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Trierer Bischof hebt Beurlaubung eines Pfarrers auf

29. Juli 2014 in Deutschland, 40 Lesermeinungen
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Die wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen veranlasste Beurlaubung des ehemaligen Pfarrers von Lebach gilt nicht mehr.


Trier (kath.net/KNA) Die wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen veranlasste Beurlaubung des ehemaligen Pfarrers von Lebach gilt nicht mehr. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann (siehe Foto) hob sie mit Wirkung vom 25. Juli auf, wie das Bistum am Montag mitteilte. Es erinnerte daran, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren im März eingestellt habe. Nun sei auch das kirchenrechtliche Verfahren abgeschlossen. Auch dieses komme zu dem Ergebnis, dass dem Priester kein strafrechtlich relevantes Vergehen im Sinne der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger nachgewiesen werden könne.


Der Pfarrer, der inzwischen im Ruhestand sei, wolle nach Kräften Aushilfen und Vertretungen übernehmen, teilte das Bistum mit. Hierüber würden derzeit Gespräche geführt. Mit Ackermann sei vereinbart, dass sich der Pfarrer aus seiner bisherigen Wirkungsstätte, der Pfarreiengemeinschaft Lebach, fernhalten werde, um dort nach den für alle Beteiligten belastenden Monaten eine ungestörte pastorale Arbeit zu ermöglichen.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Foto: (c) Bistum Trier


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Lesermeinungen

 PPQR 5. August 2014 

Cui bono??

@Celine schreibt doch tatsächlich:

"Der Fall ist hier ganz einfach: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil es für eine Anklage nicht ausreichte. Alles Andere ist Erfindung."

Setzen, sechs.


0
 
 PPQR 5. August 2014 

@Celine

Und weiter geht's!

"Vorverurteilungen sind schweres Unrecht."
Irgendwann werden wir von einem anderen Richter zur Rechenschaft gezogen.
Und gegen dessen Strafbefehl/Urteil gibt es keine Berufung/Revision.
Unterschiede ohne nachzuschlagen klar?

Pressetexten kann man nicht uneingeschränkt glauben.
Eine Korrektur musste das Bistum bereits vornehmen, wobei die Formulierung immer noch sinnentstellend ist. Vielleicht also nicht die letzte Änderung.

@Celine versucht krampfhaft, den Strafbefehl zu leugnen und @Der Nürnberger will den hanebüchenen Unsinn unbedingt glauben. Befangen?
Es steht doch alles ausführlich in http://www.rechtslexikon.net/d/strafbefehl/strafbefehl.htm

Am Ende wird @Celine vllt. von dem verurteilten (!) Pfarrer beraten, der Diözesanrichter am Offizialat in Trier war.
Dessen Rechtsverständnis scheint mir indes nicht besonders sicher.

Bevor Sie mir anderes unterstellen:
Nein, ich bin nicht froh, dass ein ehedem angesehener Priester so tief gefallen ist.


0
 
 PPQR 5. August 2014 

@Der Nürnberger,

Sie machen es einem aber auch schwer.

"Dann ist also kein Strafbefehl ergangen."
FALSCH
" ... sondern das Verfahren wurde gegen Geldauflage bei geringer Schuld eingestellt."
Ja, kann man so sagen. Aber es wäre weniger irritierend, wenn man statt "eingestellt" besser (vorläufig) abgeschlossen sagte.
"Damit ist der Priester definitiv nicht vorbestraft." RICHTIG, trotz Strafbefehl, wg. des Strafmaßes wie bereits unten von mir DEUTLICH geschrieben.
"Es freut mich, daß @Celine recht hatte ....
ZONK, GANZ FALSCH.
"Umso mehr hat Bischof Ackermann hier richtig reagiert." FALSCH.
"Natürlich kann man seine anderen Äußerungen zur Sexualmoral etc. anders bewerten." DREIMAL FALSCH.
Man muss andern bewerten! Denn diese Frage ist nicht in irgend jemandes Beliebigkeit gestellt. Entweder steht man zur kath. Sexualmoral oder relativiert sie.
Man kann nicht zwei Herren dienen. Auch B. Ackermann nicht.


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 Der Nürnberger 5. August 2014 

Dann

ist also kein Strafbefehl ergangen, sondern das Verfahren wurde gegen Geldauflage bei geringer Schuld eingestellt. Damit ist der Priester definitiv nicht vorbestraft. In meinen vorherigen Postings ging ich davon aus, daß ein Strafbefehl erlassen wurde und dieser akzeptiert wurde. Es freut mich, daß @Celine recht hatte mit Ihrer Kritik an PPQR. Umso mehr hat Bischof Ackermann also hier richtig und angemessen reagiert. Natürlich kann man seine anderen Äußerungen zur Sexualmoral etc. anders bewerten.


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  5. August 2014 
 

Tatsachen vergessen?

Wir alle kennen die Pressemitteilung der Causa Lebach, die am 28.07. auf der Internetseite des Bistums Trier veröffentlicht worden ist. Leider hat der Missbrachsbeauftragte (!) Bischof Ackermann in seiner Pressemitteilung die relevante Information verschwiegen (vergessen?), dass das Verfahren nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern wegen geringer Schuld und die Zahlung von 6000 Euro, eingestellt wurde. Diese Richtigstellung wurde einen Tag nach der Pressemitteilung des Bischofs, von der Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Noch Fragen?


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 Celine 5. August 2014 
 

Piranja

Dem Pfarrer konnte man keine Straftat "im eigentlichen Sinn" nachweisen ? Nein, man konnte ihm keine Straftat nachwesen. Was soll der "eigentliche Sinn" ? PPQR versucht auch krampfhaft, den Priester zu beschuldigen und das mit hahnebüchenen Rechtsansichten eines Laien.


0
 
 Celine 5. August 2014 
 

PPQR

Im Ausgangstext steht klipp und klar, dass die StA das Verfahren einstellte, da der Anfangsverdacht nicht mehr bestand. Sie erzählen da eine Geschichte vom Strafbefehl. Was soll denn das ? Nennen Sie das Aktenzeichen des Strafbefehls.


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 PPQR 4. August 2014 

Aber @Der Nürnberger

es mag Ihnen ritterlich vorkommen, @Celine in Schutz zu nehmen, mich enttäuschen Sie jetzt.
"Mit der Mehrzahl der hier Postenden kann man ganz normal reden ..."
Habe ich das nicht mit Ihnen, @Stiller, @pravdu14 und den anderen auch getan?
NUR bei @Celine ist das nicht so einfach. Sie beharrt auf Ihren Irrtümern.
Deshalb finde ich es nicht fair, meine Korrekturen als "oberlehrerhaft" zu diskreditieren.
Wenn Sie mit der gleichen Akribie nicht nur meine, sondern auch @Celines Beiträge kommentiert hätten (und @Celine nicht einfach ignoriert, sondern die Diskussion gesucht hätten), hätte man bei ihr noch viel mehr korrigieren müssen als ich angeführt habe.

Die Versuche von @Celine, den Geistlichen als unschuldig bzw. Opfer der Justiz und der Medien darzustellen, entbehren jeglicher Grundlage. Meine Antwort sehe ich nicht als "Retourkutsche" und meine eigenen Zitate kenne ich genau.

Lassen Sie uns die vom Thema wegführenden Diskussion jetzt beenden.


0
 
 Der Nürnberger 3. August 2014 

Ach PPQR

Jetzt muß ich @Celine in Schutz nehmen. Was sie mit "schwerem Unrecht" meint, ist die menschliche Seite einer Vorverurteilung und da kann ich ihr nur zustimmen, da muß ich noch nicht mal katholisch sein. Nun hoffe ich, daß SIE sich die von Ihnen verlinkte Seite auch durchgelesen haben: da steht nämlich drin, daß das Strafbefehlsverfahren ein verkürztes Strafverfahren darstellt und der Strafbefehl einem Urteil gleichsteht. Und wenn Sie schon so "bewandert" sind, sollte Ihnen auch bekannt sein, daß in einer öffentlichen Vorverurteilung durchaus eine üble Nachrede bzw. bei Vorliegen von gegensätzlichen Tatsachen auch eine Verleumdung zum Tragen kommen kann. Gut formuliert und gewissenhaft recherchiert geht das Ding dann glatt als "Retourkutsche" durch.
Also, bitte beim nächstenmal nicht den Oberlehrer hier geben. Das braucht's nicht. Mit der Mehrzahl der hier Postenden kann man ganz normal reden, bzw. schreiben.


2
 
 PPQR 3. August 2014 

Ach @Celine

Zitat: "Vorverurteilungen sind schweres Unrecht."
Welcher Paragraf soll denn das sein?
Hingegen sind falsche Beschuldigungen und Verleumdungen, selbst wenn die Ursache Unwissen sein sollte, strafbar.

Man muss schon die Grundlagen der Rechtsprechung sowie die juristische Terminologie kennen, um sich ein fundiertes Urteil bilden zu können.
Das ist bei @Celine ganz und gar nicht der Fall; denn alle Beiträge beinhalten schwere Verständnisfehler.
Anstatt Erläuterungen anzunehmen, beharrt man eigensinnig auf seiner falschen Meinung und blamiert sich.
Das Zitat, das Sie nicht verstehen, ist ein Rechtsgrundsatz und steht in Lehrbüchern und Kommentaren.
Dabei ist es eigentlich recht einfach sich zu informieren (wenn man denn wollte): http://www.rechtslexikon.net/d/strafbefehl/strafbefehl.htm

Die Verfahrensweise hatte ich am 01.08. ausführlich erklärt.
Dem gibt es nichts Qualifiziertes mehr hinzuzufügen.

Weitere Beschwerden bitte an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken richten.


0
 
 Celine 3. August 2014 
 

Drunter und drüber

Bei den Äußerungen PPQR-s zum Strafbefehl geht es leider drunter und drüber. Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich. Da ist kein Platz mehr für eine Einstellung. Die Tendenz, jeden Beschuldigten alsgleich für einen Täter zu halten und aus der Kirche zu verdammen, geht mir schon seit Längerem gehörig gegen den Strich. Vorverurteilungen sind schweres Unrecht.


0
 
 PPQR 2. August 2014 

@Der Nürnberger

Die eigentliche Diskussion dreht sich doch um die Frage:
Gelten die Forderungen u.a. von Can. 1029 auch noch nach der Weihe?
Hat die Absicht, Dienste eines minderjährigen Prostitutierten zu erkaufen, keine weiteren Folgen für die geplante Wiedereinsetzung des Ruhestandsgeistlichen. Wie will er die Eucharistie würdig feiern etc.?
Wie sieht das Selbstverständnis des Herrn Pfarrers denn aus? Hält er sein Verhalten für ein Kavaliersdelikt?
Oder sind solche Fragen und Forderungen Schnee von gestern und die weltfremden Wünsche von erzkonservativen Ewiggestrigen?

In diesen für mich wesentlichen Punkten kann ich Ihnen nicht zustimmen. Denn ich sehe auch darüberhinaus, wie einseitig die Missbrauchsproblematik gerade im Bistum des Missbrauchsbeauftragten gehandhabt wird.
Deshalb habe ich für die Entscheidung, den Ruhestandsgeistlichen wieder zu Vertretungen und Aushilfen zuzulassen, kein Verständnis.

Für die höfliche Diskussion möchte ich Ihnen aber danken.


2
 
 Der Nürnberger 2. August 2014 

Lieber PPQR 2

...Ich bleibe deshalb dabei: das Veröffentlichen, insbesondere von Bilanzdaten, oder sonstigen Internas dient nur dem Zweck, eine Neiddebatte loszutreten oder dem Ansehen einer Person zu schaden.

Einen Lehrer kann ich nur bedingt noch anders einsetzen, z. B. in der Erwachsenenbildung. Kinder dürfte ein/e Lehrer/-in mit Mißbrauchshintergrund nicht mehr unterrichten.
Einen Pfarrer kann ich an eine Stelle setzen, wo er mit Kindern nicht mehr in Kontakt kommt. Der Can 1029 gilt ja VOR der Weihe. Ist die Weihe gültig erteilt, bleibt sie ein Leben lang gültig. Er könnte laisiert werden, oder wie hier, in den Ruhestand gehen/versetzt werden.

Ich stimme Ihnen aber zu: es gibt noch viel zu tun. Man kann zu Bischof Ackermann stehen, wie man will. Er hat hier angemessen und richtig gehandelt.


2
 
 Der Nürnberger 2. August 2014 

Lieber PPQR 1

Danke erstmal für Ihre Antwort. Teilweise bin ich anderer Auffassung.

Mit 6000 € Strafe nicht vorbestraft: doch etwas Neid dabei? Der Tagessatz wäre dann 67 €, selbst mit 30 Tagen aufs Monat hochgerechnet, wären das etwa 2.000 €/mtl. Einkommen.

Das Verfahren wurde NICHT eingestellt, es wurde ein Strafbefehl erlassen und akzeptiert. Der Pfarrer ist trotzdem vorbestraft, es steht nur nicht im Führungszeugnis.

Öffentlichkeit und Persönlichkeitsrechte: Ich wende mich mit meiner Abneigung gegen "Öffentlichkeit" eher gegen die Presse. Täglich wird man "zubombardiert" mit irgendwelchen, meist manipulierten, Meldungen, die "an die Öffentl. müssen". Müssen sie das wirklich? Bei Gerichtsverfahren ist der Gerichtssaal zugänglich, das ist genug Öffentlichkeit, kann ja jeder rein. Was nützt mir die Info über irgendwelche Mängel, die ich eh nicht abstellen kann? Siehe Politiker, denen kann man einen "Shitstorm" bescheren, das kümmert die nicht im geringsten...


1
 
 Der Nürnberger 1. August 2014 

Lieber PPQR,

dann lassen Sie uns doch mal intensiver denken. Zunächst: nein, ich würde einen Lehrer keine Minderjährigen mehr unterrichten lassen, da er anderweitig nicht einsetzbar ist. Ein Pfarrer dagegen ist anderweitig einsetzbar.

Die Frage, die ich aufwerfe, ist: Muß ich wissen, daß irgendwo, irgendwer, irgendwas, insbesondere Sträfliches, getan hat? Ist das für mein eigenes Leben entscheidend oder wichtig? Interessiert es mich wirklich, wie der Vatikanstaat, das Bistum, die Pfarrei, oder sonst ein Unternehmen, sein eingenommenes Geld verwendet? Wozu also Transparenz? Würde sich, bzw. könnte ich, irgendetwas ändern? Glaubt hier irgendjemand, daß z. B. der Siemens-Konzern seine Manager anders bezahlt, als bisher? Die Forderung nach Transparenz ist pure Heuchelei, um eine Neiddebatte anzetteln zu können.


0
 
  31. Juli 2014 
 

Schlussgedanke!

@piranja. Sie werden staunen, mit dem ersten Absatz ihres letzten Kommentares bin ich sogar ihrer Meinung. Was weiter bei ihrem Kommentar folgt kann und muss konträr diskutiert werden. Ich halte es mit Kardinal Marx ( in DIE ZEIT ): " Wir herrschen nicht. Wir brauchen mehr Transparenz."


1
 
 Piranja 31. Juli 2014 
 

@der Nürnberger..

.. ich sehe dies auch so, Transparenz, Wem nützt es, wem interresiert es, wem schadet es?
Ich bin der Meinung, es muss nicht alles an die Öffentlichkeit, kann nicht Manches innerhalb, wie in diesem Fall, innerhalb der Kirche geklärt werden?. Die Personen, egal ob Täter oder Opfer, sind für immer gestempelt, das trastischste Bsp., der emer. Bischof TvE, öffentlich durch den Kakau gezogen.

Oder besteht hierbei nur, Schaulustigung?. ich glaube ja!. Helfen kann niemand, wir sind nur zum Zwecke, der öffentl. Regenbogenpresse deklassiert.
Was dem Fall des sex. Missbrauch anbetrifft, der fängt schon im privaten familiären Bereich an, ist für uns aber uninteressant.. Die Öffentlichen haben aber, das ist der Knackpunkt, mehr die kath.Kirche, im Visier.. Weil man es in deren Miliau am wenigsten vermutete.

Ich stelle mich an die Seite v. Bischof Ackerman, sind nicht auch die Täter selbst ihr eigenes Opfer??.. auch sie brauchen Hilfe!


1
 
 Der Nürnberger 31. Juli 2014 

Die Transparenz 2

...Der Täter ist damit rechtskräftig verurteilter Straftäter und ist vorbestraft. Die Klausel des Strafbefehls bewirkt lediglich, daß diese Verurteilung nicht im normalen Führungszeugnis auftaucht, aber sehr wohl personenbezogen hinterlegt und abrufbar ist, es gibt auch ein erweitertes Führungszeugnis, und da steht es dann drin. Das heißt, selbst der Gesetzgeber will damit eine "lebenslange Brandmarkung" verhindern.
Ist uns allen damit geholfen? Ist einem anderen Unbeteiligten damit geholfen, daß die Tat/en eines Menschen uns mitgeteilt werden? Dieselben Fragen stelle ich auch im Fall von Limburg und allen anderen Fällen.
Die angebliche "Nützlichkeit" der Transparenz, die uns damit vorgegaukelt wird: Wem oder Was nützt sie? Warum meint man, mir mitteilen zu müssen, daß irgendwer irgendwo irgendwas getan hat?
Zum Schluß noch merke ich an, daß Bischof Ackermann in diesem Fall vollkommen angemessen und richtig gehandelt hat.


5
 
 Der Nürnberger 31. Juli 2014 

Die Transparenz 1

Mir stellt sich bei der Benutzung dieses Begriffes die Frage: Wem ist damit geholfen?
Ist dem Opfer tatsächlich geholfen, wenn sein Fall erst an die Presse und nach deren "redaktioneller Bearbeitung" an die Öffentlichkeit geht? Das Opfer leidet zweifellos an dem, was ihm angetan wurde. Soll das Opfer noch mehr leiden, indem es von der Presse "belagert" wird, zigmal die Geschehnisse schildert, dann viell. noch Wiedersprüche "herausgearbeitet" werden, und/oder sein restl. Privatleben auch noch durchleuchtet wird?
Ist dem Täter geholfen? Nein, aber auch ihm muß Hilfe angedeihen, er hat Unrecht getan und sich versündigt. Auch er ist und hat eine Seele. Es ist Mode, einem "am Boden liegenden" Täter noch nachzutreten, daß er wirklich nicht mehr aufsteht, da will man schon sicher gehen.

Übertragen wir das mal auf diesen Fall: Was ist passiert? Ein Priester versucht sich an einem Minderjährigen zu vergehen, bietet ihm dafür Geld an. Es kommt zur Anzeige, er wird verurteilt durch Strafbefehl..


3
 
 Celine 31. Juli 2014 
 

Durcheinander

Da wird zum Teil behauptet, ein Strafbefehl sei erlassen worden. Da stellt sich die Frage, ob er rechtswirksam wurde. Im Text wird indes Anderes dargestellt, danach stellte die staatsanwaltschaft ein. Meinungen wie von pravdu14 haben schließlich jeden Kontakt zur Fall-Lage verloren. Rundumschläge sind unangebracht. Dass es zahlreiche Falschbeschuldigungen schon gab, dürfte bekannt sein. Jeder Vorwurf ist rechtsstaatlich zu untersuchen. Die Wormser Prozesse mahnen. Im Übrigen soll Prof. Pfeiffer seine Erkenntnisse für sich behalten. ich erinnere nur an den Fall Josef. Seine Behauptungen sind kritischst zu sehen.


3
 
  31. Juli 2014 
 

Aufarbeitung von Missbrauchsopfern II

"Aus Fehlern gelernt" O.Ton Bischof Ackermann. Ich frage mich, wie lange die Kirhe in Deutachland noch braucht "um aus Fehlern zu lernen. Einigen Bischöfen scheint dies nicht nur schwer zufallen, sondern sie bleiben weiterhin bei ihren "alten Mustern". Seit Papst Franziskus hat für mich eine andere "Zeitrechnung" begonnen. Bischöfe, wie Priester haben jetzt nicht nur die Liebe Gottes zu verkünden, sie müssen sie auch "umsetzen", auch wenn es auf "Kosten der Kirche" geht. Glaubwürdig ist nur der der Transparenz und Klarheit lebt, auch in Sachverhalten, die der Kirche "nicht oder noch nicht schmecken". Was Bischof Ackermann anbetrifft, der "hängt, scheint es,sein Fähnchen nach dem Wind, wenn man lesen muss, was er jetzt plötzlich u.a. über Sex vor der Ehe denkt.


1
 
  31. Juli 2014 
 

Aufarbeitung von Missbrauchsopfern I

Natürlich ist Bischof Ackermann verantwortlich für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Man lese nur die völlig überarb. und aktualisierte Aufl. 2014 der Deutschen Bischofskonferenz: "Aufklärung und Vorbeugung - Dokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch...." Das Bischof Ackermann der Aufgabe nicht gewachsen ist zeigt unter anderem, dass der versuch mit dem Kriminologen Pfeiffer(Experte)gescheitert ist. Mangelnde Zusammenarbeit mit Ackermann und Zensur sind unter anderem verantwortlich für dieses scheitern. Klarheit und Transparenz verspricht Ackermann. Worte an die man sich in unserer Kirche erst gewöhnen muss seit den Missbrauchsfällen und TvE. Gleich vier Institute werden jetzt beauftragt "den sexuellen Missbrauch innerhalb der kath. Kirche sowohl für betroffene als auch für die Öffentlichkeit so transparent wie möglich aufzuarbeiten.


0
 
 PPQR 31. Juli 2014 

@Piranja

Sie folgern aus diesem Fall eher eine Unmoral.
Von externen Experten wie Prof. Pfeiffer wollten sich einige Bistümer gerade nicht in die Archive schauen lassen.
Nein, nicht alle sind so überfordert wie Bischof Ackermann. Glaubt er wirklich, dass der Pfarrer noch die notwendigen Voraussetzungen für den priesterlichen Dienst erfüllt? Warum muss er einen Täter in "Schutz" nehmen? Welches Recht wurde dem Pfarrer vorenthalten?
Ein verdächtiger Straftäter kommt in U-Haft und läuft nicht frei herum, oder?
Urteile werden bei Fällen von Missbrauch meist aufgrund von GESTÄNDNISSEN gefällt.
Zur Relativierung des Sachverhalts dient offensichtlich der im dt. Recht unbekannte Begriff der "indirekten Straftat".
Was bezweckt der Hinweis auf Regensburg und Bischof G.L Müller wirklich?
Abschließend fragen Sie, "bedarf es da noch was??".
Ja. Bevor man sich die Sicht von Tätern zu eigen macht, bedarf es zuallererst Mitgefühl und Hilfe für die Betroffenen.


1
 
 PPQR 31. Juli 2014 

@Ehrmann

Zitat:"Genau das ist heute das Problem - wer denkt daran, wie "fertig" ein Mensch sein kann ....".

Nein, das Problem sind die spekulativen Lamentationen, wie schrecklich der arme Täter leidet. Fehlt nur noch der moralische Imperativ, dass das Opfer dem Täter zu vergeben hat!
Konsequenterweise müsste man auch fordern, dass die Betroffenen irgendwie aus der Welt zu schaffen sind, um die angeschlagene Befindlichkeit des Täters nicht weiter zu stören. Die Täter sind offensichtlich so sensibel und traumatisiert, dass eine eventuelle Begegnung mit ihrem früheren Opfer nicht zumutbar ist. Da muss sich ja der Bischof schützend vor den Täter stellen!

Mit dem Hinweis auf das Jüngste Gericht erübrigt sich jegliche Strafverfolgung.
Alle Strafen für Missbrauch, Bruch des Zölibates oder des Beichtgeheimnisses, Häresien und was der liebe Gott sonst noch alles verboten hat, bleiben bis dahin ausgesetzt.
Soll das die Vision einer schönen neuen (katholischen) Welt sein?


1
 
 PPQR 31. Juli 2014 

@Stiller

Kleine Korrektur:

Das Verfahren wurde nicht "niedergeschlagen" oder eingestellt. Mit Ablauf der Widerspruchsfrist akzeptiert der
Beklagte das Urteil (also den Strafbefehl) und ist damit rechtskräftig verurteilt.
Das Verfahrens endet also ordnungsgemäß ohne Eröffnung des Hauptverfahrens.
"Wird gegen den Strafbefehl binnen zwei Wochen nach Zustellung kein Einspruch eingelegt, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich und verbraucht die Strafklage."

Es ist auch nicht zwangsläufig so, dass " ... weil er nicht vorbestraft ist, endet auch das kirchenrechtliche Verfahren". Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun (s. Verjährung).
Da der Strafbefehl unter der Summe von 90 Tagessätzen liegt, gilt der Verurteilte als nicht vorbestraft.

Vielfach wird geglaubt und die Formulierungen des Bistums und auch der Medien suggerieren dieses, dass damit der Verurteilte "freigesprochen" worden sei. Dem ist aber nicht so.


1
 
 Piranja 30. Juli 2014 
 

@prabdu14

..die Moral von der Geschichte ist die, die ganze Aufarbeitung von den sex. Missbräuchen v. Klerikern von gestern und heute.. ist Sache von Experten und nicht von einem Bischof, der in erster Linie das Gute in Gott zu verkünden hat!.. Zitat Ende!.
Sämtliche Bischöfe und dafür Zuständige in allen Bistümern sind total mit der Sache überfordert, nicht nur Bischof Ackermann. Im Bistum Regensburg sieht es mit der Aufklärungen noch schlimmer aus.. ist doch kein Wunder!. Weisen wir mal was nach, was jahrelang zurückliegt, ohne jegliche Sachbeweise.

Sex. Missbrauch fängt bereits in unseren Köpfen an.. weitere techn. Hilfsmittel helfen weiter, Pornographien im Internet und und..
Ausserdem nimmt Bischof Ackermann diese Täter in "Schutz", wenn diese ihre Tat offenlegen und um Verzeihung bitten, dann sollte man auch die Täter vergeben.. bedarf es da noch was??


3
 
  30. Juli 2014 
 

Kleiner Hinweis

@PPQR
Völlig einverstanden. Noch ein kleiner Nachtrag. Das deutsche Strafrecht sieht Strafbefehle vor in Fällen von Kleinkriminalität. Wenn der Schuldige geständig ist. Ein Strafbefehl ist in der Regel eine diskrete Regelung des Strafverfahrens.


2
 
  30. Juli 2014 
 

Ackermanns nächstes Eigentor

Null Toleranz! Kirche und ein Bischof der nicht nur überfordert sondern unfähig ist. Strafrechtlich ist die Sache klar. Der Pfarrer zahlt
6000 Euro, die Staatsanwaltschaft sagt, der Junge hat das Geltd angenommen, zu sexuellen Handlungen sei es nicht gekommen. Der Pfr. sei bis jetzt Strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, hat die Auflagen akzeptiert und ist damit nicht vorbestraft. Strafrechtlich und Gesetzes lage alles in Ordnung. Aber wo bleibt die Moral von der Geschichte, auf die sich die Kirche doch so gerne beruft. Mich wildert das alles an. Ein Pfarrer bittet Geld für sexuelle Handlung. Unter Experten wird eifrig diskutiert wo Missbrauch überhaupt anfängt. Die bloße Animation, die hier gegeben ist, kann unter Umständen schon Missbrauch sein. Hat der "Täter" Unrechtsbewusstsein an den Tag gelegt?.


5
 
 Stiller 30. Juli 2014 
 

Interessant, wie hier aufgewogen wird,

weißgewaschen wird, was nicht weißzuwaschen ist.
Der Strafbefehl steht, 6000.-- € wurden gezahlt. Damit ist das Verfahren niedergeschlagen, der ehemalige Pfarrer nicht vorbestraft. Und weil er nicht vorbestraft ist, endet dann auch das kirchenrechtliche Verfahren. Gut so.
Vergebung ist auch Zeichen von Führungsgröße. Bischof Ackermann wird es sich nicht leicht gemacht haben, Und Gespräche, die uns nichts angehen weil Personalgespräche, sind da sicher geführt worden.

Jetzt aber dem Jugendlichen die Schuld zuschieben zu wollen, er sei ja mit dem Geld weggelaufen, nachdem er es angenommen hatte, ist billig. Mehr noch: Töricht.
Ich hätte genau so gehandelt im entsprechenden Fall, ging es doch auch um den Nachweis des unsittlichen Antrags.

Mit der Hinnahme des Strafbefehls gestand der Pfarrer seine Schuld ein. Punkt.

Man sollte es hier gut sein lassen.


3
 
 Ehrmann 30. Juli 2014 

@ Piranja

O nein! Da gibt es auch noch die andere (leider nicht seltene!) Möglichkeit: WER behauptet, daß das Geld für sexuelle Dienstleistung war? Es gibt da Fälle, in denen Notlagen vorgetäuscht werden und das Geld ist anscheinend ja eingesteckt worden - nirgends steht, daß der Junge es abgelehnt habe: DAS wäre eine Tat gewesen, wie Sie sie im Auge haben. Das Geld wurde ja nachweislich gezahlt, nicht nur angeboten!!! Daß Dankbarkeit ganz anders aussehen kann, als wir vermuten - das kenne ich leider zur Genüge.


1
 
 Ehrmann 30. Juli 2014 

@PPQR

Genau das ist heute das Problem - wer denkt daran, wie "fertig" ein Mensch sein kann, wie nötig es für ihn sit, den "Freikauf" anzunehmen, um überleben zu können? Was aber ist mit dem Minderjährigen, der das Geld nahm (eine nicht geringe Summe!) -anscheinend ohne "Gegenleistung"? - Wäre diese erfolgt, wäre ein "Freikauf", wie er geschildert ist (meines Wissens nur möglich, wenn es sich beim Klagspunkt um geringe Vergehen handelt, was bei der Beschuldigung wohl nicht zutrifft).Und da frage ich, wo ist das Motiv dieses Jungen? Beweise sind bei Mißbrauch und Verleumdung in disem Zusammenhang meist nicht möglich - das alles erinnert mich schon lange an mittelalterliche Hexenprozesse,speziell die Wasserprobe: Geht er (sie) unter, ist er (sie) unschuldig, wenn nicht, brennt der Scheiterhaufen. Anzeigen dienten meist der persönlichen Bereicherung oder irgendwelchen Racheakten - wenn nicht nur einer notorischen Wichtigmacherei.
Nun, spätestens beim Jüngsten Gericht werden wir es wissen.


1
 
 Piranja 30. Juli 2014 
 

@aufdersuche80

.. da muss ich Ihnen Recht geben, sehe es auch so!.. auf dem Pfarrer ruht schon eine Schuld, die er sich selbst auferlegt hat und das weiss er auch!. Er hat nicht umsonst 6000 Eur. bezahlt und bleibt auch instinktiv seiner ehem. Wirkungsstätte fern.. das müssen wir festhalten, denn es bestand vordergründig diese sträfl. Tat, den Jungen f. sex.Diensthandlg. zu bezahlen. Das es soweit nicht gekommen ist, kann er nur dem Jungen verdanken!!

Auf der anderen Seite die Entscheidung von Bischof Ackermann ist ok.. er hat Gnade vor Recht ergehen lassen, da keine "direkte" Straftat vorlag!.. Bischof Ackermann hat insofern meine Sympathie, er hat sich ein schweres Amt auferlegt das mit dem sex. Missbrauch. Wir sind ein Rechtsstaat, da müssen die Fakten stimmen! .. ohne Kläger keine Angeklagten.. oder nur Vermutungen annehmen??.. es ist nicht einfach!


2
 
 aufdersuche80 30. Juli 2014 
 

auf mind. 1 Auge blind

Wie PPQR schreibt, SO unschuldig ist der gute Mann wohl doch nicht. Auch wenn das dem einen oder anderen nicht gefällt, auch Pfarrer sind NUR Menschen, und die machen Fehler. Auch wenn er den Jungen letztendlich nicht angefasst hat, eine schneeweiße Weste hat er offenbar nicht, und das sollte man auch als Glaubenskumpan zumindest anerkennen und nicht pauschal behaupten, man hätte den Mann verleumdet.


4
 
 Celine 30. Juli 2014 
 

Rehabilitation

Das ist indes keine volle Rehabilitation. Ist die Gemeinde nicht in der Lage, die wahrheit zu ertragen ? Was wurde aus den Anzeigern, die einen Priester zu Unrecht beschuldigt haben ? Wie hoch mag die Dunkelziffer der Verleumdungen sein, zeitweise wurde es den Verleumdern auch zu leicht gemacht.


2
 
 PPQR 29. Juli 2014 

Die Fakten zum Fall .... (falls es interessiert)

@gebsy und andere
Es handelt sich keineswegs um eine Verleumdung, sondern um eine rechtskräftige Verurteilung in einem Strafbefehlsverfahren.
Selbst ein Erstsemester besitzt mehr Rechtsverständnis als Bischof Ackermann.

Der Hergang des Falles in Kürze:
Pfarrer macht Minderjährigem Angebot: Sex für Geld. Geld wird nachweislich gezahlt, es kommt angeblich nicht
zu sexuellen Handlungen. Staatsanwaltschaft ermittelt.
Verfahren wird eingestellt, weil der Pfarrer ("der angeblich so total unschuldig ist..") einen STRAFBEFEHL über 6000 Euro akzeptiert, auf seine Lebacher Pfarrstelle verzichtet und in den Ruhestand geht.

Unschuldig sieht anders aus.

Und alles vollständig auf der Null-Toleranzlinie des Trierer Bischofs
Ackermann, Missbrauchsbeauftragter der DBK, der "kein strafrechtlich
relevantes Vergehen sehen kann".
Ja was sind denn die 6000 Euro? Spende an die Staatskasse aus lauter Barmherzigkeit?

Kein Wunder, dass dem Bischof die Gläubigen in Scharen weglaufen.


7
 
 tünnes 29. Juli 2014 
 

Die Formulierung sagt alles: "... kein strafrechtlich relevantes ..."
Das ist leider etwas anderes als bewiesene Unschuld, solange derjenige der die Verleumdung ausgesprochen hat, diese nicht zurücknimmt.
Einem Menschen den Ruf nehmen ist leicht, in wiederherstellen (fast) unmöglich. Es bleibt immer was hängen. Der Priester kann sich in der bisherigen Gemeinde nicht mehr blicken lassen, darf selbstverständlich nicht mehr mit Kindern oder Jugendlichen,...obwohl alles von vorne bis hinten erlogen ist,...
Das ist alles andere als ein Freispruch ... Dennoch Gott kann aus jeder Situation etwas Gutes erwachsen lassen...


4
 
 Triceratops 29. Juli 2014 
 

@Pamir

Vorweg: Ich weiß nicht, wie die gesetzliche Lage in Deutschland konkret aussieht.
Das Problem mit der Anzeige wegen Verleumdung ist aber in den meisten Ländern, die ein funktionierender Rechtsstaat sind, folgendes:
Wenn jemand einer Straftat beschuldigt wird, müssen für eine Verurteilung eindeutige Beweise vorliegen. Das gilt auch für die Straftat "Verleumdung". Wie soll man jetzt beweisen, dass eine Verleumdung vorliegt? Das ginge nur, wenn die Unschuld des Verleumdeten eindeutig bewiesen wird, also in Umkehrung der gängigen Rechtsprinzipien: Nicht die Schuld des Angeklagten müsste bewiesen werden, sondern - auf dem Umweg über die Verleumdungsklage - die Unschuld. Wenn aber irgend jemand über einen anderen irgend etwas behauptet, ist das schon aus Prinzip fast unwiderlegbar, so falsch es auch sein mag. Also wird es wohl nichts mit der Verleumdungsklage. Aber vielleicht sieht die Rechtslage in Deutschland ja anders aus.


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 Maxim 29. Juli 2014 
 

Anzeige

Ich erwarte ien Anzeige wegen der falschen Beschuldigung und eine deutliche Bekanntmache bei einer zu erwarteneden Verurteilung. Was ja nicht heißt, dass man nicht trotzdem verzeihen kann. Verzeihung hat nichts mit Anzeige zu tun.


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 Piranja 29. Juli 2014 
 

ich finde es gut..

die Entscheidung von Bischof Ackermann finde ich gut!.. dem Pfarrer konnte keine Straftat nachgewiesen werden im eigentlichen Sinne, kein Opfer, kein "Schuldiger".. tja, was soll man da noch beanstanden, wo es weit aus mehr an sträflicherern Delikten gibt!


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 gebsy 29. Juli 2014 

Gott sei Dank!

Wenn sich noch herausstellt, dass es sich um eine Verläumdung gehandelt hat, würde dem öffentlichen Ansehen der Priester ein wertvoller Dienst erwiesen, der mit dem opfervollen Zeugnis dieses ehemaligen Pfarrers möglich wurde ...


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