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| Scientology klagt gegen Beobachtung durch den Verfassungsschutz5. April 2003 in Deutschland, keine Lesermeinung Laut Verfassungsschutzbericht liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Beobachtung vor Berlin (kath.net/idea) Bayerisches Innenministerium: Wir sehen einer Klage gelassen entgegen Bei den für die Beobachtung von Scientology zuständigen Stellen sieht maneiner Klage gelassen entgegen. Der Pressesprecher beim Kölner Bundesamt fürVerfassungsschutz, Guido Selzner, erklärte gegenüber idea, daß gemäß demVerfassungsschutzbericht 2001 weiterhin "konkrete Anhaltspunkte fürverfassungsfeindliche Aktivitäten Scientologys" vorlägen. Derstellvertretende Pressesprecher des bayerischen Innenministeriums, MichaelZiegler, sagte, die verfassungswidrigen Aktivitäten von Scientology seien imjüngsten Bericht des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutzumfangreich dokumentiert. Gandow: Klage ist der "Gipfel der Unverschämtheit" Der Beauftragte für Sekten- und Weltanschauungsfragen der EvangelischenKirche in Berlin-Brandenburg, Pfarrer Thomas Gandow (Berlin), bezeichnetedie Scientology-Klage als "Gipfel der Unverschämtheit". Die Beobachtungdurch die Verfassungsschutzbehörden habe ergeben, daß es sich bei derOrganisation nicht nur um einen "zweifelhaften Anbieter von Psychokursen"handele, der seine Anhänger ausbeute und sich als Religionsgemeinschafttarne. "Scientology ist auch eine neue Form von politischem Extremismus", soGandow. Aufgabe der Kirchen sei die seelsorgerliche Betreuung der Opfer derOrganisation. Der Pfarrer: "Vor allem aber sollten sie immer bedenken: Ineinem von Scientology kontrollierten Staat ist kein Platz für Kirchen, dennselber kennt Scientology keine Religionsfreiheit." Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuSekte
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