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| US-Gericht: Firmen müssen nicht alle Verhütungsmittel stellen1. Juli 2014 in Weltkirche, keine Lesermeinung Die klageführenden Firmen hatten zufolge eine gesetzlich verordnete volle Finanzierung von Verhütungsmitteln abgelehnt. Man sei nicht bereit, entweder gegen die eigenen religiösen Überzeugungen zu verstoßen oder «ruinöse Bußgelder» zu bezahlen. Washington (kath.net/KNA) Christlich geführte US-Unternehmen müssen ihren Angestellten nicht sämtliche Arten von Verhütungsmitteln kostenfrei zur Verfügung stellen. Das entschied am Montag das Oberste US-Gericht in Washington in einem knappen Urteil mit fünf zu vier Stimmen. Die Richter gaben damit drei Unternehmen Recht, darunter einem christlichen Buchverkäufer sowie einem Möbelhersteller. Das Urteil könnte nach Meinung von Beobachtern richtungsweisend für ähnliche Streitfälle sein. Die Firmen hatten US-Medienberichten zufolge eine gesetzlich verordnete volle Finanzierung von Verhütungsmitteln abgelehnt. Man sei nicht bereit, entweder gegen die eigenen religiösen Überzeugungen zu verstoßen oder «ruinöse Bußgelder» zu bezahlen. Die US-Regierung hatte die Bestimmung als grundlegenden Bestandteil der Gesundheitsversorgung für Frauen verteidigt. Die Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama sieht unter anderem vor, dass Krankenversicherungen, die von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter abgeschlossen werden, auch für Methoden der Familienplanung wie Verhütungsmittel und Sterilisation aufkommen müssen. Unter anderen wehren sich auch die katholischen US-Bischöfe gegen eine Anwendung dieser Regelung auf ihre Einrichtungen. Trotz grundsätzlicher Unterstützung der Gesundheitsreform bestehen auch bei den Themen Abtreibung und Stammzellforschung große Differenzen zwischen der katholischen Kirche und der US-Regierung. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuUSA
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