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Bistum Trier: Milde Strafe für sexuell mehrfach übergriffigen Priester

17. Februar 2014 in Deutschland, 23 Lesermeinungen
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Die Strafe für nachgewiesene sexuelle Kontakte zu mehreren über 16-Jährigen, darunter Messdienerinnen: 70-jähriger Pensionär zahlt 3.000 Euro Geldstrafe, erhält „strengen Verweis“ von Bischof Ackermann, darf ein Jahr das Priesteramt nicht ausüben


Trier (kath.net) Für ein Jahr darf ein 70-jähriger Priesterpensionär sein Priesteramt nicht ausüben, außerdem muss er 3.000 Euro Strafe an eine Opfereinrichtung zahlen und er erhielt einen „strengen Verweis“ durch den Trierer Bischof Stefan Ackermann. Diese Strafe durch das Bistum Trier erhielt der Priester, der vor seiner Pensionierung Pfarrer einer saarländischen Gemeinde gewesen war. Der „Saarländische Rundfunk“ wertete dies in einer Überschrift als „milde Strafe“. Unklar ist bisher, ob der Priesterpensionär nach Ablauf des Strafjahres wieder normal Messen halten darf.

Dem Trierer Diözesanpriester wurden sexuelle Übergriffe in den Jahren 1984-86 gegen Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt bereits älter als 16 Jahre gewesen waren. nachgewiesen. Mindestens einen Fall hatte er auch selbst gestanden.


Die Angaben über die Opfer sind in den Mediendarstellungen nicht ganz klar. Der „Trierische Volksfreund“ setzt „Tobias D.“ als (geänderten) Namen eines heute 45-jährigen Opfers ein. „N-TV“ und „Focus“ sprechen von „vier Fällen“, darunter „sexuelle Kontakte zu zwei Messdienerinnen“. Der von manchen Medien in diesem Zusammenhang benutzte Begriff „Pädophilie“ dürfte jedenfalls nicht stimmen.

Vor der staatlichen Strafverfolgung gelten die Vorfälle inzwischen als verjährt. Kirchenrechtlich könne wegen „Missbrauch“ nur bei Opfern unter 16 Jahren ermittelt werden, bei älteren Opfern sei der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs nicht erfüllt, so berichtet etwa der „Saarländische Rundfunk“.


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Lesermeinungen

 PPQR 20. Februar 2014 

@Imrahil

" ...etwas anderes als das, was der Volksmund unter einem Kinderschänder versteht."
Dann eben Frauenschänder. Eine solch sinnlose Unterscheidung versucht, die Tat zu verharmlosen.

Faktisch liegt Missbrauch vor, der strafrechtlich verjährt ist. Und es sind nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen betroffen.

Zitat: "Ein 16jähriges Mädchen ist physisch erwachsen, z. B. heiratsfähig (kann auch einen Sechzigjährigen heiraten) und das zu sagen ist keine Haarspalterei, sondern ... "
PERVERS (imho).
Psychische Traumata gibt es nicht?

Siehe: http://www.tagesschau.de/inland/paedophilie100.html und
http://www.tagesschau.de/inland/kindesmissbrauch104~_origin-598d4337-a810-452b-80d6-0ef4184a620b.html
"Man kann sich das Ausmaß der Gewalt nicht vorstellen":
„Wie reagieren Täter, wenn Missbrauchsfälle bekannt werden?“
Häufig mit Leugnung. [Sie] geben soviel zu, wie bereits bekannt ist. Sie zeigen sich reuig, ...

Ihre Argumentation gleicht auffallend diesem Schema zu Gunsten der Täter.


0
 
 Imrahil 18. Februar 2014 
 

Lieber @Victor, wieso sollte ein Priester (auf ewig nach der Ordnung Melchisedeks) nach der Vergebung seiner Sünde und vollständigen Abbüßung seiner Strafe "schon aus eigener Einsicht" keine Messe mehr lesen?

Lieber @Kimusi, nach den vorliegenden Informationen ist von sexueller Nötigung nun einmal nicht die Rede. Ein 16jähriges Mädchen ist physisch erwachsen, zum Beispiel auch heiratsfähig (kann auch einen Sechzigjährigen heiraten) und das zu sagen ist keine Haarspalterei, sondern eine notwendige Unterscheidung, nämlich die zwischen (verwerflich-)natürlich und widernatürlich.

Sie ist außerdem eine Schutzbefohlene, so daß das 6. Gebot und das Zölibatsversprechen hier zusätzlich mit dem § 174 sanktioniert werden. Die Schutzbefohlenenbeziehung muß von Sex freigehalten werden.

Das erschwert die Sache, deswegen wird hier bestraft und zu Recht bestraft.

Aber dennoch ist es etwas anderes als das, was der Volksmund unter einem Kinderschänder versteht.


3
 
 Victor 18. Februar 2014 
 

Kein zweierlei Maß

Wenn ein Priester sich so verhält, dann sind die Opfer vielleicht ein Leben lang geschädigt.
Eine hl. Messe sollte er schon aus eigener Einsicht nicht mehr lesen.

Schön wäre es, wenn die Medien auch manche Mißbräuche so zahlreicher weltlicher Personen aufdecken und ahnden würden.


1
 
 M.Schn-Fl 18. Februar 2014 
 

@Wolfgang 63, brauchen sie ein Brille?

Ich habe doch wohl deutlich genug unterschieden zwischen sexueller Verfehlung eines Priesters (z.B. die "berühmte" Pfarrersköchin) und der Verfehlung gegen Heranwachsende, Jugendliche, was unentschuldbar ist und vom Bischof geahndet werden muss.
Bevor Sie etwas "unfassbar" finden lesen Sie bitte genau.


4
 
 PPQR 17. Februar 2014 

Gnade sollte man immer walten lassen (2/2)

Bischof Ackermann besuchte 2012 lieber das schwul-lesbische Zentrum in Trier, als sich mit Mitarbeitern und Betroffenen über Missbrauch von Klerikern in seinem Bistum auseinander zu setzen.
Als Missbrauchsbeauftragter "sieht er seine Aufgabe nahezu als abgearbeitet" an.

Missbrauch wird auch nicht durch frühere Verdienste des Täters aufgewogen.
Die Flucht in Kategorien (Pädophilie, Ephebophilie, Hebephilie etc.) ist Haarspalterei und lenkt ab.
Warum wird von der Verlängerung der Verjährungsfrist kein Gebrauch gemacht? Warum bleibt der Zölibatsbruch unberücksichtigt?
Wird, wie vorgeschrieben, in jedem Verdachtsfall die Kongregation für die Glaubenslehre informiert, die das konkrete Prozedere dem Diözesan-bischof vorschreibt?

Hat man seit 2010 überhaupt nichts dazu gelernt?
Zählt nicht mehr der Mensch, sondern nur noch Kirchensteuer, Immobilien, Weltbildverlag?
Man verkennt die Realität, wenn man dies als vorbildlich etikettiert.
So werden die Probleme jedenfalls nicht gelöst.


3
 
 PPQR 17. Februar 2014 

Gnade sollte man immer walten lassen (1/2)

Sehr geehrter Herr Dr. Schneider-Flagmeyer,
so sehr ich Ihre fundierten Beiträge sonst schätze, erlaube ich mir hier mehrere Einwände:

Niemand verlangt die Umsetzung des Herrenwortes, dass diesen Tätern ein Mühlstein um den Hals gelegt und sie an der tiefsten Stelle des Meeres versenkt werden sollen. Deshalb finde ich eine Laisierung bzw. lebenslange Klausur aus Gründen der Prävention und der Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen
als sehr gnädig.
Im zivilen Leben verliert ein Lehrer auch seinen Beruf und wird strafrechtlich belangt.

Wo bleibt die Umsetzung der "Null Toleranz", die Bischof Ackermann vollmundig versprochen hatte?
Stattdessen bleiben Priester aufgrund eines positiven forensischen Gutachtens in Amt und Würden,
muss der Bischof eigene Fehler in mehreren Fällen eingestehen, werden Pfarrer, die Missbräuche anzeigen, von Vorgesetzen mit anonymen Drohbriefen eingeschüchert.

Was kommt als nächstes aus Trier?


3
 
 Kimusi 17. Februar 2014 

Ja, unfassbar

Ich kann manche Kommentare hier überhaupt nicht nachvollziehen. Haben Sie schon mal mit Missbrauchsopfern zutun gehabt? Ich kenne eine Frau, die von einem Priester missbraucht wurde und schwer traumatisiert. Diese Frau wollte das absolut nicht, war aber vor Schreck wie gelähmt. Sie ist schwer traumatisiert. Einem jungen Mädchen zu unterstellen, dass sie freiwillig auf sexuelle Kontakte mit diesem Priester eingegangen ist - vielleicht sollten hier einige erstmal nachdenken.


4
 
 Wolfgang63 17. Februar 2014 
 

Schockiert

@Imrahil: Eine Rechtsordnung, die nur auf Beichte und Reue aufbaut, würde die Gesellschaft zerstören – sie benötigen Gesetze. Betroffene Jugendliche können nicht durch einen vergleichbaren Akt von Tatfolgen befreit werden. Die Strafe des Bischofs ersetzt nicht die Strafe durch das Gesetz. Kriterien wie Schutz zukünftiger Opfer oder Gerechtigkeitsempfinden aus Opfersicht berücksichtigen Sie nicht.

Bezüglich der Verjährung: Ich würde mir bei sexuellem Missbrauch die Regelung wünschen, die auch andere Länder kennen – keine Verjährung. In diesem Fall müsste der Priester ins Gefängnis statt nach einem Jahr an anderer Stelle weiterzuarbeiten.

@M.Schn-Fl: Sie meinen, ein Priester kann auch einmal hinfallen? Sie geben der Gesellschaft die Schuld? Man geht zur Beichte und das soll es gewesen sein? Mit dieser Logik hätte jeder Mann das Recht auf Fehltritt“, aber wir sprechen über Missbrauch junger Menschen.

Unfassbar.


6
 
 Jollek 17. Februar 2014 

Einladung

zu institutionalisiertem Sex-Verbrechertum im kichlichen Raum.


5
 
 M.Schn-Fl 17. Februar 2014 
 

PS: das war an @Tisserant gerichtet.


1
 
  17. Februar 2014 
 

Wahnsinn...

3.000 Euro "Strafe", ein strenger Verweis und nach einem Jahr darf der Verbrecher wieder als Priester tätig sein.

Und die, die bei solchen Taten von "Sünde" reden, sollten sich schämen.


2
 
 M.Schn-Fl 17. Februar 2014 
 

Gnade sollte man immer walten lassen,

schon weil unser Herr auch gnädig zu Ihnen und zu mir ist.
Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe:Es gibt nichts zu entschuligen.
Ich kenne den Pfarrer. Er galt 30 Jahre lang als guter Pfarrer. Und wenn in diesen 30 Jahren nichts mehr vorgekommen ist, dann sollten auch wir mit Verurteilungen sehr vorsichtig sein. Es bleibt dabei: Jeder Priester muss sich soweit durch ein geistliches Leben in Kontrolle haben, dass er die Finger von Jugendlichen läßt. Aber auch ein Priester kann mal hinfallen, besonders in einer Zeit, in der v o r jedem Busch der Sex angeboten wird und sich manche besonders darauf spezialisiert haben, Priester zu Fall zu bringen. Wer fällt steht wieder auf ( wie der hl. Augustinus), geht zur Beichte und vertieft sein geistliches Leben.
Wenn es sich aber um Jugendliche handelt, die in der Kirche ihren ehrenamtlichen Dienst für Christus am Altar aus Liebe zum Evangelium und der Kirche tun, muß der Bischof auch noch nach 30 Jahren angemessen reagieren.


8
 
 Wolfgang63 17. Februar 2014 
 

Strafgesetzbuch

@Tisserant: Ich kann mich Ihrer Irritation über einige Kommetare nur anschliessen. Da heisst es gleich im ersten Kommentar gebeichtet, Geldstrafe zahlen "und dann is auch wieder gut". Nein: Es ist für die Betroffenen vermutlich gar nicht gut.

Ausserdem ist zu berücksichtigen, mit welchem Maß hier gemessen wird. Nehmen Sie als Referenz das Deutsche Strafgesetzbuch Paragraph 174 (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen). Dort heisst es:

"Wer sexuelle Handlungen ... an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit ... vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Natürlich wird dieser Priester sehr mild bestraft.


8
 
 Ulrich Motte 17. Februar 2014 
 

Prophylaxe - Herzliche Bitte

Können Sie mir jemanden nennen, der Priester zwingen will, heiraten zu müssen?


2
 
 Tisserant 17. Februar 2014 

Nichts zu entschuldigen!

Ich bin fassungslos wenn ich einige Kommetare lesen muß, die das noch entschulden!
Dieser Herr gehört aus dem Priesteramt netlassen und laisiert! Punkt! Oder sind diese Versteher dieser abscheulichen Taten etwa heimliche Pädophile?
Ich kenne da keine Gnade!
Solche Personen haben im Priesterat nichts verloren!


10
 
 elmar69 17. Februar 2014 
 

Das Zölibat

hätte den betreffenden vom Sexualkontakt abhalten sollen.

Ansonsten lässt sich nach 30 Jahren vermutlich nicht mehr bewerten, ob das freiwillig oder unter wie auch immer geartetem Druck erfolgt ist.

Da es offensichtlich keine krankhafte Veranlagung pädophile ist, ist die Vorgehensweise über Strafe und Vergebung in Ordnung.


2
 
 M.Schn-Fl 17. Februar 2014 
 

@waghäusler

Der Fall läuft schon einige Jahre.
Im Übrigen gibt es da nichts zu entschuldigen. Auch wenn die Messdiener 18 Jahre alt gewesen wären.
Ein Priester hat sich nicht an jugendlichen Mitarbeitern zu vergreifen.


12
 
 Dismas 17. Februar 2014 

ja Traumatisierung

Ich habe erlebt, wie erschrocken und traumatisiert Kinder sind wenn sie den Zwangssexunterricht (euphemistisch "Sexualkunde2 genannt) über sich ergehen lassen müssen. Das ist bei vielen durchaus seelischer Missbrauch!! Eltern die dagegen den Kindern des ersparen wollen werde zur Erzwingungshaft verurteilt. WO leben wir?? Schon wieder in einem totaltären Staat? Ich denke die Grenze ist schon überschritten.....


6
 
 waghäusler 17. Februar 2014 
 

Bei dem ganzen

bleiben ein paar Fragen offen.

Wurde dieser Fall erst jetzt bekannt? und wenn ja, warum?

Weshalb haben die Geschädigten sich jetzt gemeldet und nicht vor 2-3 Jahren,
als solche Taten die Öffentlichkeit erschütterten?

Können sich die Opfer noch als wehrlos bezeichnen,da sie zum Tatzeitpunkt schon
um das 15.-17. Lebensjahr erreicht hatten?


2
 
 sttn 17. Februar 2014 
 

Es handelt sich um Schutzbefohlene

und schon deshalb sind diese Taten sehr schlimm. Eine Lapalie ist das nicht, im Gegenteil.
Ich finde es nicht richtig das dieser Mann so leicht davon kommt.


14
 
 Veritas2005 17. Februar 2014 
 

@ Prophylaxe

Die Altersgrenze für den Missbrauch Minderjähriger ist inzwischen auf 18 Jahre angehoben worden, sodass die Taten des Priesters nach neuem kirchlichen Recht einen strafbaren Missbrauch von Minderjährigen darstellen.


9
 
 Paddel 17. Februar 2014 

Willentlich?

Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen Pädokriminalität und Sexuelle Kontakte gegenüber über 16-jährigen. Trotzdem finde ich es unfair den Mädchen gegenüber ihnen Freiwilligkeit zu unterstellen. In der Phase der Adoleszenz sind Mädchen solchen Kontakten oft unfreiwillig ausgeliefert. Dieser Priester war dort um die 40. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das den Mädchen gefallen hat. Menschen in diesem jungen Alter, wie es die Mädchen waren sind noch stark manipulierbar, auch trauen sich diese Mädchen oft nicht etwas dagegen zu unternehmen und sie schämen sich auch. Gewiss werden sie kein so starkes Trauma davontragen wie dies bei Übergriffen gegenüber Kindern der Fall ist, trotzdem ist es kein "Kavaliersdelikt". Auch hier wird seelischer Schaden ausgeübt, der verarbeitet werden muss.


20
 
 Prophylaxe 17. Februar 2014 
 

Es regen sich nun diejenigen

auf und bezeichnen alles mögliche als Missbrauch, die die Altergrenze für Sex auf unter 16 Jahren drücken wollten und selbst vor Entkriminalisierung von Pädophilie eintraten.
Natürlich handelte der Pfarrer fehl, aber bei einer über 16 jährigen, also evtl. 17 jährigen, kann durchaus von einer willentlichen Zustimmung ausgegangen werden.
Dass die Medien das als Pädophilie bezeichnen, zeigt ihre Verlogenheit. Das sind doch diejenigen, die überall und immer freien Sex verkünden und Priester zwingen wollen, heiraten zu müssen. Beim Islam beklagen dieselben Medien, wenn sich der Staat in Heiraten von 17jährigen Mädchen einmischt.


8
 

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