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NRW: Wie die Bestattung von Fehl- und Totgeburten geregelt ist

17. Februar 2014 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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Wenn ein Elternteil es wünscht, muss auf einem Friedhof bestattet werden - Eine Verbrennung mit Klinikmüll ist ausgeschlossen


Düsseldorf/Herne/Köln (kath.net/idea) Was passiert mit Fehl- und Totgeburten sowie mit den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Embryonen in Krankenhäusern oder Privatpraxen? Und wie ist ihre Bestattung geregelt?

Diese Frage stellt sich besonders nach dem im Januar bekannt gewordenen Fall im Marienhospital der nordrhein-westfälischen Stadt Herne. Dort war ein verstorbenes Kind aus einem Abschiedsraum verschwunden. Die Klinik konnte sich das nicht erklären, die Polizei stellte die Suche ergebnislos ein.

In Nordrhein-Westfalens ist gesetzlich festgelegt, dass Tot- und Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Embryonen auf einem Friedhof zu bestatten sind, wenn ein Elternteil dies wünscht. Ohne erkennbares Lebenszeichen geborene Kinder mit einem Gewicht über 500 Gramm werden als Totgeburt, solche unter 500 Gramm als Fehlgeburt bezeichnet. Die Einrichtungen, in denen die Geburt oder der Schwangerschaftsabbruch erfolgte, müssen mindestens ein Elternteil auf diese Bestattungsmöglichkeit hinweisen. Lehnen die Eltern eine Erdbestattung ab, sind die Einrichtungen verpflichtet, auf eigene Kosten eine Verbrennung „ohne Gesundheitsgefährdung und ohne Verletzung des sittlichen Empfindens der Bevölkerung“ zu veranlassen.


Eine Verbrennung mit Klinikmüll ist ausgeschlossen

Wie das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mitteilte, liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Einrichtungen. Die stellvertretende Pressesprecherin des Ministeriums, Nalan Öztürk: „Das sittliche Empfinden wäre dann verletzt, wenn beispielsweise fehl- und totgeborene Kinder zusammen mit Klinikmüll verbrannt würden.“

Dem Ministerium sind nach eigenen Angaben keine Fälle bekannt, in denen Einrichtungen vorgeworfen wurde, sie würden nicht würdig sammeln oder bestatten. Der Gesamtkoordinator Seelsorge und Ethik der katholischen St. Elisabeth-Gruppe, Hartwig Trinn, zu der das Marienhospital in Herne gehört, sagte auf idea-Anfrage, dass in jedem Haus alle Tot- und Fehlgeburten bestattet würden.

Die Eltern könnten entscheiden, ob sie ihr Kind selbst zur letzten Ruhe geleiten möchten oder ob sie im Rahmen einer Gemeinschaftsbestattung Abschied nehmen wollen. Im Marienhospital würden an drei Terminen im Jahr Gemeinschaftsbestattungen angeboten. Diese werden vom 2002 gegründeten Verein „Sternschnuppe – Abschied in Würde“ durchgeführt. Die Beisetzung erfolgt abwechselnd auf einem evangelischen und einem katholischen Friedhof. Das Bestattungsgesetz in NRW ist seit 2003 in Kraft. Vorher war das Recht der Eltern auf eine Bestattung und die Pflicht der Einrichtungen, sowohl eine Tot- als auch eine Fehlgeburt bestatten zu lassen, nicht festgeschrieben.


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Lesermeinungen

 machiko 20. Februar 2014 
 

Traurig

find ich das Ganze.Noch trauriger,wenn eine Klinik einen nicht drauf hinweist,dass im Falle einer Fehlgeburt man solche Möglichkeiten hat.Wie z.B in meinem Falle.Aber was red ich...ist inzwischen normal so eine "Abtreibung",Kinder sind ja nur eine Last in der persönlichen "Selbstverwirklichung",Homos dürfen die Ehe zwischen Mann und Frau ersetzen,weil die normale Ehe ja nicht mehr "Gesellschaftstüchtig" ist und in den Schulen soll genau DAS gelehrt werden.Hab mir mal so ein Heftchen angeschaut.Schwangerschaft gilt als "panne" "ungewollt" wenn das im jungen Alter passiert.Zuerst Karriere und Rumge*umse.Spass haben eben.Gibs ja Pillen und Kondome.Das ganze Leben muss durchgeplant werden.Sonst läuft man noch Gefahr sich festzulegen und riskiert womöglich eine intakte Ehe.Verantwortung?Ein Fremdwort für unsere lieben Kinderfreunde.Aber so tun als würden sie die Kinder schützen wollen,vor was eigentlich?Vor den Pädos die diese Lehrkörper ja selber sind,kann es ja nicht sein.


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 Karl.Brenner 17. Februar 2014 

Fehlgeburt und Abtreibung

Welch ein Spannungsfeld.

Die einen trauern, weil ihnen etwas schreckliches widerfahren ist.

Die anderen trauern, weil sie SELBER einen ungeborenen Menschen in seinem natürlichen Überlebenswillen mit Gewalt entgegengetreten sind.

Der würdevolle Umgang (hinterher oder nach der Tat) mit den sterblichen Überresten, ist grundsätzlich richtig.

Es ist ein Fortschritt in der Sichtweise.

Im Falle der Abtreibung muss man aber am Verstand der Täterin zweifeln, denn eine Opferung eines ungeborenen Kindes auf dem Altar der situativen Nützlichkeit mit anschließender Zeremonie der Trauer ist Kaltblütigkeit kaum zu überbieten.

Wer sich mit einer Abtreibung schuldig gemacht hat, kann nach der Tat kein Wohlwollen von einen vernünftigen Menschen erwarten.


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