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Fall Limburg: Staatsanwaltschaft prüft verschiedene Strafanzeigen

3. April 2014 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Strafanzeigen liegen derzeit gegen den früheren Generalvikar von Tebartz-van Elst, Franz Kaspar, sowie gegen drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates des Bischöflichen Stuhls Jochen Riebel, Theodor-Michael Lucas, und Carl-Friedrich Leuschner vor


Limburg (kath.net)
Die Limburger Staatsanwaltschaft überprüft im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst und dem Prüfbericht der Deutschen Bischofskonferenz derzeit verschiedene Strafanzeigen gegen weitere Personen aus dem unmittelbaren Mitarbeiterkreis des früheren Limburger Bischofs. Dies hat Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen als Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber kath.net bestätigt. Konkret geht es dabei um Anzeigen gegen den früheren Generalvikar des Bistums Limburg, Franz Kaspar sowie gegen die drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates des Bischöflichen Stuhles Jochen Riebel, Theodor-Michael Lucas, und Carl-Friedrich Leuschner. Die Staatsanwaltschaft Limburg untersucht derzeit, ob ein hinreichend konkreter Anfangsverdacht bestehe.


Oberstaatsanwalt Herrchen erläuterte gegenüber kath.net weiter, dass die Staatsanwaltschaft „den Prüfbericht der Bischofskonferenz in unsere Erwägungen, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, mit einbeziehe“. Auch der DBK-Prüfbericht benennt eine Mitverantwortung der Kontrollgremien rund um das kirchliche Finanzgebaren im Zusammenhang um das Diözesanzentrum St. Nikolaus. Insgesamt liegen der Limburger Staatsanwaltschaft rund 30 Anzeigen vor.


Foto Limburger Domberg (c) Bistum Limburg


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Lesermeinungen

 Helena_WW 5. April 2014 
 

@Alpenglühen : allerdings müssen sie auch bedenken

der Bischöfliche Stuhl war keine "Schenkung" an TvE zum pers. Konsum, sondern die Mittel müssen so gehalten werden das sie dem jeweiligen Bischof/Bischofsitz zum Erhalt dienen auch in Zukunft. Ich war bei einem so hochwertigen Bau davon ausgegangen das insgesamt deutlich mehr Mittel vorliegen. So stimmt in Proportionen nicht. Es müssen Bewirtschaftung und Erhalt der Immobilie berücksichtigt werden + andere Kosten die von dem Bischöfl. Stuhl getragen werden, hier könnte von den Verantwortlichen der bischöfl. Stuhl unrechtmässig zu Ungunsten der Nachfolger belastet worden sein, ok das via StA zu prüfen. In wäre der Tat der erste Konzeptvorschlag mit den 6 Mio der den Verhältnissen entsprechend der angemessenere gewesen dem ja alle auch TvE schon mal zugestimmt hatten. Verworfen wurde dieser wegen sehr aggressiver Protesten der Bürger. Das dann auch ein Paradoxon wegen Protesten gegen 6 Mio wurden letztlich 31 Mio ausgegeben.
Aber TvE ist nicht Opfer, der hat Verantwortung + GV + VR


0
 
 Alpenglühen 5. April 2014 

@Chris2

Der Artikel unter
http://www.bistumlimburg.de/meldungen/meldung-detail/meldung/kein-grund-fuer-resignation.html in Verbindung mit Ihrem Post u. einem weiteren Art., der sich in meiner Sammlung versteckt, in dem Bf. TvE zitiert wird, daß er jetzt nach seinem Umzug in das Diözesanzentrum nach 5! Jahren endlich seinen letzten Umzugskarton auspacken konnte - da kann man sich schon fragen, wer von den beiden Bf. Kamphaus u. TvE bisher bescheidener lebte.
U. wenn ich die ersten Überlegungen u. Planungen des DK lese, wie sie auf S. 17-19 u. unter P. 2.4.2.2.3 des Prüfberichts zu finden sind, frage ich mich, wie naiv, ja weltfremd man sein muß, einen Bischofssitz! als ein Pfarrhaus zu planen. Baukosten ohnehin schon zu niedrig angesetzt u. nach Protesten dann irrational noch weiter runtergerechnet. Mit der veröffentlichen Summe hätte nicht einmal der erste Plan realisiert werden können. Dummheit oder System?, um den Bf. später angreifen zu können?


4
 
 Alpenglühen 5. April 2014 

Strafanzeigen

@Chriseeb74
Soll Ihnen allen Ernstes entgangen sein, daß für das Diözesanzentrum St. Nikolaus an Kirchensteuergeldern nur ca. 2Mill. € eingesetzt wurden, über die ordnungsgemäß beschlossen worden war? Und der gesamte Rest aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls bezahlt wurde? s. Punkt 2.4.6.2 auf S. 35 des Prüfberichtes.
@Weinberg
‚Untreue’ kann gar nicht vorliegen, da die Mittel des Bischöfl. Stuhls für die Errichtung eines Amtssitzes u. einer Dienstwohnung für den Bf. eingesetzt wurden. Ganz genau, wie es nach der Satzung vorgesehen ist. Die Medien hätten vermutl. geschwiegen od. den Bf. gelobt – oder auch nicht - wäre das Geld an Weltbild gegangen. Aber in diesem Fall hätte m. E. tatsächlich Untreue vorgelegen, weil eine solche Verwendung gegen die Satzung verstoßen hätte.


3
 
 Chris2 3. April 2014 
 

Ich glaubs einfach nicht...

Nach monatelangem innerkirchlich-medialem Trommelfeuer erfahre ich beiläufig, daß der angebliche "Protzbischof" seit Jahren in einem Provisorium mit Etagendusche gehaust hat. Zum Kuckuck nochmal, geht's eigentlich noch... ? Es wird jetzt wirklich allerhöchste Zeit für ein grundliches "STRG alt entfernen" mit komplettem Neustart, auch wenn viele der (sehr positiv ausgedrückt) "Stimmungsmacher" mal wieder ohne Sanktionen davonkommen...


5
 
 Suarez 3. April 2014 

@Weinberg - Untreue?

Das ist doch etwas weit hergeholt. Worin soll denn der Untreuetatbestand bestehen? Immerhin steht in Limburg ein Diözesan-Zentrum, zwar teurer als geplant, was ja keine Ausnahme bei öffentlichen Bauten darstellt, verschwunden sind die Gelder des Bischöflichen Stuhls aber nicht!


7
 
 Weinberg 3. April 2014 
 

§ 266 : Untreue

@ Joh. Evangelista: So einfach ist das nicht. Die Staatsanwaltschaft hat zu prüfen, ob sich die Beteiligten der Untreue schuldig gemach haben. Untreue ist ein Offizialdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
belegt werden.


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 chriseeb74 3. April 2014 
 

Nun ja...

die Kirche ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, von daher gibts da schon "Regeln" bzgl. Verwendung von Kirchensteuergeldern.
So einfach kann man Kontrollgremien nicht außen vor lassen bzw. dürfen Kontrollgremien sich nicht ausbooten lassen.
Letztlich gilt für die Kirche in dieser Hinsicht auch staatliches Recht.


2
 
 Johannes Evangelista 3. April 2014 
 

Die Prüfung kann schnell gehen.

Nach Recht und Gesetz ist wenig zu beanstanden. Es muss halt formal geprüft und verworfen werden. Die Frage war doch, ob die kircheninternen Regeln beachtet worden sind. Dafür ist die Kirche zuständig und nicht der Staat.


8
 

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