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Soll das Inzestverbot gelockert werden?25. September 2014 in Deutschland, 13 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Forderung des Deutschen Ethikrates stößt auf Kritik
Berlin (kath.net/idea) Die Forderung des Deutschen Ethikrates, das Inzestverbot in bestimmten Fällen aufzuheben, stößt auf Kritik. Das Gremium zählt dazu den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr erwachsener Geschwister sowie von Personen über 14 Jahren mit erwachsenen Geschwistern vorausgesetzt, dass diese nicht mehr in der gleichen Familie leben. Kritik an dem Vorstoß übt der Leiter des evangelischen Fachverbandes für Sexualethik und Seelsorge Weißes Kreuz, Rolf Trauernicht (Ahnatal bei Kassel). Bei Beischlaf unter Geschwistern wachse die Wahrscheinlichkeit, dass daraus behinderte Kinder hervorgingen, sagte er der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Außerdem verurteile die Bibel im Alten Testament inzestuöse Beziehungen. Eine Antwort auf die Frage, wie mit Geschwistern verfahren werden sollte, die sich erst als Erwachsene begegnen und verlieben, hält Trauernicht für schwierig. Dagegen sprächen zwar auch die genannten Gründe. Ob allerdings das Strafrecht das richtige Mittel sei, bezweifle er. Kritik am Ethikrat kam auch aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Eine Abschaffung des betreffenden Paragrafen 173 sei das falsche Signal, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Der Wegfall der Strafandrohung gegenüber inzestuösen Handlungen innerhalb von Familien würde dem Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern in ihren Familien zuwiderlaufen
Einvernehmliche Beziehungen erwachsener Geschwister sollen straffrei werden Nach dem Vorschlag des Ethikrates sollen künftig Beziehungen erwachsener Geschwister nicht strafrechtlich verfolgt werden. Dies gelte jedoch nur, soweit nicht zugleich Missbrauch, Nötigung, Vergewaltigung oder die Ausnutzung einer Zwangslage vorlägen. Auch solle das Verbot für Geschwister aufgehoben werden, bei denen einer der beiden noch unter 18 ist und die nicht mehr im selben Familienverbund leben. Dies beträfe beispielsweise Geschwister, bei denen der Bruder oder die Schwester in einer Adoptivfamilie aufwuchsen. Bei zusammen aufgewachsenen Geschwistern besteht nach Meinung des Ethikrates ohnehin nur eine geringe Inzestneigung. Ethikrat vergleicht Inzestgegner mit Nationalsozialisten Das Argument, aus inzestuösen Beziehungen hervorgehende Kinder litten häufiger unter Behinderung, weist der Rat mit Verweis auf die Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten zurück. Mit dem Argument, mit staatlichen Maßnahmen bestimmten genetisch unerwünschten Nachwuchs zu verhindern, wurden im Nationalsozialismus Menschen mit genetischen Abweichungen entrechtet und ermordet, heißt es in dem Papier. Dieses Argument dürfe daher nicht zur Rechtfertigung für die Strafbarkeit des Inzests herangezogen werden, zumal auch bei Menschen mit Erbkrankheiten kein Zeugungsverbot ausgesprochen werden dürfte. In die innerste Sphäre der Person solle der Staat mit strafrechtlichen Verboten nur eingreifen, wenn es um Handlungen gehe, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzten. Die Entscheidung fiel mit 14 zu neun Stimmen. Dem Ethikrat gehören 25 Mitglieder aus Politik, Wissenschaft und den Kirchen an. Rechtslage ist international unterschiedlich Ausgangspunkt der Beratungen war der Fall zweier Geschwister in Leipzig. Patrick S. musste wegen der Beziehung zu seiner Schwester Susan K., mit der er vier Kinder hat, für drei Jahre ins Gefängnis. In Anhörungen des Rates berichteten weitere Geschwisterpaare, die in inzestuösen Beziehungen leben, dass sie zu Heimlichkeit und Verleugnung ihrer Liebesbeziehung gezwungen seien und durch Dritte erpressbar würden. Der Ethikrat geht davon aus, dass durch künstliche Befruchtung die Zahl von Geschwistern, die sich wie Patrick S. und Susan K. erst als Erwachsene kennenlernen, weiter zunehmen wird. Die Rechtslage ist international unterschiedlich. Während in den meisten europäischen Staaten der Beischlaf unter Geschwistern unter Strafe steht, bleibt er in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Portugal, Spanien und Russland straffrei. Auch in zahlreichen lateinamerikanischen Staaten sowie in Japan und Südkorea müssen Betroffene keine Verfolgung durch die Behörden befürchten.
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Lesermeinungen | Maulwurf 27. September 2014 | | | Künstliche Befruchtung Auf einen Aspekt, der in die Zukunft weist, wurde gestern in einem Beitrag des Deutschlandfunks zum Thema hingewiesen.
Wenn bei der künstlichen Zeugung auf Samenspenden zurückgegriffen wird, können Halbgeschwister gezeugt werden. Diese Halbgeschwister kennen sich nicht, können sich aber kennen lernen und es kann sich auch Liebe entwickeln. Biologisch sind das dann auch Geschwisterehen, die unter dem Inzestverbot stehen - ohne das die betreffenden Personen dies einhalten können. Rechtlich wären diese Ehen wohl aber genauso verboten bzw. unmöglich. Dadurch vergrößert sich in Zukunft möglicherweise das Problem - das heute noch zahlenmäßig verschwindend gering ist. | 0
| | | Piranja 26. September 2014 | | | es wundert mich nicht... das sogar dieses Gesetz gelockert wird, zumal es in dieser und jener Art praktiziert wird!
Die daraus entstehenden Kinder dann auch in Namen Gottes ein Recht auf Leben haben!!
Der Mensch sich schon immer abhebt und über die Dinge, über Gott hinaus, stehen möchte!.. Die Moral und die Gesinnung sollte dann immer noch persönlich bei jedem selber liegen!
Ein Bsp: In meinem Ort lebte ein "Ehepaar" die verwandschlaftl. zueinanderstanden, Cousine u. Cousen. Aus dieser Beziehung 2 Kinder hervorgingen, diese nicht körperlich aber geistig behindert sind, keine soz. selbständiges Leben führen können, dann in einen Altersheim untergebracht wurden, n.dem Tod der Eltern!.. Davon mal abgesehen, es entstehen ja auch aus Zwei normal gesunden Menschen "kranke" Kinder...
Ich finde es dennoch sehr absurd, dass das Gesetz gelockert wird?? | 2
| | | malfermita spirito 26. September 2014 | | | Antike Scheint als wären wir zurück in der Antike! Gibt es noch Gläubige, die daran zweifeln, dass der totale Niedergang der Menscheit kurz bevor steht? Ich hoffe nicht.
In der Schweiz wollte die Landesregierung das Inzestverbot ebenfalls aufheben. Begründung war, das sei ja eh schon längst die Praxis.
http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/uebersicht/zerstoererisches-begehren-1.16625948 | 6
| | | Wiederkunft 25. September 2014 | | | einfach pervers Mir scheint, dieser Rat leistet die Vorarbeit für morgen. Denn es soll schon Samenspender geben, die mehr als 150 Kinder haben. In ein paar Jahrzehnten wird sich das alles schlimm auswirken. Da wird man aufpassen müssen, in wem man sich verliebt, dass es nicht die eigene Schwester ist. Hier hilft nur Gebet und dem Ethikrat rate ich sich von der Bibel beraten zu lassen, bevor sie solch einen Unsinn fordern! | 9
| | | marienkind 25. September 2014 | | | Haha Fast schon komisch die Begründung des Ethikrates. Selektion, wie im Natinalsozialismus! Erstens ist hier noch gar kein Mensch vorhanden, also völliger Quatsch das Argument! Zweitens wird schon lange Selektion betrieben, indem behinderte Kinder, ein unerwünschtes Geschlecht oder eine "Reduzierung" meist vier Kleinste bei einer Mehrlingsschwangerschaft abgetrieben werden. Die Pränataldiagnostik begünstigt diese Selektion und wird hauptsächlich für diesen Zweck angewandt. Beim Inzestverbot geht es vermutlich hauptsächlich darum weitere Klienten für die Abtreibungslobby und Fruchbarkeitsfirmen zu konstruieren. Zum Schaden der Menschen. Lest mal die Stellungnahmen von Carol Everett, die für die Abtreibungslobby gearbeitet hat, die sagt, dass die Schulsexualerziehung Werbung und Animation zum frühen Sex und Abtreibung sein soll!
Drittens sehr bedenklich, hier die Strafe wegzunehmen. Schließlich geschieht der meiste sexuelle Missbrauch u. A. in der Familie. | 7
| | | Stiller 25. September 2014 | | | Sachlicheit tut Not. Vorab: Ich bin aus vielerlei Gründen gegen die Lockerung des Inzestverbots.
Den Ethikrat aber gleich wieder im "linksgrünroten Spektrum" anzusiedeln, due Überlegungen des Ethikrats als "Gipfel der Verkommenheit" zu benennen und die Frage zu stellen, wer das überhaupt sei (ein rhetorisch beliebtes Sprachspiel) hilft nicht weiter.
Man muss sich inhaltlich auseinandersetzen.
Hinweis Mitglieder Ethikrat:
http://www.ethikrat.org/ueber-uns/mitglieder | 5
| | | Richelius 25. September 2014 | | |
Der Vorschlag ist meiner Ansicht nach verrückt. Das Inzestverbot gibt es doch aus gutem Grund.
Natürlich ist für eine Strafverfolgung das Wissen um die verwandtschaftliche Beziehung vorausgesetzt. Wenn sie erst später durch einen Gentest oder einen anderen Zufall entdeckt wird, sollte man von einer Strafverfolgung absehen. Die Beziehung muß aber umgehend beendet werden und die Ehe anulliert. | 7
| | | JohannBaptist 25. September 2014 | | |
Gipfel der Verkommenheit.
Ethikrat, was ist das? | 13
| | | waghäusler 25. September 2014 | | |
Deutschland verblödet sich von Tag zu Tag mehr. | 11
| | | Hans-Maria 25. September 2014 | | | Ethikrat ? Was hat dieser Rat mit "Ethik" noch zu tun ? | 14
| | | Quirinusdecem 25. September 2014 | | | ...und zurück ins Mittelalter Ironiemodus an:
Ich find das super; frei Fahrt ins Mittelalter für sexuelle Selbstbestimmung. Kanisterköpfe wieder in allen Dörfern und Städten. Wer mit dem Kopf denkt ist selber Schuld. Dafür gibt es andere Orte im und am Körper. Und wenn die Behinderung gar zu arg ist, praenatale Selektion im Namen des Orgasmus. Hauptsache wir haben uns alle (sexuell) lieb!
Ironiemodus aus. | 8
| | | Diasporakatholik 25. September 2014 | | | Unterschiede bei den Parteien Worin unterscheiden sich heute noch die politischen Parteien?
Vor allem in der Familienpolitik!
Siehe z.B. Betreuungsgeld, gegen das insbesondere SPD, Grüne und Linke mit allen Mitteln zu Felde zogen. Auch das Ziel der Homoehe haben sie weiter fest im Visir.
Ich wette darauf, dass die Verfechter der Aufhebung des Inzestvebots auch wieder ausschliesslich aus dem linksgrünroten Spektrum stammen. | 16
| | | wedlerg 25. September 2014 | | | kein Probem: man muss nur die Abtreibung bei Inzest gleich mitempfehlen es wundert eigentlich, dass Abtreibung als "komplementäres Recht" vom Ethikrat nicht gleich mitempfohlen wird.
Merke: keine behinderten Kinder bei entsprechender Präimplantationsdiagnostik und "Folgebehandlung".
Ob das mit Ethik noch etwas zu tun hat, ist etwas anderes. | 24
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