirchlichen Verfahrens zur Feststellung eines Willensmangels, oder einer Ehenichtigkeit gibt es NICHT! Nicht eine Person ist angeklagt, sondern das EHEBAND!
Es genügt, wenn einer der beiden Partner sich an das Kirchengericht wendet. Wenn der andere Partner die Aussage verweigert, genügen Schriftstücke aus unverdächtiger Zeit, oder Zeugenaussagen. Ehen können auch bei Abwesenheit eines Partners (der sich nach der staatlichen Scheidung schon längst jemand anderen gefunden hat) annulliert werden.Msgr. Franz Schlegl


5
 
 Stiller 24. November 2014 
 

@placeat tibi

Vielleicht drückte ich mich missverständlich aus.
Wenn ich schrieb, der Geist Gottes sei sicher bei den Schwachen, so meinte ich u.a. die Kinder rechtsungültiger Ehen, die Betrogenen rechtsungültiger Ehen, die Schwachen in äußerlich bestehenden rechtungültigen Ehen, aber auch schon gesetzlich-staatlich Geschiedene, denen die Expartner Ehenichtigkeitsverfahren verweigern. Und so könnte ich weiter auszählen - der Möglichkeiten sind da viele.

Ich bin da sehr unsicher, was gut, was nicht gut sein wird.


2
 
 placeat tibi 24. November 2014 
 

@Stiller ff

2)Sie schreiben: "Ich bin mich recht sicher, dass der Geist Gottes hier - wie immer - bei den Schwachen ist, nicht bei denen, die auf das Recht pochen."

Das Recht und seine in Gesetzen ausgedrückte Form dient allen, aber vorrangig eben den Schwachen zum Schutz gegen Willkür der Mächtigen. (es sei denn, die Gesetze selbst wären auf Unrecht gegründet. Behaupten Sie das in bezug auf den CIC allen Ernstes? Es klingt jedenfalls arg an bei Ihren Posts, daß Sie das Magisterium, besonders die Lehre und das Kirchenrecht gegen eine als "Barmherzigkeit" bemäntelte Willkür situativ opportunistischer Nachgiebigkeit gegenüber subjektiven Wünschen und Befindlichkeiten ausspielen.


5
 
 placeat tibi 24. November 2014 
 

@Stiller 1)

1) Was halten Sie denn für so "unbarmherzig" daran, wenn in manchen Fällen festgestellt wird, daß eine sakramentale Ehe objektiv nie bestanden hat? Wir reden hier von Paaren, die zivil längst geschieden und getrennt sind. Und ja: selbst der Partner, der das Ehehindernis verursacht hat, indem er bei der Eheschließung eines verschwiegen hat (.zB. eine Unfruchtbarkeit), kann die Prüfung beantragen, und wenn er das glaubhaft machen kann, hat eben die Ehe sakramental nie bestanden, da ist die Meinung des anderen in der Tat völlig unmaßgeblich, ebenso wie die Frage, ob das zum Scheitern der Beziehung führte oder etwas anderes. (daß das natürlich eine schwere Sünde des Täuschenden darstellt, v.a. am betrogenen Partner, ist klar, steht aber auf einem anderen Blatt).
Und apropos "Einzelfall": ich finde, es ist nicht Aufgabe der Kirche, subjektive Schuldfragen des Scheiterns einer Ehe zu richten, das wäre sogar anmaßend.

ff


5
 
 Stiller 24. November 2014 
 

@SCHLEGL

Ja, Monsignore Schlegl, es ist für den "guten Katholiken" schwer zu begreifen, dass der Codex Iuris Canonici nur einfach "Recht" abbildet, völlig losgelöst von dem einzelnen Schicksal.

Und genau deshalb quälen sich Verantwortliche um den richtigen Weg - u.a. den der Barmherzigkeit.
Ich bin mich recht sicher, dass der Geist Gottes hier - wie immer - bei den Schwachen ist, nicht bei denen, die auf das Recht pochen.

Das aber ist wieder ein anderes Thema, das der Gnade Gottes nämlich.


2
 
 SCHLEGL 24. November 2014 
 

@nicodemus

Wenn Sie sich einmal den Codex Iuris Canonici anschauen würden, könnten Sie feststellen, dass es ca. 13" WILLENSMÄNGEL" und ebenso viele EHEHINDERNISSE gibt! Diese werden schon seit vielen Jahrhunderten beschrieben.
Es ist völlig rechtsunerheblich, ob es in einer möglicherweise ungültigen Ehe Kinder gibt, oder nicht. Es gibt auch genügend Kinder, die im KEINER Ehe geboren werden.
Es ist einzig und allein WICHTIG festzustellen, ob diese Ehe überhaupt jemals GÜLTIG geschlossen worden ist. Ist dies nicht der Fall, besteht KEINE SAKRAMENTALE Ehe. Es ist auch unerheblich, ob etwa ein Partner diese "Ehe", welche NICHT besteht, aufrechterhalten will. Genau auf diese Umstände hat Papst Benedikt XVI hingewiesen und viele Seelsorger sind froh darüber. Msgr. Franz Schlegl


6
 
 Stiller 24. November 2014 
 

Nun, wir stoßen da eine Tür auf...

gedanklich.
Eine Tür zum Ehenichtigkeitsverfahren.
Vielen Katholiken ist mehr oder weniger bewusst, dass viele Ehen geschlossen wurden (und werden?), bei denen Widerstände gegen die Eheschließung nicht vollkommen ausgeräumt waren (sein werden?).
Denn kaum jemand der Ehewilligen ist sich in Vollkommenheit dessen bewusst, unter n u r welchen Bedingungen eine Ehe kirchlich rechtsgültig geschlossen werden kann.
Schon allein der Gedanke an eine mögliche Untreue irgendwann,
schon der Gedanke an nur die Macht des einen Ehepartners über den anderen irgendwann,
schon der Gedanke an finanzielle Überlegungen, die als Hauptsache zur Ehe führen,
schon der Gedanke an z.B. eine Ehe ohne Kinder
kann ein kirchliches Ehehindernis sein.

Wird die Ehe dann doch vollzogen im sakramentalen Sinne ("kirchlich" geheiratet), ist genau diese Ehe von Anfang an ungültig.

Ich mahnte hierzu schon ein paar Mal: Da tun sich nicht nur Türen, da Tun sich Tore auf!


2
 
 nicodemus 24. November 2014 
 

Häufiger Ehenichtigkeitsverfahren zu führen?

Pardon,ich fange noch einmal von vorne an.
Also, da bin ich mir nicht sicher, ob dies der richtige Weg wäre.Egal wie lange die Ehe dauerte,die annulliert werden soll,wenn aber schon Kinder aus dieser Verbindung hervorgegangen sind, dann kann man schwer sagen, die Ehe ist ungültig.
Oder was ist,wenn nur ein Teil die Ehe annullieren möchte - was ist mit dem anderen Ehepartner der an der Ehe festhalten will?Besser wäre es vielleich, die Bedingungen für eine kirchliche Trauung, höher zu hängen.Die Ehevorbereitungs-Kurse sind eh "Kalter Kaffee"!


10
 

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