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| EU-Kommission braucht Beauftragten für Religionsfreiheit10. Juli 2014 in Aktuelles, keine Lesermeinung Union und ÖVP verweisen auf zunehmende Bedrohung des Friedens Wien (kath.net/idea) Die EU-Kommission sollte einen Beauftragten für Religionsfreiheit benennen. Dafür haben sich die Führungen der christlich-konservativen Fraktionen im Bundestag und im österreichischen Parlament ausgesprochen. Der Geschäftsführende Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) kamen am 7. und 8. Juli in Wien zu Beratungen über die Lage in Europa und Menschenrechtsfragen zusammen. Nach Angaben von Unionsfraktionschef Volker Kauder (Berlin) wollen beide Partner den Schutz der Religionsfreiheit auf EU-Ebene stärker zum Thema machen. Mit der Benennung eines Beauftragten würde die zunehmende Bedeutung dieses Menschenrechts unterstrichen. Ein Europa, das sich als Wertegemeinschaft verstehe, müsse auf die wachsende Missachtung und Bedrohung dieses Rechts reagieren. Die Vertreter von ÖVP und Union seien sich einig in der Einschätzung, dass die Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Religionsgruppen den Frieden immer stärker bedrohe, insbesondere im Nahen und Mittleren Osten sowie in Afrika. Besondere Sorge bereite das Leiden der Christen, etwa in Syrien und im Irak. Kauder: Die schwierige Lage unserer Brüder und Schwestern im Glauben beschwert uns. Wir registrieren aber auch die zunehmenden bewaffneten Konflikte unter Angehörigen der verschiedenen muslimischen Glaubensrichtungen. Es sei nötig, auf allen internationalen Ebenen noch mehr für religiöse Toleranz zu werben. Die EU sollte hier vorangehen und auch in der Struktur der Kommission ein Zeichen setzen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuReligionsfreiheit
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