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Kirchenrechtler: Wahl durch Kirchenvolk ist nicht vorgesehen

6. Dezember 2013 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Zwar könne der Apostolische Stuhl jetzt schon zusätzlich zu Domkapitel und Bischöfen auch andere Personen um Vorschläge bitten, dies gewährleiste aber nicht, dass die vorgeschlagenen Personen auch auf der römischen Dreierliste stehen


Köln (kath.net/KNA) Eine Beteiligung des Kirchenvolkes an der Wahl eines neuen Kölner Erzbischofs sieht das Konkordat nach den Worten des Freiburger Kirchenrechtlers Georg Bier (Foto) nicht vor. Allerdings könne der Apostolische Stuhl jetzt schon zusätzlich zu Domkapitel und Bischöfen auch andere Personen um Vorschläge bitten, sagte Bier am Donnerstag dem Kölner «domradio». Dies gewährleiste aber nicht, dass die vorgeschlagenen Personen auch auf der Dreierliste stehen, die Rom zusammenstellt und aus der das Domkapitel den Erzbischof wählt.


Eine neue «Kölner Kircheninitiative» fordert die Mitbeteiligung der Katholiken im Erzbistum Köln bei der Wahl eines Nachfolgers von Kardinal Joachim Meisner. Das Domkapitel solle sich verpflichten, nur Kandidaten in seine Vorschlagsliste an den Heiligen Stuhl aufzunehmen, die zuvor von den Katholiken des Erzbistums gewählt worden seien, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Offenen Brief an Papst und Domkapitel. Unterstützer sind Kleriker der Erzdiözese und Theologieprofessoren.

Nach den Worten Biers könnte das Domkapitel zwar den Pastoralrat oder andere Gremien und Laien befragen und unter Berücksichtigung dieser Vorschläge seinerseits Namen an den Apostolischen Stuhl weitergeben. Dies stelle aber keinen sehr weitgehenden Eingriff in die Wahl dar, so Bier. Denn Rom sei daran aber nicht gebunden und könne seine eigene Dreierliste zusammenstellen.

«Letztlich hat ja der Heilige Stuhl den größten Einfluss, weil er für Köln die Dreierliste erstellt», so der Kirchenrechtler. Er verwies darauf, dass es auch weitergehende Vorschläge für eine direkte oder indirekte Beteiligung der Katholiken gebe. Er könne sich aber nur schlecht vorstellen, dass entsprechende staatskirchenrechtliche Grundlagen geändert würden.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Prof. Bier: (c) Theologische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg


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Lesermeinungen

 Dismas 9. Dezember 2013 

@humb

wer ist es denn, das "Kirchenvolk"? Wennn ich mir einen entsprechenden "Wahlkampf" in diesen schlimmen Zeiten nur vorstelle! Eine Diözese ist keine Abtei,der Vergleich hinkt leider ziemlich. GOTT-sei-Dank hat das Konkordat eine gute Regelung. Gebet ist hier die beste und hilfreichste Maßnahme.


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 humb 6. Dezember 2013 
 

@christa

Danke für die Ermahnung. Für die richtige Wahl eines neuen Bischofs zu beten ist sicher die effizientischste Maßname. Ich werde es beherzigen.


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 Christa 6. Dezember 2013 

Wenn es doch das Konkordat nicht vorsieht,

dann hat das Kirchenvolk zu schweigen. Vielleicht könnte das Kirchenvolk mal versuchen um einen guten Nachfolger zu beten!


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 humb 6. Dezember 2013 
 

Vorschläge aus dem Kirchenvolk

Es wäre doch schön, wenn das Domkapitel sieht, dass dem Kirchenvolk die Angelegenheit einer Neubesetzung des Erzbischofs von Köln nicht gleichgültig ist. Ich denke, das Domkapitel täte gut daran, Vorschläge des Kirchenvolkes zu berücksichtigen. In der Wahl eines Abtes einer Abtei ist diese urchristliche Vorgehensweise ja auch noch lebendig. Zumal hier im Erzbistum Köln eine Art Riss durch das Kirchenvolk geht. Manche würden sagen, da gibt es die Guten und die Bösen. Manche würden den Wegfall eines Lagers begrüßen. Ich fände es dramatisch. Es wird Zeit, zumal alle beider Lager die Verbreitung des Evangeliums am Herzen liegt. Ein Nachfolger Kardinal Meisners muss ganz lange Arme haben, um die Polaritäten zusammenzuhalten.


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