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| Ex-NRW-Verfassungsrichter gegen «Paralleljustiz»17. September 2014 in Deutschland, keine Lesermeinung Bertrams erwartet vom Juristentag eine klare Absage an jede Form islamischer Paralleljustiz, von Bagatellstreitigkeiten abgesehen. Er warnt vor ansonsten einer eklatanten Benachteiligung der Frau, insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt. Köln (kath.net/KNA) Der frühere NRW-Verfassungsrichter Michael Bertrams warnt vor gefährlichen Folgen einer «Paralleljustiz» nach dem islamischen Rechtssystem der Scharia für den deutschen Rechtsstaat. «Die Anwendung der Scharia insbesondere in familienrechtlichen Streitigkeiten und im Strafrecht führt zu einer inakzeptablen Selbstjustiz, bei der Friedensrichter »von Gottes Gnaden« die Gebote Allahs an die Stelle des staatlichen Rechts setzen», sagte Bertrams dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Mittwoch). Der Deutsche Juristentag in Hannover befasst sich in dieser Woche mit der Frage nach Anwendungsmöglichkeiten der Scharia auch in Deutschland. Diese bedeutet nach Bertrams' Worten eine eklatante Benachteiligung der Frau, insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt oder in Vermögensfragen. «Hier werden letztlich patriarchale Muster zementiert und damit ein Menschenbild, das mit unseren Wertvorstellungen nicht vereinbar ist», so der Jurist, der von 1994 bis 2013 an der Spitze des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster stand. Bertrams erwartet vom Juristentag eine klare Absage an jede Form islamischer Paralleljustiz, von Bagatellstreitigkeiten abgesehen. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuGesellschaft
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