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Ex-Verfassungsrichter gegen Lockerung des Sterbehilfe-Verbots

3. September 2014 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Schnell könne ein von der Verfassung nicht gewollter Druck entstehen, «das eigene Leben zu beenden, um anderen nicht zur Last zu fallen», so der Bonner Staatsrechtler.


Köln (kath.net/KNA) Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio (Foto) warnt vor einer Lockerung des Sterbehilfe-Verbots. «In einer Gesellschaft, die - gar nicht abwertend, sondern beobachtend gemeint – zur Ökonomisierung aller Lebensbereiche neigt, rate ich zu größter Vorsicht», sagte Di Fabio dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Mittwoch). Schnell könne ein von der Verfassung nicht gewollter Druck entstehen, «das eigene Leben zu beenden, um anderen nicht zur Last zu fallen», so der Bonner Staatsrechtler. Eine Gesellschaft, «die ihre Hand zur Selbsttötung reicht, verändert den Umgang mit dem menschlichen Leben».


Bei Thema Sterbehilfe gehe es nicht nur um das Recht auf Selbstbestimmung, so Di Fabio weiter: «Gerecht ist nicht immer nur das, was der Einzelne will, sondern auch, was eine Gesellschaft moralisch prägt.» Der Jurist plädierte für Vertrauen zu nächsten Angehörigen, behandelnden Ärzten, Pflegern oder Geistlichen: «Es gibt immer noch eine Alltagskultur, die in der engen Zuwendung Maßstäbe des richtigen Handelns wachsen lässt.» Di Fabio gehörte von 1999 bis 2011 dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe an.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto di Fabio (c) www.bundesverfassungsgericht.de


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Lesermeinungen

 Der Nürnberger 4. September 2014 

Ich sehe es auch so

Wenn sich ein Mensch selbst töten will, dann kann er das tun. Er möge es aber bitte selbst machen, und nicht einen anderen Menschen "mithineinziehen". Ist er dazu nicht mehr in der Lage, egal warum, möge er sein Leben und dessen Ende Gott, dem Herrn anvertrauen.


0
 
 C+M+B 3. September 2014 

Der Patient als Täter

Wir sind uns gewohnt, den Todkranken als Opfer zu sehen, als Opfer seiner Krankheit, seines Leiden, seiner Behandlung… Der Patient kann sich aber auch als Täter gebärden und den Arzt zum Opfer seines Eigenwillens, also zum Mörder machen: «Wenn ich sterben will, dann hast du das auszuführen. Das ist dein Job.» (Der saloppe Ton drückt verstärkt aus, was heute vertreten wird.)
Wird es im Übrigen Ermessenssache eines Arztes, ob er töten darf oder nicht, so ist sein Berufsethos und jede im Letzten vom Vertrauen getragene Arzt-Patient-Beziehung zerstört. Das Gesetz hat den Arzt zu schützen, indem es ihm Tötungen verbietet. Er kann nicht töten, auch weil er es nicht DARF.
Das «Töten aus Mitleid» ist übrigens die Grundbotschaft eines deutschen Films mit dem bezeichnenden Titel «Ich klage an». Dieser Film, in dem ein Arzt seine schwerkranke Frau aus Mitleid töten möchte, es aber gesetzlich nicht darf, war der ideologische Auftakt für Hitlers Euthanasie-Programm.


3
 
 C+M+B 3. September 2014 

Verbote sind gut

Wenn ich mich selbst töten darf, dann gilt das ethisch gedacht für jeden. Ich muss es dann auch einem weniger Kranken, bzw. Gesünderen zubilligen, oder einem Jugendlichen (Belgien). Sobald wir ein „Krank-genug-sich-töten-zu-dürfen“ etablieren, wird es eine Angelegenheit der medizinischen Bürokratie und ihrer Ethik-Kommissionen, über dieses „Genug“, bzw. über die Grenze zu befinden. Es wird - statt verboten! - zur Ermessenssache. Wir geben den Menschen dem Menschen preis. Jeder, der Anderen zur Belastung wird, muss fortan rechtfertigen, wieso er sich Anderen eigentlich noch zumutet. Das aber kann keiner. «Niemand kann beweisen, dass die Welt durch sein Dasein besser dran sei. Gewahrt bleibt seine Würde nur, wenn er statt ‹Ich will nicht.› sagen kann: ‹Ich darf nicht›» (Jörg Splett). Darum gehören Sterbehilfe-Organisationen sämtlich verboten, wie auch jegliche Liebäugelei mit sogenannt selbstbestimmtem Sterben, dessen «Selbst» letztlich ohnehin immer auch durch Fremde bestimmt wird.


4
 
 C+M+B 3. September 2014 

Drei Argumente gegen begleiteten Suizid

1. Es ist unethisch, einem Mitmenschen zuzumuten, an meinem Suizid mitzuwirken und ihn so zum Mörder zu machen, nur weil ich als Patient es will. Auch und erst recht, wenn dieser Mitmensch ein Arzt ist. Unethisches aber ist nicht gut, darum sollte man es nicht tun.
2. Jeder, der seinen Suizid für etwas Richtiges, also etwas Gutes hält, muss auch den Suizid eines Mitmenschen, der sich in ähnlicher Situation töten will, bejahen. Man würde ihm (in einem Akt mangelnden Mitleids) bekunden, was man nicht bekunden darf, nämlich, dass es besser wäre, wenn es ihn nicht mehr gäbe. Das aber wäre unethisch, gerade auch, weil er bereits leidet. Um das Leiden zu beseitigen, beseitigt man einfach den Leidenden.
3. Da wir nicht sicher sein können, ob Gott (als Lebens- und Sterbensprinzip) existiert, können wir - falls er existiert - auch nicht sicher sein, dass wir unsern Suizid vor ihm rechtfertigen können. Wo wir aber nicht sicher sind, sollten wir auch nicht entschieden sein.


3
 
 Johann Martin 3. September 2014 
 

"Das wäre doch für Dich und uns alle das Beste!"

Di Fabio hat vollkommen recht. Wer die Selbsttötung erlaubt, setzt alte und kranke Menschen unter Druck, den Angehörigen nicht weiter zur Last zu fallen. "Schau, Opa, Du hast doch ein so schönes, langes Leben gehabt. Und Du willst doch sicher nicht, dass wir unser Haus verkaufen müssen , nur um dein Altersheim zu bezahlen. Außerdem merkst Du ja auch gar nichts. Du schläfst einfach friedlich ein und ersparst Dir den Todeskampf. Meinst Du nicht, dass das für Dich und uns alle das Beste wäre?"


4
 

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