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Tagebucheinträge von Johannes Paul II. werden veröffentlicht

20. Jänner 2014 in Chronik, 26 Lesermeinungen
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Verlag: Das 640 Seiten umfassende Buch «Johannes Paul II. Ich bin ganz in Gottes Hand» enthalte Tagebucheinträge aus den Jahren 1962-2003


Krakau (kath.net/KNA) Bisher unveröffentlichte private Aufzeichnungen von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) sollen am 5. Februar in Polen als Buch erscheinen. Der Krakauer Verlag Znak kündigte am Freitag an, das 640 Seiten umfassende Buch «Johannes Paul II. Ich bin ganz in Gottes Hand» enthalte Tagebucheinträge aus den Jahren 1962-2003. Der aus Polen stammende Papst hatte in seinem Testament eigentlich verlangt, dass die Aufzeichnungen verbrannt werden.


Sein ehemaliger Sekretär, der heutige Krakauer Erzbischof Stanislaw Dziwisz, begründete die Veröffentlichung nach Verlagsangaben damit, dass die Aufzeichnungen ein Schlüssel zum Verständnis der Spiritualität von Johannes Paul II. seien. Sie würden Aufschluss geben über dessen «Beziehungen zu Gott, anderen Menschen und sich».

Papst Franziskus wird Johannes Paul II. ebenso wie Johannes XXIII. am 27. April heiligsprechen. Zu der Heiligsprechung werden in Rom mehr als fünf Millionen Besucher und Pilger erwartet.

Ein Lied für den seligen Johannes Paul II. ! - Song For Karol - By Mark Mallett with Raylene Scarrott


(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Ester 25. Jänner 2014 
 

Wir haben in Deutsch damals

ein halbes Jahr lang Kafka gemacht.
Seitdem bin ich der Absicht mal soll letzte Willen, was die Vernichtung von Geschriebenen angeht, erfüllen.
Jedoch finde ich, man muss auch selber dafür sorgen ( so man kann) dass niemand in Versuchung geführt werden kann.
Ich nehme jedoch an, dass Erzbischof Dziwisz diese Veröffentlichung nicht leichtfertig vorgenommen hat.


2
 
 silas 23. Jänner 2014 

Vertrauensbruch ja, persönlich verletzend auch aber kein Verbrechen

Dem letzten Wunsch eines Menschen ist zu entsprechen, zumal wenn es eine Verfügung eines Papstes ist...

Dennoch als Amtsperson bin ich niemals wirklich privat. Beim Papst ist es noch mal anders, er ist ganz von Gott in Dienst genommen, besonders wenn er heilig ist.
--Sollte ein Mensch ein Verbrecher sein und wünschen, dass seine ihn entlarvenden Tagebucheintragungen verbrannt werden, würde kein Vernunftbegabter diese Unterlagen vorschnell vernichten.
Sollte bei Texten von Heiligen wirklich anders gehandelt werden? Diese decken keine Verbrechen auf, sondern weisen Wege in den Himmel!
Nun ich hoffe das ich kein Verbrecher bin, mein Wunsch nach Heligkeit zu streben zeigt mir immer neu meine große Anfälligkeit zur Sünde auf, so das meine Hinterlassenschaft wohl keine Bedeutung haben. Trotzdem vernichte ich Dinge, die keiner vorfinden soll selber.Ansonsten muss ich damit rechnen, dass sie vom Testamentvollstrecker zweckentfremdet werden. Das wäre Vertrauensbuch aber kein Verbrechen.


2
 
 Gipsy 22. Jänner 2014 

@ Georg Lochen

Persönliche Aufzeichnungen sind etwas Schützenswertes und dürfen nicht so einfach öffentlich gemacht werden, das ist eine Missachtung des persönlichen Willens über die Verwaltung meines Nachlasses. Es muss nicht alles öffentlich gemacht und enthüllt werden - wo bleibt die Privatspähre?
----------------------------------
Als Papst Johannes Paul II dies so verfügte, konnte er nicht wissen, dass es sich um die Aufzeichnungen eines Heiligen handeln wird .

Die Dokumente eines Heiligen zu verbrennen und sei es auf dessen Wunsch hin, ist nicht so einfach. Ich denke, dies wagt sich keiner.

Sie so einfach zu veröffentlichen ist allerdings eine nicht hinnehmbare Indiskretion. Aber damit ist zu rechnen , dass solches geschieht.


1
 
 Alpenglühen 22. Jänner 2014 

Tagebuch

@Jadwiga
„Deswegen frage ich mich, ob man gegen den letzten Willen handeln kann, wenn Jemand ihn möglicherweise gar nicht hatte?“
Diese Frage stellt sich hier nicht!
JP II. hat seinen letzten Willen ganz klar u. deutlich aufgeschrieben, u. – Entschuldigung! - EB Dziwisz schert sich einen feuchten Dreck darum. Selbst falls er eine Privatoffenbarung gehabt haben sollte – welche kirchliche Kommission hat das geprüft u. für wahr befunden, daß er sich das Recht rausnimmt, das Testament von JP II. zu mißachten?

@Adson_von_melk
Die Tagebuchaufzeichnungen gehen bis 2003. lt. Ihrem Post ist JP II. also selber schuld, da er die Aufzeichnungen nicht selbst vernichtete, daß sein damal. Privatsekretär jetzt den letzten Willen mit Füßen tritt. JP II. starb 02.04.2005. Die letzten Monate seines Lebens war er vollständig auf Hilfe angewiesen. Wie hätte er nach Ihrer Meinung eigenhändig die Unterlagen vernichten sollen? Wozu schrieb er dann das Testament, wenn der Beauftragte sich nicht darum schert?


3
 
 jadwiga 22. Jänner 2014 

Schwester Faustina hatte keinen eigenen Willen gehabt!
Sie schrieb :"Ab heute existiert in mir mein eigener Wille nicht. Ab heute erfülle ich den Willen Gottes, überall, immer uns in allem"
Also konnte Sie nicht verlangen, dass man ihren Willen erfüllt.

Viele Heiligen legten ihr Leben ganz in Gottes(Marias) Hände und sogar wir Christen, beten täglich: "Vater unser im Himmel...DEIN WILLE GESCHEHE"

Deswegen frage ich mich, ob man gegen den letzten Willen handeln kann, wenn Jemand ihn möglicherweise gar nicht hatte?

@Alpenglühen, Sie fragen mich: Mit welchem Recht will dann EB Dziwisz diese Gedanken veröffentlichen?

Das weiß ich nicht. Vielleicht hat er eine Privatoffenbarung zu diesem Thema?
Für mich wäre das jedenfalls ein wahrer Schock, wenn es wirklich nur um Mammon gehen würde:-(


1
 
 Adson_von_Melk 22. Jänner 2014 

Dazu ist ganz trocken zu bemerken

Wer ein Geheimnis mit Sicherheit bewahren will, darf nicht darüber reden. Wer seine Aufzeichnungen mit Sicherheit vernichtet wissen will, muss sie - wie Thomas Mann, anders als Franz Kafka - eigenhändig verbrennen.

Wer es nicht tut, nimmt in Kauf, dass sie gelesen und eventuell doch veröffentlicht werden.

Was soll man übrigens von Anton Bruckner und seiner "nullten" Sinfonie halten: Schreibt auf das Titelblatt "ungültig", "nichtig", "annuliert". wirft sie aber nicht weg, sodass sie im Nachlass gefunden und heute gelegentlich aufgeführt wird.

Derlei Geschichten kannte Papst Johannes Paul mit Sicherheit.

Aus Gründen der Hygiene sollte an der Veröffentlichung seines Tagebuches (das mit Sicherheit in Millionenauflage wegggehen wird) aber niemand verdienen. Die Einnahmen sollten in kirchliche Zwecke fließen.


2
 
 Alpenglühen 22. Jänner 2014 

@jadwiga

Ich wüßte nicht, daß Sr. Faustina verfügt hätte, ihre Tagebuchaufzeichnungen zu vernichten. Im Gegensatz zu Papst JP II. Dessen Anordnung ist klar und deutlich!
Wie @Marienzweig geschrieben hat: Aufzeichnungen in Form eines Vermächtnisses können veröffentlicht werden. Aber gerade das Tagebuch ist so privat, daß der ausdrücklichen Anordnung Papst JP II, diese Aufzeichnungen zu verbrennen!, ohne wenn u. aber Folge zu leisten ist. EB Dziwisz hatte jedoch sofort gesagt, daß er das nicht tun werde.
Was Papst JP II. uns zu sagen hatte, das tat er öffentlich und ist in vielen Büchern zu lesen.
Sie sagen: „Er legte sein ganzes Leben in Gottes Hände und führte es mit Betonung auf "Totus Tuus". Gehörten seine Gedanken auch nicht dem Gott?“
Der Wahlspruch „Totus Tuus“ bezog sich auf die Mutter Gottes! Daher stand auch das „M“ für „Maria“ in seinem Wappen. Sie haben recht, die privaten Gedanken des Papstes gehören Gott! Mit welchem Recht will dann EB Dziwisz diese Gedanken veröffentlichen?


3
 
 jadwiga 21. Jänner 2014 

@Theodor69

"Geschäftemacherei" ist eine Böse Unterstellung. Ich bin davon überzeugt, dass der Erzbischof Dziwisz einen sinnvollen Grund dazu hat.

Wenn wir über "Ungehorsamkeit" sprechen möchten, dann müssen wir uns zuerst mal fragen, ob der Johannes Paul II auch dem Gott gegenüber gehorsam sein sollte? Er legte sein ganzes Leben in Gottes Hände und führte es mit Betonung auf "Totus Tuus". Gehörten seine Gedanken auch nicht dem Gott?

Die intimen Aufzeichnungen von Schwester Faustina retten heute Millionen Seelen vor der Hölle und auch Jesus Christus wurde entblößt um sie zu retten.
Gott hat eigenen Sohn nicht geschont um uns zu heilen. Warum sollte er mit den Päpsten anders umgehen?


1
 
 Marienzweig 21. Jänner 2014 

beim Niederschreiben vertrauen möchten

Wenn Papst Johannes Paul II. seine Gedanken, Gefühle und Einschätzungen niederschreibt im Sinne eines Vermächtnisses, dann gibt er damit etwas weiter, was ihm wichtig ist.
Er gibt damit ein Stück von sich selbst.

Wenn er aber seine innersten Gedanken und Gefühle einem Tagebuch anvertraute, so ist dies eine ganz private Angelegenheit und sollte respektiert werden, zumal dann, wenn er die Verbrennung wünschte.
Ich kann Persönliches nur dann im vollen Vertrauen niederschreiben, wenn ich davon ausgehen kann, dass das Tagebuch meine Eintragungen als Geheimnis bewahrt.


4
 
 Theodor69 21. Jänner 2014 
 

@jadwiga

Ihre Argumentationen müssen ja auch auf andere Situationen umlegbar sein. Wenn Sie schreiben, dass "Dziwisz schon wissen wird, was er tut", dann frage ich, ob Sie diese Ansicht auch bei anderen eindeutig ungehorsamen Bischöfen vertreten. Und wenn nicht, worin liegt der Unterschied.
Ich meine, dass man sich als Katholik selber schuldig macht, wenn man dieses Buch kauft. Ich jedenfalls möchte nicht die Geschäftemacherei mit dem zur Vernichtung bestimmten Nachlaß unterstützen. Der Kammerdiener des Papstes landete vor Gericht, weil er Unterlagen entwendet hat und bei diesem Kardinal findet man das OK?


2
 
 Medugorje :-) 21. Jänner 2014 

Liebe @jadwiga Guten Morgen;)

Liebe Grüße zurück:)

Gottes Segen


1
 
 Georg Lochen 20. Jänner 2014 

Missachtung des letzten Wunsches

Bei allem Interesse an den Gedanken
des Papstes und den erhofften neuen Erkenntnissen zu seiner Person, seinem Denken ist eine Veröffentlichung für mich sehr problematisch. Der Papst hatte verfügt, dass seine persönlichen Aufzeichnungen nach seinem Tod vernichtet werden sollen. Werden diese nun veröffentlicht kommt man dieser Bitte nicht nach. Wie würde ich - wenn ich das dann noch könnte - reagieren? Persönliche Aufzeichnungen sind etwas Schützenswertes und dürfen nicht so einfach öffentlich gemacht werden, das ist eine Missachtung des persönlichen Willens über die Verwaltung meines Nachlasses. Es muss nicht alles öffentlich gemacht und enthüllt werden - wo bleibt die Privatspähre?


4
 
 Mysterium Ineffabile 20. Jänner 2014 

Testament von Papst Johannes Paul II.

Ich hinterlasse kein Eigentum, über das Verfügungen zu treffen wären. Was die Dinge des täglichen Gebrauchs betrifft, die mir dienten, bitte ich, sie nach Gutdünken zu verteilen. Die persönlichen Aufzeichnungen sind zu verbrennen. Ich bitte darum, daß darüber Don Stanislaw wacht, dem ich für seine jahrelange verständnisvolle Mitarbeit und Hilfe danke. Alle anderen Danksagungen dagegen behalte ich im Herzen vor Gott selbst, weil es schwierig ist, sie hier auszudrücken.

http://www.vatican.va/gpII/documents/testamento-jp-ii_20050407_ge.html


2
 
 Mysterium Ineffabile 20. Jänner 2014 

Universi Dominici Gregis

32. Wenn der verstorbene Papst durch Hinterlassung von Briefen und Privatdokumenten über seinen Besitz ein Testament gemacht und einen eigenen Testamentsvollstrecker ernannt hat, steht es diesem zu, entsprechend der vom Erblasser erhaltenen Vollmacht, das anzuordnen und auszuführen, was den Privatbesitz und die Schriften des verstorbenen Papstes betrifft. Dieser Testamentsvollstrecker hat über die Durchführung seiner Aufgabe einzig und allein dem neuen Papst Rechenschaft abzulegen.

Das heißt: diese "Buchveröffentlichung" wird wohl auch Papst Franziskus interessieren.


1
 
 jadwiga 20. Jänner 2014 

@Annemonika

Wenn es um Geschäfte geht, dann sind die deutschen Theologen ein Spitzenreiter in dieser Disziplin. Sie stehlen fremde Gotteserfahrungen und verkaufen sie weiter. Deutschland ist eine echte Fabrik der künstlichen Theologie; Man liest und schreib über Gott, aber selbst ist man ihm nie begegnet.

Ich freue mich immer Aufzeichnungen von jemanden lesen zu dürfen, der das Bild vor Augen hat, das er beschreibt.


1
 
 Martinus Theophilus 20. Jänner 2014 
 

Juristisch gegen Veröffentlichung vorgehen!

Man sollte gegen die Veröffentlichung der Tagebucheinträge des Sel. Johannes Paul II juristisch vorgehen, da sie klar gegen den im Testament geäußerten letzten Willen des Verfassers verstößt.


4
 
 Annemonika 20. Jänner 2014 

Ich teile die Meinung derer,

die sagen, dass die Aufzeichnungen JPIIs ungelesen hätten verbrannt werden müssen. Dass es nicht geschah, ist eine Respektlosigkeit sondersgleichen. Und jetzt machen auch noch Leute Geschäfte damit.


5
 
 Theodor69 20. Jänner 2014 
 

@Medugorje :-)

Danke, dass Sie mich als "sehr gebildet" bezeichnen. Diese Gegenfrage von Ihnen war für mich wirklich nicht verständlich.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein bemühter Christ den Willen Gottes eindeutig erkennt und nach dem Motto handelt: Ist ja nicht so schlimm, ist ja nur der Wille Gottes. Entweder man erkennt den Willen Gottes nicht so klar (und er ist oft nicht klar zu erkennen) oder man verstößt vorsätzlich gegen den Willen Gottes, erkennt aber später in der Gewissenserforschung, dass dies falsch war (...).
In dieser Angelegenheit geht es aber um schweren Vertrauensbruch des persönlichen Sekretärs von JPII und das finde ich wirklich ungeheuerlich. Wenn schon dieser heutige Kardinal schon so eine Ungeheuerlichkeit macht, dann wundere ich mich, dass nicht andere Stellen in der Kirche ihn stoppen konnten. Wer verdient eigentlich an diesem Buch? Im übrigen erinnere ich an seinen skandalösen Ausspruch zum Rücktritt von Papst Benedikt (http://www.kath.net/news/40049).


2
 
 jadwiga 20. Jänner 2014 

@Medugorje :-)

So ist es!
Liebe Größe an Sie und Gottes Segen!


1
 
 Medugorje :-) 20. Jänner 2014 

Betreff: Klarstellung Gegenfrage ???

Kommentar@Medugorje :-)

Hier sind doch sehr gebildete Menschen unterwegs im Forum:)daher wundert es mich doch sehr das so eine einfache Gegenfrage nicht zu verstehen ist :))@Theodor69..
Es bezieht sich darauf das wenn es um Verletzung von GOTTES WILLEN in dem Leben jedes einzelnen von uns geht die STIMME sehr zögerlich oder oft auch gar nicht erhoben wird...unter dem Motto IST JA NICHT SCHLIMM IST JA NUR GOTTES WILLE:)wenn interessiert das..
Aber wenn es um eine Verletzung des letzten Willen wie hier von unserem lieben Sel.Papst Johannes II.geht dann dauert es hier im Forum nicht mal ein par Minuten...und schon ist eine Empörung..oohh weeehhh wie kann er nur den letzten Willen nicht respektieren...
Ich hoffe jetzt sollte es verständlich sein.
LG
Gottes Segen


1
 
 Theodor69 20. Jänner 2014 
 

@Labrador

Na und? Um das geht es nicht! Die Aufzeichnungen von JPII sind sicher auch von großer theologischer Bedeutung. Das steht sowieso ausser Frage. JPII hat entschieden, was er öffentlich sagt und schreibt - und das ist wohl auch ein bemerkenswerter Nachlass - und was vernichtet werden soll. Da gibt es nichts abzuwägen. Aus meiner Sicht hätten diese Aufzeichnungen ungelesen verbrannt werden sollen und nicht von seinem Sekretär zunächst gelesen und dann - oh Wunder - als wertvoll bewertet werden um sie anschließend zu veröffentlichen. Was soll Papst Benedikt machen, wenn er das gleiche will? Wen soll er mit der Vernichtung beauftragen? Ich hoffe doch, dass Gänswein loyaler ist, als Dziwisz!


4
 
 Labrador 20. Jänner 2014 
 

Lieber Theodor69 - Zum Nachdenken

Kafkas Werke wurden zum größeren Teil erst nach seinem Tod und gegen seine letztwillige Verfügung von Max Brod veröffentlicht, einem engen Freund und Vertrauten, den Kafka als Nachlassverwalter bestimmt hatte. Kafkas Werke zählen zum unbestrittenen Kanon der Weltliteratur. (Quelle Wiki)


2
 
 Medugorje :-) 20. Jänner 2014 

@Mysterium Ineffabile :)

???
Gegenfrage...
Wie kann es den sein das die Verletzung des WILLEN GOTTES einfach so hingenommen wird? :)

Über beides sollte man mal nachdenken:)

LG
Gottes Segen


2
 
 Theodor69 20. Jänner 2014 
 

Finde es ungeheuerlich,

dass Dziwisz die Aufzeichnungen nicht verbrannt hat, sondern jetzt als Buch herausgegeben wird. Wem soll ein Papst vertrauen, wenn nicht seinem persönlichen Sekretär. Er hat schlicht und einfach zu machen, was er vom Papst gesagt bekommt - und nicht nach seinem Tod Argumente zu finden, warum er dies doch nicht tut. Natürlich sind diese Aufzeichnungen wertvoll, das hat JPII auch gewußt - und gerade desswegen hat er gewußt, dass dies nach seinem Tod ein Thema wird und darum hat er es so verfügt.


4
 
 Mysterium Ineffabile 20. Jänner 2014 

???

Wie kann es sein, dass die Verletzung des letzten Willens eines Papstes einfach so hingenommen wird?


6
 
 Medugorje :-) 20. Jänner 2014 

Heiligsprechung am 27.April :)

Welch große Freude:)

Gottes Segen


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