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Unternehmen müssen in Graubünden weiter Kirchensteuer zahlen

10. Februar 2014 in Schweiz, 6 Lesermeinungen
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Ein Volksentscheid gegen die Steuerabgabe wurde am Sonntag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt


Chur (kath.net/KNA) Unternehmen im Schweizer Kanton Graubünden sind auch weiterhin kirchensteuerpflichtig. Ein Volksentscheid gegen die Steuerabgabe wurde am Sonntag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt, wie die Schweizer Presseagentur Kipa berichtete. Demnach stimmten 73 Prozent gegen die Initiative «Weniger Steuer für das Gewerbe» und nur rund 26 Prozent dafür.


Hätte es ein Ja zu der Initiative der Jungfreisinnigen gegeben, laut Kipa die römisch-katholische und die reformierte Landeskirche mit jährlichen Einnahmeverlusten von acht Millionen Franken (rund 6,5 Millionen Euro) rechnen müssen. Die reformierte Kirche hätte demnach etwa ein Drittel ihrer Einkünfte verloren, die katholische Kirche mehr als 90 Prozent.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 C.M. 11. Februar 2014 
 

Ungerechtigkeit zugunsten von Eigen(Macht)interessen. Schmach!

Sehr, sehr beschämend, wenn eine Religionsgemeinschaft (sog. Landeskirche )sich zu 90% (im Falle der röm.-kath. Kirche Graubündens) durch den gewerblichen Kultussteuerzwang und von allgemeinen Steuern (also auch von Nicht- oder Andersgläubigen) bezahlen lässt. Das ist mit Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit unvereinbar und daher aus juristischer Sicht mehrmals als verfassungswidrig bestätigt worden. Perfid! ....unter solchen Umständen ein (völlig unnötiges) Minarettverbot aufzustellen und sich über die solidarische Mitfinanzierung (aus oblig. Krankenversicherung) von Abtreibungen zu entrüsten.


0
 
 Veritasvincit 10. Februar 2014 

@landpfarrer

Vielen Dank für die einleuchtende Erklärung!


0
 
 luzerner 10. Februar 2014 
 

Wir Schweizer sind nicht "Kirchenfeindlich"

Die Bündner stimmten nach dem Motto "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist..." respektiv dem Staat. Den Rest "und Gott was Gottes ist!" wurde geflissentlich überhört.


2
 
 quovadis 10. Februar 2014 
 

So

kommt wenigstens das UnternehmensKAPITAL in die Kirche, wenn SCHON nicht maNche Unternehmer. - Im Ernst: Eigenartig ist es schon!


4
 
 landpfarrer 10. Februar 2014 
 

@Veritasvincit

Ob Kirchensteuer für "juristische personen" angemesssen sind oder nicht, darüber kann man geteilter Meinung sein. Dass mit den 90% bedarf jedoch einer erklärung. Im betreffenden Kanton Graubünden ist es so, dass die Kirchensteuer der natürlichen Personen direkt in die Kircxhgemeinde geht und dort verbleibt, während die Kirchensteuer der "juristischen Personen" in eine Zentralkase geht und da diese auf katholischer Seite kaum andere Einnahmen hat, macht die Kirchensdteuer der juristischen personen eben 90% der Eeinnahmen aus. Mit diesen Geldern werden u.a. auch finanzarme Kirchgemeinden unterstützt, in denen die finanzielen Mittel nicht ausreichen (z.B. Kirchenrenovationen in Bergggemeinden). Auch andere überpfarrliche Aufgaben werden mit en Einnahmen finanziert (z.B. Spitalseelsorge).


1
 
 Veritasvincit 10. Februar 2014 

Kirchensteuer für juristische Personen

Unternehmen sind keine Kirchenmitglieder. Es doch erstaunlich, wenn 90% der Einnahmen von Nichtmitgliedern kommen.


2
 

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