Wegen Missbrauchs angeklagter Aachener Pfarrer wird ausgeliefert12. Juni 2014 in Deutschland, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Gegen den Pfarrer liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Die Staatsanwaltschaft Krefeld wirft ihm vor, während seiner Dienstzeit im Bistum Aachen zwei Minderjährige sexuell missbraucht zu haben.
Aachen (kath.net/KNA) Der aus dem Bistum Aachen stammende und wegen Missbrauchs angeklagte Geistliche Georg K. soll von Südafrika nach Deutschland ausgeliefert werden. Das teilte die Diözese am Mittwoch in Aachen mit. Ein Strafverfahren in Südafrika gegen den Geistlichen sei eingestellt worden. Das südafrikanische Gericht sei aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft Krefeld gefolgt und habe die Auslieferung angeordnet. Gegen den Pfarrer liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Die Staatsanwaltschaft Krefeld wirft ihm vor, während seiner Dienstzeit im Bistum Aachen zwei Minderjährige sexuell missbraucht zu haben.
Pfarrer K. war von 1994 bis 2007 in verschiedenen Gemeinden am Niederrhein tätig. Anfang 2007 wurde er für die Auslandsseelsorge im südafrikanischen Johannesburg freigestellt. Seit Mai 2008 ist er von seinen Aufgaben entbunden, da Eltern mutmaßliche sexuelle Übergriffe anzeigten. Zudem erstattete er im Mai 2010 bei der Staatsanwaltschaft Krefeld Selbstanzeige, nachdem er des sexuellen Missbrauchs in Deutschland beschuldigt worden waren. Laut Bistum ist nicht bekannt, warum das Strafverfahren in Südafrika eingestellt wurde. Dort sei dem Geistlichen vorgeworfen worden, Kinder seiner Gemeinde gegen deren Willen festgehalten zu haben. Derzeit befinde er sich in Auslieferungshaft. Auch der südafrikanische Justizminister sei mit dem Fall befasst. Sobald das Verwaltungsverfahren abgeschlossen sei, werde Pfarrer K. ausgeliefert. Aachens Bischof Heinrich Mussinghoff hatte K. von seinen priesterlichen Aufgaben suspendiert und zur Einleitung weiterer Schritte die Unterlagen an die römische Glaubenskongregation weitergeleitet. Diese wies den Bischof an, mit weiteren kirchenrechtlichen Maßnahmen zu warten, bis Urteile in Südafrika und gegebenenfalls in Deutschland vorliegen. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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Lesermeinungen | Ehrmann 9. Juli 2014 | | | Hier scheint es wirklich um Wahrheitsfindung zu gehen -und nicht nur um Vernichtung eines Menschen - wenigstens ist auch nicht der volle Name genannt. | 0
| | | Celine 15. Juni 2014 | | | Recht und Gesetz Bei allem Eifer, der hier zu Tage kommt, darf nicht vergessen werden, dass die Unschuldsvermutung auch hier greifen muss. Die Glaubwürdigkeit der vermeintlichen Opfer darf nicht einfach unterstellt werden. Mag ich mich auch unbeliebt machen, der Rechtsstaat ist auch hier zu verteidigen. | 2
| | | dus14 13. Juni 2014 | | | So einfach ist es nicht Es können durchaus auch vor deutschen Gerichten Straftaten, die im Ausland begangen wurden, verhandelt werden, wenn die Taten in beiden Ländern strafbewehrt sind. Die Gründe für die Einstellung in Südafrika wären entscheidend, es könnte auch um reine Zuständigkeit gehen ohne dass ein Freispruch erfolgt ist. | 1
| | | Riccardo 12. Juni 2014 | | | Unklare Vorgänge In Südafrika war ein Strafverfahren vor dem Jurygericht anhängig. zeugen wurden vernommen etc. Soweit ich die engl. Rechtsordnung kenne, gibt es nur Freispruch oder Schuldig. Der Richter legt dann das Strafmaß fest. Wie es sein kann, das ein südafrikanischer Justizminister in das Verfahren eingreift und K überstellt ohne Urteil kapier ich nicht. Es ist viel sehr viel Geld der Familie geflossen, sechsstellig. Wohin ? Bestechung? K wollte- verständlicherweise - nicht in ein Gefängnis dort- "Kinderschänder" stehen auf der untersten Stufe in einem Gefängnis, was das praktisch bedeutet, kann jeder nachvollziehen.
In D -STA Krefeld ist nicht viel zu erwarten. Es geht dort "nur" um die deutschen Vorfälle. Die halte ich juristisch für wenig bedeutsam- Es handelte sich um Sex mit Jugendl. und keinen Kinder Missbrauch. Ob ein Abhängigkeitsverhältniss zwischen einem Pfarrer u einem Ministranten besteht? wohl eher nicht mehr? Mit einem guten RA gibt es eine Bewährungsstrafe oder Max 1 Jahr . | 0
| | | puer bonus 12. Juni 2014 | | | Das sieht ja schon so aus als ob er das Deutsche Gefängnis (wenn es dazu kommt) dem Südafrikanischen vorzieht. Aber vielleicht gibt es hier auch noch eine Bewährungsstrafe. | 0
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