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NRW-Grüne wollen Gebühr für Kirchenaustritt abschaffen

16. Juni 2014 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Einen entsprechenden Beschluss verabschiedeten sie auf ihrem Landesparteitag


Köln (kath.net/KNA) Die Grünen in Nordrhein-Westfalen pochen auf die Abschaffung der Gebühr für einen Kirchenaustritt. Einen entsprechenden Beschluss verabschiedeten sie auf ihrem Landesparteitag in Siegburg, der am Sonntag zu Ende ging. In dem ohne Gegenstimme gefassten Beschluss heißt es: «Wie bei den Kirchensteuererhebungen und bei den Kircheneintritten sind die Kosten, die dem Staat durch die Dienstleistung bei einem Kirchenaustritt entstehen, durch die Kirchen zu erstatten.»

Im Jahr 2006 hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) im bevölkerungsreichsten Bundesland die Gebühr in Höhe von 30 Euro eingeführt. Sie gibt es in allen Bundesländern mit Ausnahme Brandenburgs. Erst vor zwei Monaten stimmte das Berliner Abgeordnetenhaus für die Einführung der Austrittsgebühr.


Im Jahre 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass staatliche Stellen Gebühren zur Erfassung einer Kirchenaustrittserklärung erheben dürfen. Die Regelung sei mit dem Grundgesetzartikel zur Glaubens- und Religionsfreiheit vereinbar, so die Karlsruher Richter. Sie diene dem «legitimen Ziel, die geordnete Verwaltung der Kirchensteuer sicherzustellen». Die damit verbundene Belastung für den Betroffenen sei angemessen. Darüber hinaus sei die Höhe der Gebühr zumutbar, zumal bei Bedürftigkeit von der Erhebung abgesehen werde. Die Höhe der Gebühr für einen Austritt schwankt je nach Bundesland zwischen 5,50 und 60 Euro.

Die Kirchen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Austrittsgebühren nicht von ihnen erhoben werden und ihnen auch nicht zufließen. Vielmehr erstatteten sie dem Staat die Verwaltungskosten für den Einzug der Kirchensteuer, erklärten die Kirchen. In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Sie wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steuereinkommens.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Dismas 23. Juni 2014 

Naja, es ist schon ärgerlich,

dass der Staat noch vom Kirchenaustritt profitiert und auch von der Zwangskirchensteuer. Die Abschaffung der Kirchensteuer ist mein "Ceterum censeo".Und der Staat sollte aus der Beziehung Kirche und Kirchenmitglieder herausgehalten werden.... Entweltlichung tut Not!!


1
 
 Celine 17. Juni 2014 
 

Existenzberechtigung

Von antikirchlich gemeinten Geschichten will sich die Grüne Partei über wasser halten. Wie erbärmlich ist das nur.


3
 
 Maxim 16. Juni 2014 
 

Grüne und Religion

Dabei ist es bewiesen, dass nicht wenige Grüne in den "kath." Ordinariaten sitzen.
Und das ZDK?
Im BDKJ wird man zum "Naturschutz" erzogen, der oft wichtiger zu sein scheint als die religiöse Bildung.Wo blieb da die ehrliche Werteskala?
Ich glaube nicht, dass man als Katholik je Grün wählen konnte oder kann.
Werteskala?
Das mache ich mit meinem Gott und Gewissen....


9
 
 backinchurch 16. Juni 2014 
 

Nix Gebühr = Frage der Interpretation

"Darüber hinaus sei die Höhe der Gebühr zumutbar, zumal bei BEDÜRFTIGKEIT von der Erhebung abgesehen werde."
Böse formuliert: Wer die Kirche verlässt, erscheint bedürftig - zumindest der frohen Botschaft.
Also: Austritt umsonst ;-)


2
 
 dalet 16. Juni 2014 

Gebühren

Mein Vorschlag: die Gebühren für den Personalausweis abschaffen.
1.) kommen viel mehr Menschen in den Genuß dieser Erleichterung, da nach Gesetz jeder einen solchen Ausweis besitzen muss.
2.) der Ausweis läuft alle zehn Jahre ab und deshalb ständig erneuert werden, ob man das möchte oder nicht.


5
 
 Faustyna-Maria 16. Juni 2014 
 

Grundsätzlich geben wir so viel Geld für unwichtiges aus, da kann man sich den Befreiungsschlag auch was kosten lassen.

Andererseits ist der Vorstoß vielleicht gar nicht so übel. Diese Allianz zwischen Finanzamt und Kirche ist ein Übel das generell endlich abgeschafft gehört.


7
 
 Theobald 16. Juni 2014 
 

Verursacher

Der Staat erhebt Gebühren nach dem Verursacherprinzip. Wer eine Leistung verlangt, zahlt dafür. (Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Leistungen wie Antrag auf Sozialhilfe, zuschüsse, etc., wo so eine Gebühr widersinnig wäre).
Wer also austreten will, bezahlt diesen Verwaltungsakt. Punktum.

Die Grünen sollten schon die staatlichen Gesetze kennen, bevor sie darüber abstimmen.


4
 

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