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Vatikan prüft Verkürzung von Ehenichtigkeitsverfahren

27. Juli 2014 in Weltkirche, 54 Lesermeinungen
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Straffung der Verfahren im Hinblick auf die Weltbischofssynode vorgesehen.


Vatikanstadt (kath.net/ KNA)
Der Vatikan prüft konkrete Schritte für eine Verkürzung von kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren. Derzeit untersuche der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, ob künftig auch eine gerichtliche Instanz ausreichen könne, um die Ungültigkeit einer Ehe festzustellen, sagte dessen Präsident, Kurienkardinal Francesco Coccopalmerio, dem „Osservatore Romano“ (Freitagsausgabe). Eine weitere Option sei, dass nur noch ein Richter über die Ehenichtigkeit entscheide statt wie bislang ein Richterkollegium. Voraussichtlich werde der Ortsbischof auch die Möglichkeit erhalten, unmittelbarer in die Verfahren einzugreifen, um deren Beschleunigung herbeizuführen, so der italienische Kardinal. Bislang lägen jedoch noch keine befriedigenden Ergebnisse vor.


Die Straffung von Ehenichtigkeitsverfahren ist auch ein Thema der Weltbischofssynode über die Familie im Oktober. In einem Ehenichtigkeitsverfahren geht es um die amtliche Feststellung, ob eine gültige Ehe im katholischen Sinne besteht. Solche Verfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen. Mögliche Gründe für eine ungültige Ehe können Formfehler bei der Eheschließung sein. In der Regel werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht. Ein Willensmangel liegt etwa vor, wenn ein Partner von vorneherein einen Kinderwunsch ausschließt, ein Erkenntnismangel, wenn etwa einem der Partner nicht bewusst ist, dass eine Ehe nach katholischem Verständnis unauflöslich ist.

Bislang müssen in der Regel ein Diözesangericht und das Gericht der Kirchenprovinz übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass eine Ehe ungültig ist. Bei abweichenden Urteilen oder Unklarheiten müssen die Fälle der Römischen Rota vorgelegt werden, dem obersten Ehegericht im Vatikan. In der vatikanischen Umfrage zu Ehe, Familie und Sexualität war im Januar auch um eine Stellungnahme zur Straffung von Ehenichtigkeitsverfahren gebeten worden.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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Lesermeinungen

 Celine 31. Juli 2014 
 

Spaemann

Ich glaube, wer römisch-katholisch ist, orientiert sich an Spaemann. Dort ist alles richtig dargestellt.


3
 
 SCHLEGL 30. Juli 2014 
 

@ Paddel,Celine

Ja,so ungefähr ist es, wie Sie schreiben. In der orth. u. der griech. Kath. Kirche unterstehen auch die Klöster dem Bischof des Ortes. Eine Exemption, die in der lateinischen Kirche in Geschichte und Gegenwart manchmal nicht geringe Probleme verursacht, kennt die Ostkirche nicht! Ich rate Ihnen, sich doch im Forum anzumelden, weil man dort ausführlicher schreiben und antworten kann! @ Celine: so manche kirchliche Trauung sollte wirklich nicht stattfinden, nur kann der zuständige Seelsorger Personen nicht durch geistliche Röntgenaugen betrachten. Er muss das annehmen, was die Brautleute ihm sagen.
Interessant sind die KanonDarin lehrte er eine 2. Ehe 10 Jahre zu beobachten und dann die Kommunion zu erlauben! Es wurde ihm weder von Romes des hl. Basilius d. Großen († 379), im Original leider verloren, kennen wir sie nur aus Sekundärzitaten. , noch aus dem Osten widersprochen, allerdings ist das nicht der Konsens der Kirchenväter! Msgr. Franz Schlegl


1
 
 Celine 30. Juli 2014 
 

Schlegls Meinung

Die Meinung Monsignore Schlegls ist mir doch zu weitgehend, der Fall mit der Philippinin läßt sich auch herumdrehen. Sie kommt hierher wegen der Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse. Bei Licht betrachtet, dürfte in einigen Fällen die kirchliche Trauung gar nicht stattfinden.


2
 
 Celine 30. Juli 2014 
 

Orthodoxer Weg

Glaubensmäßig ist der orthodoxe weg für mich ohne Belang. Bei der orthodoxie wird zu viel Spielraum beigemessen. Das ist wohl der ausgangspunkt. Das bisherige Verfahren mit Berufungsinstanz, dem Defensor vinculi und etwaigen Anwälten (römisch-katholisch als Zulassungsvoraussetzung) fand ich ganz in Ordnung. der Ortsgeistliche wird ja so und so gehört. Was der Bischof dabei soll, ist mir unklar. Man mache das Verfahren bitte nicht zur Leichtigkeit.


3
 
 Paddel 30. Juli 2014 

@Schlegl

mich interessiert das auch, bin aber nicht im Forum angemeldet.
Meine Info ist die, dass Frauen und Männer, die in der Orthodoxen Kirche ihr Keuschheitsgelübde (Orden usw.) nicht mehr einhalten wollen, dass diese eine Bußzeit absolvieren müssen, bevor sie heiraten. Das wird dort dann als 2. Ehe bezeichnet, weil die erste Ehe (Gelübde) gebrochen wurde.
Ansonsten ist auch dort vom Ursprung her eigentlich nur für Witwer eine weitere Heirat erlaubt.
So habe ich das mal gelernt, aber ich lerne gerne dazu :)
Was da jetzt in der Praxis gemacht wird ist ja nicht unbedingt richtig. Auch in der katholischen Kirche gibt es nicht legitime Praktiken. Allerdings muss ich zugeben, dass ich mich zu wenig damit beschäftigt habe. Man muss sich aber auch nicht unbedingt an denen orientieren, die es schlechter machen, oder?


2
 
 SCHLEGL 30. Juli 2014 
 

@ Steve Acker

Eine detaillierte Antwort ist hier wegen der Begrenzung der Anzahl der Worte nicht möglich. Das können wir aber im Forum diskutieren! Die Praxis der orthodoxen Kirche geht unter anderem auch auf den Druck des Kaisers Leon VI zurück, denn auch damals sind Ehen zerbrochen! Abgesehen davon gab es in byzantinischen Reich auch nichtorthodoxe Christen (Kopten, Syrer, Armenier, also Altorientalen!). Deshalb wird bis heute im byzantinischen Ritus die Krönung außerhalb der göttlichen Liturgie vollzogen. Normalerweise stellt der Patriarch, oder der zuständige Bischof nach den Normen der orthodoxen Kirche die heillose Zerrüttung einer Ehe fest und gewährt dann eine 2. Ehe, die aber Bußcharakter hat, ebenso wie die Eheschließung eines Witwers. Leider hat sich die Unart eingebürgert eine 2., manchmal sogar eine 3. Ehe zu krönen, was eindeutig ein Rechtsbruch ist. Ich werde im Forum versuchen den Tread über EHE wiederzubeleben. Msgr. Franz Schlegl


2
 
 Steve Acker 30. Juli 2014 
 

Der orthodoxe Weg

Mich würde interessieren wie das in der Praxis läuft. Wie geht das genau ab? Was sind die Bedingungen , die Fristen?
Wieviel leute machen das?
Ich frage mich, ob die Katholiken hier zu einer Zeit der Buße bereit wären. Was mich stört bei Annullierungsverfahren ist, dass die Betroffenen häufig schon zivil geheiratet haben und zusammen wohnen. Und wenn nach 2 jahren die Annullierung durch ist, wird die klrchliche Trauung nachgeschoben. Das passt doch sicherlich nicht mit dem orthodoxen Weg zusammen?


1
 
 Steve Acker 30. Juli 2014 
 

Forsetzung

ich habe erlebt wie Ehen zerbrochen sind,
weil nach Streitigkeiten die Beteiligten dachten: Hauptsache der andere ist weg. Dann suche ich mir einen neuen und dann wird alles gut." Und dem war dann aber nicht so.
Die Unauflöslichkeit der Ehe schützt vor solchen Gedanken, denn man weiss: Es gibt keinen second try.


2
 
 Steve Acker 30. Juli 2014 
 

Sicher in Ordnung wenn das eine oder andere an

den Annullierungsverfahren. Ich warne aber vor der Hoffnung, die Annulierung als "Allheilmittel" zu sehen. Wenn das zur gängigen Praxis wird, sehe ich die große Gefahr dass die Unaufflöslichkeit der Ehe ausgehölt wird. Wenn eine katholische Ehe nur gültig ist, wenn alles absolut perfekt ist, dann bedeutet es, dass die meisten Ehen wohl annullierbar sind, was aufs gleiche rauskommt, wie wenn sie auflöslich sind.
Man kann den alten Ehepartner los werden, und sich einen neuen suchen.
Mit Sicherheit sollte die Kirche eine intensivere Ehevorbereitung fordern.
Aber wenn man es zu sehr auf die Spitze treibt, und sagt es dürfen nur die kirchl. heiraten, bei denen alles perfekt ist, dann führt das dazu ,dass die katholische Ehe nur einem kleinen "elitären" Kreis vorbehalten ist.Was machen dann die anderen? In Sünde leben?
Oder allein bleiben? Der Mensch ist nunmal ein soziales Wesen.
Die Unauflöslichkeit der Ehe ist ein sehr hohes Gut.Sie schützt die Eheleute davor, sich nach anderem umzushen.


2
 
 louisms 29. Juli 2014 

rechtliche Klärung geht nicht immer

aus verschiedensten Gründen
@Schlegl
Sie haben selbst berichtet, dass nicht alle Fälle, die Sie für annulierbar hielten, durchgingen.
Wir brauchen gangbare Wege nicht einen Verhau an Vorschriften.
Die Ostkirche dürfte einen solchen seit Jahrhunderten praktizieren - Sie kennen sich da besser aus.
Auch bezüglich Ärgernis - welches ich erst selten wahrgenommen habe und von erfahrenen Pfarrseelsorgern durchaus auch in Bahnen gelenkt werden könnte - dürfte der zweite ostkirchliche Ritus genügend Satisfaktion bewirken, sonst hätte sich die Praxis kaum solange halten können, oder?
Vielleicht brauchen wir in der KK noch ein paar hundert Jahre, um auch die geistliche LÖSEGEWALT gut zu entwickeln.
Ich erhoffe mir von der Synode eine Weichenstellung in diese Richtung


0
 
 SCHLEGL 29. Juli 2014 
 

@ Der Nürnberger

Da haben Sie sicher recht, was die Verdunstung des Glaubens und die Missachtung der Lehre der Kirche betrifft. Aber ich kenne eben auch die andere Seite! Frauen (manchmal aus Osteuropa, oder den Philippinen) denen der Mann den Himmel auf Erden versprochen hat, und die nach der Eheschließung (auch schon vorher) betrogen, beschimpft, gedemütigt und zur Putzfrau degradiert wurden. Wesentliche Personeneigenschaften wurden verschwiegen, auch vorangegangene psychische Störungen kaschiert. Ich denke an Frauen, die vor und neben der Ehe ein Verhältnis weiterlaufen ließen und eines Tages den Mann mitsamt den Kindern sitzen ließen. Ich denke auf dem Land an zuweilen ausgeübten Zwang, wegen Schwangerschaft, oder einem Bauernhof jemand Bestimmten zu heiraten. Hier kann ein zügig durchgeführtes Verfahren schon sehr hilfreich sein. Msgr. Franz Schlegl


2
 
 Der Nürnberger 29. Juli 2014 

Lieber Msgr. Schlegl,

ich befürchte, daß eine "Straffung" der Verfahren wenig bringen wird. Zumindest nichts, was der Glaubensverdunstung, den Austritten oder der geringen Teilnehmerzahl an Gottesdiensten entgegenwirkt. Ich hatte kürzlich ein Gespräch, in dem mir auffiel, daß die Lehre der Kirche, ja geradezu selbstverständlich, außer acht gelassen wird, wenn dann Probleme auftauchen, soll doch bitte die Kirche die Lehre anpassen. Auf die Idee, daß die Ursache des Problems mit der Lehre bei einem selbst liegt, kommt die-/derjenige gar nicht. Eben das übliche Strickmuster des Menschen: ich bin nicht schuld dran. Nein, die Kirche ist schuld, weil sie die Lehre nicht anpasst. Verzeihen Sie mir, ich nenne das zumindest hochnäsig. Wird die Lehre geändert, kann sie auch gleich ganz entfallen, da sie dann den Touch der Beliebigkeit hat. Ich glaube nicht, daß Papst Franziskus Ende 2015 gewissermaßen sagt, wir haben uns seit 2000 Jahren geirrt. Was aber machen wir mit den Menschen, wenn sie die Lehre verweigern?


3
 
 SCHLEGL 29. Juli 2014 
 

@ louisms

Da muss ich Ihnen aber als Seelsorger mit 39. Jahren Erfahrung widersprechen. Die Ehe betrifft eindeutig den "ÄUSSEREN RECHTSBEREICH". Die Beichte = forum internum, ist nicht ausreichend zur Beurteilung der NICHTIGKEIT einer Ehe! Das steht den Priester dabei nicht zu, denn er hat bei der Weihe dem Bischof "Ehrfurcht und Gehorsam" versprochen. Ich habe im forum internum im Zuge meiner Tätigkeit am Stephansdom mehr als 20 Personen geraten den Weg zum Kirchengericht anzutreten, nachdem ich einen diözesanen Richter zur Sicherheit telefonisch befragt hatte. Die Leute waren sehr dankbar und in den meisten Fällen wurde die Ehe tatsächlich annulliert. In kleineren Gemeinden ist es ein Ärgernis, wenn Personen zur Kommunion gehen, die nicht nur vom Ehepartner getrennt leben, sondern eine 2. standesamtliche Ehe begonnen haben. Das Evangelium verbietet uns Ärgernis zu erregen. Hier müssen klare Verhältnisse geschaffen werden, für beide Rechtsbereiche! Msgr. Franz Schlegl


3
 
 Kant 29. Juli 2014 

Beweisaufnahme bei den Pfarrern?!

Ich glaube hier liegt ein wirklich gangbarer Weg zu einer Lösung des so drängenden Problems: „Verkürzung der Ehe-Nichtigkeitsverfahrens“. Aber ... es ist nicht so sehr die Zahl der Richter oder Instanzen, was den Prozeß verlängert, sondern die Beweis-Aufnahme. Sie dauert lange. Sie schreckt viele ab. Oft führt sie zu keinem befriedigendem Ergebnis.

Mein Vorschlag: überlassen wir die Beweis-Aufnahme den Pfarrern der Eheleute, die die Nichtigkeitserklärung ihrer Ehe anstreben (ähnlich beim Eheprotokoll!). Die Richter müßten dann nicht mehr nach Beweisen für die Fakten suchten, sondern nur noch beurteilen, ob das, was die Pfarrer als Gründe für die Nichtigkeit und als diese Gründe bestätigende Fakten angeben, eine Nichtigkeitserklärung begründet. Bedingung sollte allerdings sein, daß die Pfarrer die Eheleute kennen, zumindest ein Pfarrer einen der beiden kennt, daß sie – zumindest einer – aktiv am Gemeindeleben teilnehmen. Je nachdem müßten die Richter dann doch selbst tätig werden.


3
 
 gebsy 29. Juli 2014 

"VORKENNTNISSE"

Das sprichwörtliche Verhängnis nimmt seinen Lauf, wenn die Entwicklung des Vertrauens auf Gottes helfende Liebe mit dem Erwachen des Sexualtriebes nicht Schritt hält.
Die allgegenwärtigen Angebote für Marterwerkzeuge der Seele, verniedlicht als „Sexspielzeug“ suggeriert, führen in eine Sackgasse, aus der nur mit einer radikalen Umkehr zu finden ist.
Das ist aus über 30 Jahren ungeschuldeten Beschenktseins und erfahrenen Unverstandenseins „gewachsen“; JEDER MENSCH erkennt aus einem einzigen Versuch die wahre Liebe:
http://www.kathtube.at/player.php?id=32472


1
 
 Diasporakatholik 29. Juli 2014 
 

Korrektur in meinem Post

Sorry,
ich habe in meinem letzten Post irrtümlich geschrieben der Leiter des Priesterseminars Trier lasse sich laisieren.
Das ist falsch.
Richtig muss es heißen, dass es sich um den Leiter des Exerzitienhauses in Trier handelt, der sich laisieren lässt.
Ich bitte mein Versehen, das ich aufrichtig bedauere, zu entschuldigen.


3
 
 louisms 28. Juli 2014 

Treue Christi & Lösegewalt

1.) Wenn die sakramentale ehe die treue Liebe Christi im konkreten menschlichen Leben repräsentieren soll, ist das eigentlich immer eine Überforderung und ohne Gnade zum Scheitern verurteilt.
Priester erklären ihre Bereitschaft zum Dienst bei der Weihe letztlich immer unter der Voraussetzung: " ... mit Gottes Hilfe"

2.) Wurde der Kirche in der österlichen Geistanhauchung nicht nur die Binde- sondern auch die LÖSE-Gewalt geschenkt.
Bezweifle sehr, dass damit ein kirchenrechtliches Verfahren mit mindestens zwei Offizien gemeint ist.
Da kommt mir die weithin übliche und von vielen geistvollen Seelsorgern seit langem auch offiziell angestrebte Praxis der Lösung im Forum Internum durch einen erfahrenen Priester weit geistvoller - im österlich/pfingstlichem Sinn - vor.


4
 
 SCHLEGL 28. Juli 2014 
 

@ Reflector

Ihre Frage bezüglich der katholischen Ostkirchen und der Praxis der Annullierung von Ehen vor dem Codex 1917 wäre ein interessantes Thema für eine Dissertation. Nur ich fürchte, dass die Dokumente in der Ukraine und Transsilvanien die Zeit des kommunistischen Terrors nicht überlebt haben. Unter Papst Leo XIII (1878-1903) gab es dessen Kritik an der Praxis der griech. Kath. Bischöfe von Transsilvanien, Ehen nach orth.Tradition vom Bischof auflösen zu lassen. Ähnliches hat sich bei den Melkiten ( gr.kath. Arabern) und sicher auch in der Westukraine zugetragen. Hier wurden nach der byzantinischen Praxis Ehen aufgelöst. Auf der anderen Seite beging Rom den Fehler, den griech. Kath. Ukrainern in Ostungarn, welche nurmehr Ungarisch sprachen, zu verbieten in Ungarisch zu zelebrieren, stattdessen sollten sie dies GRIECHISCH tun! Natürlich hat dies KEIN Bischof und Priester befolgt. Die Kirchengeschichte zeigt jedenfalls eine GRÖSSERE Weite in der Praxis der Annullierung. Msgr. Franz Schlegl


2
 
 Aredhel 28. Juli 2014 

Wieso nicht zuerst...

...die Hürden zur katholischen Eheschließung erhöhen? Glaubens-, Erziehungs- und Eheschulungen, "Eignungsprüfung", Unterweisung in allen Konsequenzen einer katholischen Ehe? Für die, die es dann noch immer ernst meinen, sollte es das ganze wert sein...
Die katholische Eheschließung muss zunächst mal davon Abstand nehmen, als traditionell/romantische Familienfeierlichkeit aus Liebe zu Mutti missbraucht zu werden.
Ich freue mich für alle getäuschten und missbrauchten Ehepartner, denen durch ein Verfahren das Leben und Gewissen erleichtert werden kann fürchte aber den Missbrauch in manchen Diözesen. Jede (natürlich pseudo-) "Scheidung" einer katholischen Ehe verhöhnt das ernstgemeinte Ehegelöbnis so vieler anderer...und natürlich den Stifter und Trauzeugen Jesus selbet...


4
 
 Paddel 28. Juli 2014 

Jugend

das trifft die Thematik jetzt an früherer Stelle, treibt mich aber gerade sehr um. Es heißt ja oft, wie verdorben die Jugend ist. Ich beobachte das aber anderst herum. Die Erwachsenen verderben die Jugend. Ein Beispiel sind auch die Lehrer an den Schulen. Nicht alle, aber in jeder Klassenstufe sind mind. 2 dabei die die Kinder voll pumpen mit sexualisierten Filmen, Texten und Bildern. Manchmal unter dem Deckmantel eines sachlichen Kontextes, manchmal offen mit Unterhaltungsmedien.
Das ist ein wirkliches Drama, tagtäglich an den Schulen. Wie sollen diese Jugendlichen später kapieren, dass Sexualität mehr ist als nur "Spaß"? Dass Sexualität Verantwortung für den Partner bedeutet? Wenn diese Jugendlichen hören, dass Ehe unauflösliich ist, dass die Kirche keine Zweitehen zulässt, dann passt das gar nicht in das Bild der Sexualtität, das sie vorgelebt bekommen. Das ist ein geiler Kick, mehr nicht. Zeigen wir ihnen, dass Treue der dauerhafte/beglückendere Kick ist. Stiefkinder wissen das.


11
 
 Diasporakatholik 28. Juli 2014 
 

1 Gerichtsverfahren sollte reichen

Im Gegensatz zu vielen Postern haben wir eigene Erfahrung mit einer erfolgreichen Eheannullierung.

Ich bin der Ansicht, dass so ein Verfahren wirklich sorgfältig durchgeführt werden muss im Offizialat des Bistums.

Dass jedoch stets ZWANGHAFT und AUTOMATISCH in JEDEM FALL das Ganze, das bis zu 2 Jahre dauert und eine sehr schwere nervliche und seelische Belastung für die Betroffenen darstellt, auch nochmals durch das Offizialat eines zweiten Bistums muss, ist ein nicht mehr vermittelbarer Anachronismus.

Ich habe im Zusammenhang mit der Laisierung von Klerikern (aktueller Fall beim Leiter des Priesterseminars Trier; s. meine Posts zu diesem Thema) darauf hingewiesen, dass diese viel einfacher und schneller erfolgt als eine Eheannullierung!

Dabei ist doch dort der Partner Gott NICHT UNTREU geworden, vielmehr wurde das bei der Weihe abgegebene Versprechen seitens des Klerikers gebrochen.

Das ist eine UNGLEICHBEHANDLUNG von Klerikern und Laien in der RKK, die abgeschafft gehört!


4
 
 Reflector 27. Juli 2014 
 

ad Schlegl

Ich weiß, lieber Monsignore, auf das "si quis dixerit ecclesiam errare .." habe ich mit meiner Frage angespielt. Aber was bedeutet diese ostkirchliche Praxis für den Spielraum, den die (West-)Kirche heute hat? Und entschuldigen Sie jetzt meine Unwissenheit: Wie haben es eigentlich die unierten Kirchen bis zur Kodifikation des westlichen und später des östlichen Kirchenrechts gehalten?


1
 
 Der Nürnberger 27. Juli 2014 

Schwieriges Thema 4

...Die Kirche hat den Spagat zu bewältigen, einerseits einen Heiligungsdienst an der Seele wahrzunehmen, andererseits kann sie 2 Menschen wohl nicht zwingen, zusammenzubleiben. Besteht viell. die Möglichkeit, die Ehe nur noch aus formalen Gründen zu annullieren, wenn also Formfehler vorliegen, alle anderen Gründe, wie Täuschung etc. außer Acht zu lassen? Oder eben alles so lassen, wie es ist? "Gibt" die Kirche "nach", versündigt sie sich gegen den Heiligungsdienst? Bleibt sie starr, muß sie z. B. einem 30-jährigen Menschen erklären, daß er bis zu seinem Tode Single bleiben, bzw. keusch leben muß? Egal, wie sie es macht, einer bleibt traurig zurück: Gott oder ein Mensch. In ZUKUNFT muß also der Ehevorbereitung äußerstes Gewicht beigemessen werden. Dann werden eben weniger kirchliche Ehen geschlossen. Die kirchliche Ehe darf nicht aus einem Traditions-Event-Gedanken heraus geschlossen werden.


3
 
  27. Juli 2014 
 

Diene aus der Kraft, die Gott verleiht.

Ich weiss nicht ob es richtig ist die Menschen mit unseren eigenen Erfahrungen zu bombardieren, weil wir meist nurBruchteile gegenwärtiger Situation des anderen erkennen.Den Menschen aber nicht im Ganzen. Aus meiner eigenen Verwandschaft weiss ich wie schwer es ist, wenn man sich um einen Menschen bemüht, der so garnichts an seiner Situation verändern möchte. Manchmal wurde sogar 2mal Anlauf genommen, hat aber am Ende keine Veränderung gebracht aus eben genannten Gründen. Manche haben eben abgeschlossen mit dem Partner, dazwischen liegen nicht bewältigte menschl. Enttäuschungen.
Und sich mit der Situation des Verlassenseins abfinden,kann nicht jeder.Wenn man jahrelang eine unglückliche Ehe geführt hat hofft man nach der Trennung doch wenigstens darauf,dass man nicht den Rest des Lebens allein verbringen muss und Gott für einen nicht nur Leiden bereithält.
Für mich hat das mit wenig Gottvertrauen,nichts zu tun, denn das kann ich den Verlassenen nicht unterstellen.Eher menschl Versagen


1
 
 Der Nürnberger 27. Juli 2014 

Schwieriges Thema 3

...Zweifellos liegt hier eine Täuschung vor. Die Krux an dem ganzen ist die Beweisführung, da die meisten Eheleute sich zuhause mehr oder weniger Alles versprechen, in der Öffentlichkeit, also auch in der Kirche, jedoch ausschließlich die Liebe postulieren. Eine Möglichkeit der Straffung sehe ich nur dahingehend, daß statt 2 Gerichten, das Urteil eines, nämlich des Diözesangerichtes, ausreicht. Was auch fehlt, ist ja ein echtes "Druckmittel", das Urteil, daß die Ehe NICHT aufgehoben wird, auch durchzusetzen. Mal ehrlich, wen interessiert es, ob er ggf auch exkommuniziert werden könnte oder ähnliches? Noch auftauchende Fragen:
Kann die Kirche 2 Menschen, die partout nicht mehr miteinander wollen, zwingen, zusammenzubleiben?
Gibt sich die Kirche möglicherweise "göttlicher" als Gott selbst? Wenn wir die Glaubenpraxis in die Verantwortung des Einzelnen stellen, mit der Maßgabe, er wird sich eines Tages vor Gott verantworten müssen, kann die Kirche 2 Menschen zwingen?...


3
 
 Der Nürnberger 27. Juli 2014 

Schwieriges Thema 2

...Ist nicht in den meisten Fällen eine gewünschte Wiederheirat oder bereits zivilrechtlich vollzogene Wiederheirat der Grund? Wenn wir dies bejahen, könnten diese Verfahren in der Tat "gestrafft" werden. Mit einem einfachen "Nein". Was aber mit den anderen Verfahren? Wird einer der Eheleute während der Ehe krank, so daß keine Kinder mehr möglich sind, wäre auch hier ein "Nein" angebracht, da die Ehe in guten und schlechten Tagen versprochen wurde und bis zum Tod geschlossen wurde. Es wird vielfach auch die Unreife, besonders bei sehr jungen Eheleuten, angeführt. Auch hier wäre ein klares "Nein" zu sprechen. Was bleibt nun noch übrig? "Ich wurde getäuscht." Das bedeutet "schmutzige Wäsche waschen". Wer sich ernsthaft getäuscht sieht, wird das Verfahren anstrengen und auch durchhalten, hat sie/er doch auch einen guten Grund. Ein Beispiel: einer der Eheleute will aus steuerlichen Gründen heiraten, gaukelt neben diesem sachlichen Grund dem anderen aber auch noch Liebe vor...


3
 
 Der Nürnberger 27. Juli 2014 

Schwieriges Thema 1

Ich habe mir gerade die Posts durchgelesen und auch das Dominikaner-Papier.
Zwar spenden sich die Eheleute gegenseitig das Sakrament, aber es ist der abgefragte und abgegebene, positiv beantwortete, Ehekonsens in Gegenwart eines Geistlichen erforderlich. Insofern tendiere ich auch dazu, diese Assistenz zu verweigern, und auch den Kirchenraum zu verwehren, wenn die Eheleute sich der Vorbereitung sperren. Dann sollen sie sich bitte zuhause oder an einem anderen Ort gegenseitig ein Versprechen geben.
Gott hat die Ehe ohne Altersangabe gestiftet. Will die Katholische Kirche einem Paar, z. B. 60/60, die Ehe verweigern? Zeugung von Nachwuchs fällt da ja bekanntlich aus.
Es muß VOR der kirchlichen Eheschließung bereits angesetzt werden. Nun, diese vorstehenden Gedanken betreffen aber nur die Zukunft, nicht die Vergangenheit oder Gegenwart. Die Frage wird zurecht aufgeworfen, was ist mit den "bestehenden" Ehen? Ich frage anders: Warum wollen Eheleute die Ehe anfechten? ...


2
 
  27. Juli 2014 
 

Sachkenntnis u. Fingerspitzengefühl!

@Thaddäus Öllenstroth: Ja was denn nun? Was will er?
Dar Mann würde wollen, dass die Frau zurückkommt, weil er sich an sein Eheversprechen gebunden fühlt.
Die Frau erklärte sie wisse nicht,ob sie zurückkommt. Wohl eher nicht.
Eigentlich will er sich nicht scheiden lassen, andererseits kann er nicht allein sein.
Der Mann hofft nun eine Frau zu finden, welche die Ehefrau akzeptiert, wegen der Kinder und mit ihm A) eine Josefsehe eingeht, oder B)
Die Ehe wird anuliert und er kann wieder heiraten. Er würde gern eine kath. Partnerin finden, die mit ihm diesen Weg geht.
Diese Angelegenheit ist meiner Meinung
nach sehr verzwickt. Ich habe darauf keine Antwort, da ich mich für diese Angelegenheit nicht kompetent fühle.
Ich denke diese Entscheidung kann dem Mann niemand ab nehmen, auch die Kirche nicht, wenn sie sagt, eine Widerverheiratung kommt nicht in Frage, denn sich in den phys. und psychi.Zustand dieses Menschen hineinzuversetzen erfordert Sachkenntnis u.Fingerspitzengefühl!


2
 
 Thaddäus Öllenstroth 27. Juli 2014 
 

@Spielmannszug, noch ein aller-, allerletztes hier:

Noch was aus der Rubrik „Ein Mann ein Wort“:
Besagter Mann hat im Ehevorbereitungsprotokoll folgendes mit seiner Unterschrift bestätigt:

„Bestätigen Sie, daß Sie nicht durch Drohung, starkes Drängen oder (äußeren oder inneren) Zwang zur Heirat beeinflußt werden?“

Verstehen Sie, daß sich kirchliche Gerichte schwer damit tun, ihm zu glauben?


9
 
 Thaddäus Öllenstroth 27. Juli 2014 
 

@Spielmannszug

Es ist kirchlich nicht verboten, sich zu trennen, man muß dann halt alleine bleiben. Die Wiederverheiratung ist das Problem. Und wenn ich bei Ihnen lese, wie labil und ungefestigt dieser Mann ist, dann kann er eigentlich froh sein, daß die Kirche seine Ehe nicht annulliert. Sonst heiratet er hinterher nochmal und der Psychofilm wiederholt sich.

Sie schreiben, daß der Mann darauf wartet, daß die Ehefrau zurückkehrt, und andererseits, daß ein Ehenichtigkeitsverfahren läuft. Ja was denn nun? Will er die Ehe auflösen oder wartet er auf die Rückkehr?
Ein Mann, ein Wort?
Mir scheint, besagter Ehemann weiß nicht, was er will, und auch nicht, wer er ist.
Das bestätigt nur meine Ansicht, daß die Kirche den Leuten die Sakramente nicht zum Nulltarif hinterherschmeißen sollte, sondern ein bißchen genauer hinschauen. Tut sie das nicht, kommt am Ende ggf. eine solche Katastrophe heraus wie Sie schildern.


11
 
 Rashomon 27. Juli 2014 

Ehe und Sakrament

@ SCHLEGL
Die Leute sollten heute schon wissen, was ein Sakrament ist, aber auch wenn sie es nicht wissen, sind die Worte Gottes (in der Bibel) ausschlaggebend: Mt 19:3-8. Daraus folgt, dass auch vor der Scheidungsmöglichkeit der Juden (durch Mose gegeben) und der Einsetzung/Festlegung der Sakramente die Schöpfungsabsicht Gottes die unauflösliche Ehe war – von Anfang an, wie Jesus Christus sagt.
Aber, wer liest die Bibel? Ich kenne ganze Menge von Ehepaaren – jung und alt - und ich weiß, sie haben die Bibel nicht mal angefangen zu lesen. Wonach streben die eheleute? – guter Job, schöne Wohnung, Haus, schönes Auto… etc. Und was hat man ihnen im Religionsunterricht beigebracht? In Deutschland seit ca. 40 Jahren alles mögliche, nur nicht das was, die Ehe betreffend, aus den Worten Gottes resultiert – die Unauflöslichkeit der Ehe (von Anfang an).


4
 
 Reflector 27. Juli 2014 
 

Es gibt das Scheitern.

Schnellere Verfahren gut und schön, es wird schon stimmen, dass viele auch kirchlich geschlossene Ehen wegen eines Willensmangels ungültig sind. Aber das geht am Problem vorbei: Es gibt auch bei zweifellos gültigen Ehen das - schuldhafte oder schuldlose - Scheitern, auch und gerade bei Gatten, die sich das aufgrund ihres Glaubens bei der Eheschließung nicht vorstellen konnten. Hier - also gerade bei denen, die die Hochzeit ernst genommen, sich vielleicht auch lange darauf vorbereitet haben - hilft die Nichtigerklärung, wenn man ehrlich ist, nicht weiter.Und - lieber Monsignore - irrt die ( nicht unierte) Ostkirche hier wirklich, wenn sie nach einer Zeit der Buße einen Neuanfang erlaubt? Ich weiss schon, dass dagegen generalpräventive Erwägungen sprechen. Aber muss es nicht zuerst um das Heil der einzelnen Seele gehen?


2
 
 SCHLEGL 27. Juli 2014 
 

@ Bentheim

Über den Begriff "authentischer Glaube" lässt sich diskutieren. Wenn Sie den Text genau lesen, werden sie über die Eheleute folgenden Hinweis finden: "....und das zu tun beabsichtigen, was die Kirche tut, wie Benedikt XVI. klar gelehrt hat."
Genau daran bestehen heute berechtigte Zweifel. Ob Leute in unserer Zeit überhaupt wissen, was eine SAKRAMENT ist? Und ob sie wirklich beabsichtigen GENAU das zu tun, was die Kirche tut! Nämlich ihre Ehe zu einem Abbild des Verhältnisses Christi zu seiner Kirche ( Eph 5, 32ff) zu machen. Eine letztlich NUR durch den Tod auflösbare Gemeinschaft von Mann und Frau. Und daran muss man leider bei vielen unserer Zeitgenossen berechtigte Zweifel anmelden.Msgr. Franz Schlegl


6
 
  27. Juli 2014 
 

zu jung- zu ungläubig -zu unerfahren

@Thaddäus Öllenstroth: Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Aussagen des Ehemanns,
-Ich war noch sehr jung
-ich war noch nicht so gläubig
-meine Frau hat mich erpresst, indem sie sagte sie bringt sich um, wenn ich sie verlasse, ich habe das alles ernst genommen,
Später habe ich mich dann in meine Frau verliebt.
Ich nehme mal an das es auch schon zum vorehelichen Verkehr kam.
Sie würden den Lover vor die Tür setzen? Ich auch. Der Ehemann sagt:
-Anfangs konnte ich den Lover nicht ertragen u. auch meine Kinder vermissen ihre Mutter.
Dann habe ich es zugelassen. Außerdem fühle ich mich sonst sehr einsam und depressiv.
Meine Eltern sind tot und ich habe auch niemanden zu dem ich gehen könnte. Meine Ehefrau kocht dann für uns alle zu den Feiertagen. (Heiligabend, usw.)

Ich bin mir sicher das es noch zig ähnl, gelagerte Fälle gibt!
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, warum kirchl. Ehegerichte ein Interesse daran haben, solche Ehen aufrechtzuerhalten.
Wozu soll es gut sein?


2
 
 Bentheim 27. Juli 2014 
 

Msgr. Schlegl

"Die griech. Kath. Kirche der Ukraine hat daher festgelegt, dass niemand mehr kirchlich getraut wird, der nicht vorher EIN ganzes Jahr GLAUBENSUNTERRICHT genommen hat. Die Zahl der gescheiterten Ehen hat sich daraufhin halbiert!"
Umso erstaunter ist man, wenn man in dem Gutachten der Professoren-Kommission: "Es gibt einen Ausweg aus Laster und Sünde", Abs. D-1, liest, dass ein authentischer Glaube für eine sakramentale Eheschließung keine Voraussetzung sei. (In der Rubrik: "Es gibt einen Ausweg aus Laster und Sünde" herunterladbar).


1
 
 Thaddäus Öllenstroth 27. Juli 2014 
 

@Spielmannszug, Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Wenn das mit der Erpressung keine Schutzbehauptung ist, sondern der Mann erst erpreßt wird und dennoch die Erpresserin heiratet, ist er für mich ein Trottel. Eigentlich hätte der Mann dankbar sein müssen, daß er schon vor der Hochzeit gewarnt wird.
Aber ich steige aus dieser Diskussion besser wieder aus, bei einem solchen Argumentationsniveau. Wenn ich mir vorstelle, daß dieser Waschlappen den Lover seiner Frau bedient, das sagt doch alles. Der würde zu hundert Prozent bei mir keinen Fuß in meine Wohnung setzen, und wenn, dann nur einmal, und dann gewiß nie wieder.
Dienstsakrament bedeutet nicht Degradierung zur Wurst.


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  27. Juli 2014 
 

Erstrebenswert?

@Thaddäus Öllenstroth -Es nervt!
Was Gott Verbunden hat: Ein Beispiel: Ein kath. Mann heiratet eine atheist. Frau. Aus der Ehe gehen 3 Kinder hervor. Das letzte Kind ist im Alter von 10 Jahren, als die Ehefrau den Mann u. die 3 Kinder für einen jüngerer Lover velässt.
Der Mann wartet schon 4 Jahre auf die Rückkehr der Ehefrau.
Weihnachten Ostern, Festtage, Geburtstage u. auch wochenenden besucht die Ehefrau die Kinder und den Ehemann mit ihrem Lover. Alle sitzen zusammen an einem Tisch und feiern miteinander. Zudem fährt der Ehemeann für die Ehefrau u. deren Lover noch einkaufen.
Ein Ehenichtigkeitsverfahren ist bereits in der 2ten Instanz. Kirche lehnt ab.
Begründung der Kirche: es war eine Liebeshochzeit, obwohl der Ehemann erklärt, die Frau hat mich vor der Eheschließung erpresst, aber seit sie weg ist, vermisse ich sie. Und wartet immer noch das die Ehefrau zurückkehrt.


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 Thaddäus Öllenstroth 27. Juli 2014 
 

Mir ist völlig bewußt, daß ich hier sensibles Terrain betrete. Aber ich lebe selber dort. Meine Frau und ich, wir hatten auch Zeiten, in denen wir um die Unauflöslichkeit der Ehe gerungen haben. Nämlich unserer eigenen.
Und ich werfe der Kirche vor, daß sie schwammig in ihren Aussagen ist, unscharf, unpräzise.
Vielleicht sollte mal damit begonnen werden, zu vermitteln, daß die Ehe ein Dienstsakrament ist (jeder achte den anderen höher als sich selbst!), und daß ferner auch das Geheimnis der Ehe, wie alle anderen Geheimnisse des Lebens auch, im Kreuz verborgen ist: Ich werde glücklich, wenn ich bereit bin, mein Ego ans Kreuz schlagen zu lassen. Das ist der Weg der Heiligkeit.
Ich kenne keinen anderen.


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 Thaddäus Öllenstroth 27. Juli 2014 
 

Es nervt!

Auf mich wirkt das kirchliche Herumgeeiere zur Ehe ausgesprochen ärgerlich. Der Eindruck, der nach außen – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – vermittelt wird, ist der: wir bemühen uns, die Trennungen zu erleichtern und die schon erfolgten Trennungen zu legitimieren.
Wie wäre es denn, wenn die Kirche den Eindruck zu erwecken sich bemühte: Ihr Ehepaare, wir unterstützen euch dabei, euer vor Gott und den Menschen gegebenes Versprechen zu heiligen?
Wie wäre es, wie Herr Msgr. Schlegl richtig sagt, wenn man die Ehepaare vorher verpflichtet, was zu tun? Entweder einen Kurs belegen, oder auch, sich einer Gemeinschaft für Ehepaare anschließen, z.B. Marriage Encounter o.ä. Eine Ehe stirbt nicht über Nacht, dem geht ja ein längerer Prozeß der Entfremdung und der fehlenden Kommunikation voraus.
Wie wäre es auch, wenn man z.B. ältere Ehepaare dafür gewinnt, Ehevorbereitungen durchzuführen? Wessen Aussagen zur Ehe sind glaubwürdiger als die eines Ehepaares, das 30, 40, 50 Jahre verheiratet ist?


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  27. Juli 2014 
 

Sakramentenlehre

Sehr interssant auch hier, Was Gott verbunden hat SOLL der Mensceh nicht trennen, deneben auch hier eine Überschrift:@neri5 Was Gott verbunden hat DARF der Mensch nicht trennen.
Und dann noch folgene Aussage, WAS Gott verbunden hat! Nicht WEN Gott verbunden hat!
Vielleicht hat man in der Sakramentenlehre (Spendung) noch einiges aufzuarbeiten, das gilt auch für geistliche Berufe, Berufungen!?


1
 
 Ehrmann 27. Juli 2014 

@Calimero

Denkenen Sie - wie viele in unseren Diskussionen - denn nicht daran, daß viele Ehen zugrunde gehen, weil jemand ANDERER in diese Ehe EINBRICHT ? Ich weiß von Homo- und Heterosexuellen, besonders gern während der Schwangeschaft der Frau, die gerade nicht ihrem Mann "zur Verfügung steht", aber auch bei Männern mit hoher Karriere (z.B.Klestil-Löffler), an der die Frau meist mitgewirkt hat. So einfach ist das nicht!
Außerdem:es gibt noch eine Menge anderer Nichtigkeitsgründe!(z.B.Eheunfähigkeit wegen einer vorbestehenden, aber erst später zum Ausbruch kommenden Erkrankung eines Partners). Und bezüglich eingebautem Vorbehalt: es ist ein Eheverbot für den einen Partner nach einer Nichtigkeitserklärung möglich.
Insgesamt: die Materie ist wirklich komplex und ausgewogener Behandlung bedürftig, manche Doppelgleisigkeiten ermeidbar - aber nicht Geschwindigkeit vor Genauigkeit! Eine kranke Ehe ist wie ein Patient, um dessen Leben man kämpfen soll,darum ist eine Wiederverheiratung ein großes Übel


2
 
  27. Juli 2014 
 

Was Gott verbunden hat

Was Gott verbunden hat soll der Mensch nicht trennen? Die meisten Ehepartner sind doch schon vor der Eheschließung sexuell verbunden. Mir stellt sich da wirklich die Frage, ob man bei nachfolgender Eheschließung noch von einer Verbindung Gottes sprechen kann?
Ich bin der Meinung, man reitet zu sehr auf dieser Bibelstelle herum.
Jesus hat zwar gesagt, was Gott verbunden hat soll der Mensch nicht trennen, aber hat auch gesagt, geh und sündige fortan nicht mehr.
Ich denke Gott zeigt mit diesen Aussagen nur eines: Geh nicht leichtfertig um mit deinem Leben. Sonst wirst Du viele Probleme bekommen. Er kennt auch die schwache Natur des Menschen und hat Erbamen mit Menschen die vieleicht leichtfertig oder gar. unverschuldet in Not geraten sind.
Mich würde mal interessieren, wie hoch die Scheidungsrate ist bei denen die vor der Ehe Enthaltsamkeit geübt haben.


2
 
 Stefan Fleischer 27. Juli 2014 

Im Übrigen aber denke ich,

dass unsere kirchlichen Ehegerichte massiv entlastet werden könnten, wenn auf Verfahren gar nicht eingetreten würde, wenn bereits eine neue, zivilrechtliche Ehe eingegangen wurde und solange diese besteht.


5
 
 Stefan Fleischer 27. Juli 2014 

Noch zwei Bemerkungen

1. Ich finde es höchst problematisch, wenn die Kirche auch nur den Eindruck erweckt, sie würde eine Lüge bei der Eheschliessung mit einer Nichtigkeitserklärung belohnen.
2. Ich glaube, die Kirche kann zwar die Nichtigkeit einer Ehe feststellen. Das vor Gott und den Menschen abgegebene Versprechen der Treue "in guten und in bösen Tage, bis dass der Tod uns scheidet", kann sie nicht annullieren. Daran sind die Partner weiterhin gebunden. Eine Nichtigkeitserklärung sollte also dazu führen, die Formfehler der bestehenden Ehe zu beheben, sodass die vom rein natürlichen Standpunkt aus effektiv zustande gekommene Ehe auch noch vom Kirchenrecht her in Ordnung gebracht wird.


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 SCHLEGL 27. Juli 2014 
 

@ Rashomon

Wissen Sie, wieviele Verfahren zur Annullierung in Polen laufen? Eine sehr große Zahl, vieles geht nach Rom. Aus 39. Jahren Erfahrung halte ich eine nicht geringe Zahl von Eheschließungen für ungültig, wegen Unreife und Unfähigkeit zur Führung einer Ehe, bei nicht wenigen jungen Leuten, leider! Die griech. Kath. Kirche der Ukraine hat daher festgelegt, dass niemand mehr kirchlich getraut wird, der nicht vorher EIN ganzes Jahr GLAUBENSUNTERRICHT genommen hat. Die Zahl der gescheiterten Ehen hat sich daraufhin halbiert! Nur, wenn wir das den Leuten hier im Westen abverlangen, höre ich schon den Schrei der Empörung, was denn denen in der Kirche einfalle. Auf jeden Fall müssen die Verfahren genau durchgeführt werden, aber sicher müssen sie KÜRZER werden, sie dauern mindestens 1-2 Jahre. Hier muss ein Weg gesucht werden, der einerseits der Unauflöslichkeit der gültigen Ehe entspricht, andererseits die Unreife nicht weniger Menschen mit bedenkt .Msgr.Franz Schlegl,rit.lat./rit.byz ukr.


12
 
 neri5 27. Juli 2014 
 

Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen!!!

Leider Gottes gibt jedoch Fälle, wo bei der Trauung gar keine gültige Ehe zustande gekommen ist. Genau aus diesem Grund ist es doch wichtig das ein kirchliches Gericht den Sachverhalt sorgfältig prüft, um zu der Feststellung zu kommen, ob ein Eheband von Beginn der Ehe nicht bestanden hat.
Das der Vatikan nun prüft, ob dieser Vorgang nun beschleunigt werden kann ist doch nur zu begrüßen. Es geht doch keinesfalls darum eine von Gott verbundene Ehe aus Barmherzigkeit....aufzulösen, oder einfach nur dem Zeitgeist nachzugeben. Für Betroffene ist dieser Weg eine Nervenzerreißende Prozedur, keinesfalls eine Überlegung oder eine Spekulation.
Ich erlebe auf der einen Seite die ,,Katholiken,, welche es einfach egal ist ob nun Wiederverheiratete nicht, oder zur Kommunion gehen - oder wieder Heiraten. Und auf der anderen Seite jene, für die es einfach keine Scheidung gibt.
Ich suche/vermisse diese welche sich mit den Tragödien der Betroffenen auseinandersetzen, ohne diese gleich zu verurteilen.


5
 
 Marcus, der mit dem C 27. Juli 2014 
 

Man lese die Ansprachen von P. JP II und B XVI

an die Rota Romana! Die Gefahr der Diözesangerichte und auch Metropolitangerichte ist deren Tendenz je nach Liberalität der Bischöfe eine Ehebandsanfechtung als Scheidungsverfahren zu behandeln und jeder gescheiterten Ehe einen Willens- oder Erkenntnismangel zu attestieren "aus Barmherzigkeit". Neben der oftmals mangelhaften Katechese zur Ehevorbereitung kommen dann auch teilweise noch Priester hinzu, die bewußt Formmängel einbauen, die vermeidbar und sanierbar wären, aber in Reserve gehalten werden, für ein späteres Anfechtungsverfahren. Außerdem sollte man die Ursachen für Verfahrensverschleppungen untersuchen, bevor man einseitig Instanzen abschafft und Verfahren nur um der Statistik willen vorzeitig beendet.


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 doda 27. Juli 2014 

In Krisenzeiten

In Krisenzeiten ist die Kirche immer durch eine Stärkung der Heiligkeit in ihren Reihen vorangekommen. Es warm immer der Wille zu mehr Glauben, Verkündigung und Annahme des Kreuzes in Lehre, Liturgie und Askese.
Der Weg des 'einfacher, kürzer, schneller und leichter' dient nicht dem Heil der Seelen und zur Glaubwürdigkeit der Kirche.


13
 
 Auroraborealis 27. Juli 2014 
 

Na ja, die einfachste Lösung

Einfach keine "Scheidung" sondern nur mehr Nichtigkeitsverfahren. Das führt erst wieder alles ad absurdum was man von einer katholisch geschlossenen Ehe erwartet. Man will anscheinend nur mehr eine Eventlocation für besonders prächtige Hochzeiten sein, der katholische Hintergrund ist drittrangig.


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 Rashomon 27. Juli 2014 

@ Stefan Fleischer

In der Katholischen Kirche kann nur die Assistenz bei der Eheschließung verweigert werden – und das dürfte nicht so schwer zu begründen sein. Die Verweigerung der Spendung der sakramentalen Ehe kommt nicht in Frage, da die Eheleute selbst die Spender und Empfänger des Sakramentes sind.


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 Stefan Fleischer 27. Juli 2014 

Noch ein Nachtrag

Ich könnte mir gut vorstellen (man müsste das allerdings noch genauer prüfen und definieren) dass es so etwas wie einen ausserordentlichen Akt der Barmherzigkeit für alle bestehenden Fälle von wiederverheirateten Geschiedenen geben könnte, um dann mit aller Konsequenz darauf hinzuweisen, dass inskünftig keine neue Eheschliessung akzeptiert werden kann, bevor die Nichtigkeit der ersten Ehe regulär festgestellt wurde, und dass eine "neue Liebe" keinesfalls als Nichtigkeitsgrund anerkannt wird.


4
 
 Stefan Fleischer 27. Juli 2014 

Wenn man nicht zugelassen hätte und noch würde,

dass Ehen leichtfertig geschlossen werden, ohne zu wissen, auf was man sich da einlässt (inkl. Bereitschaft zur Fruchtbarkeit), und/oder ohne den Willen, das Eheversprechen bis zur letzten Konsequenz zu halten, stünden heute solche "Erleichterungen" gar nicht zur Diskussion. "Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen." Muss man nicht davon ausgehen, dass ein ehrliches Treueversprechen vor Gott und den Menschen "bis dass der Tod uns scheidet" auch dann noch eine von Gott hergestellte Verbindung ist, wenn vielleicht irgendwelche formaljuristische Fehler vorliegen? Wie könnten man sonst die Ehen andersgläubiger als gültig anerkennen?
Wenn man aber formaljuristisch sein will, dann bitte VOR der Eheschliessung, indem man alles gründlich abklärt und schriftlich (eidesstattlich)bestätigen lässt, und gegeben Falls die Spendung des Sakraments verweigert.
"Vorbeugen ist besser als heilen!" muss hier in Zukunft gelten.


13
 
 Rashomon 27. Juli 2014 

Scheidung auf katholisch

Werden auch Eheschließungen bei den Ehen, die sich nicht trennen wollen, auf „Formfehler“, Willensmängel“ oder „Erkenntnismängel“ geprüft? Nein, natürlich nicht - das wäre ja Unsinn. Solange die Eheleute nicht die Absicht haben sich zu trennen, interessiert das weder die Eheleute noch die Kirche ob sie in einer gültig geschlossenen oder einer wilden Ehe leben.
Wem soll also die Verkürzung von Ehenichtigkeitsverfahren dienen? - Nur den Eheleuten, die bereits fremd gegangen sind und überlegen/spekulieren, wie sie ihre bestehende Ehe auflösen können.
Na fabelhaft! – die Pseudokatholiken bringt das nicht zurück in die Kirche, die gläubigen Katholiken wandern vermutlich zur Piusbruderschaft ab. Interessiert das im Vatikan jemanden? – im gottfernen Deutschland bestimmt nicht, hier werden sich die Ortsbischöfe freuen, den Leuten etwas verkünden zu können, was sie sich schon längst wünschen.


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 Calimero 27. Juli 2014 
 

Keep ist short and simple

Sobald ein katholischer Ehepartner zu dem Entschluss käme die Ehe trennen zu wollen, hätte er damit ja schon einen Beleg geliefert, die kathlolische Ehe nicht verstanden zu haben, womit einer Nichttichgkeitserklärung dann nichts mehr im Wege stünde.

Antrag stellen. Stempel drauf. Zack!
Thema durch.

Dem "Barmherzigkeitsstragen" Walter Kardinal Kasper sei gesagt: Warum kompliziert wenn es auch einfach geht.


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