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Berechtigte Kinderpornografie-Anzeige – Jobverlust trotz Polizeilob

19. Juli 2013 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
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Krefeld: Einer Fotogeschäft-Angestellten fielen kinderpornografische Fotos auf. Gegen den Willen des Chefs erstattete sie Anzeige. Daraufhin wurde sie gefeuert.


Krefeld (kath.net) Einen hohen Preis musste Sara Dahlem für ihre berechtige Anzeige von Kinderpornografie bezahlen: Sie wurde gefeuert. Der Angestellten eines Fotofachgeschäftes waren bei einem Kundenauftrag kinderpornografische Fotos aufgefallen. Gegen den Willen des Chefs erstattete die 24-Jährige daraufhin Anzeige bei der Polizei. Die Polizei nahm die Anzeige sehr ernst – doch vom Chef wurde Sara Dahlem gekündigt wegen Stehlens von Daten und Vertrauensmissbrauch. Obendrein machte ihr dann auch das Arbeitsamt Schwierigkeiten. Der Verdacht auf Kindesmissbrauch wurde nach Polizeiangaben für diesen Fall inzwischen bestätigt, Sara Dahlem erhielt Polizeilob für ihre Zivilcourage. Darüber berichtete die „Westdeutsche Zeitung“.

Im Einzelnen: Rund 1000 Fotos auf einen Speicherstick waren dem ungenannt gebliebenen Fotogeschäft als Großauftrag übergeben worden. Von den Fotos sollte jeweils ein unbearbeiteter Abzug gemacht werden, so lautete der Kundenauftrag. Doch während der Ausführung des Auftrags stellte Dahlem fest, dass es nicht ohne Bearbeitung gehen würde, denn „das Format der Bilder stimmte nicht. Sonst wären beispielsweise die Köpfe abgeschnitten worden“, berichtete die „Westdeutsche Zeitung“ weiter. Als Dahlem die Fotos zur Bildbearbeitung anschaut, verschlägt es ihr den Atem, denn ganz offensichtlich waren Kinder gegen ihren Willen nackt fotografiert worden. Die Angestellte sieht Fotos nackter Kinder mit ausdruckslosen oder traurigen Gesichter. „Immer wieder gab es auch Fotos, wo eindeutig das Geschlechtsteil im Mittelpunkt stand.“ Dahlem verständigt ihren Chef, doch dieser habe gesagt, „da können wir nichts machen. Es wäre ja kein direkter Missbrauch zu sehen“, erklärte sie. Die 24-Jährige schaut sich schließlich rund drei Stunden lang alle Fotos an und findet immer mehr einschlägige Abbildungen. „Mir war richtig schlecht, ich hatte Bauchschmerzen.“ Doch ihr Chef lehnte es weiterhin ab, die Polizei zu verständigen,


Dahlem speicherte nun alle Fotos auf eine Karte und ging damit zur Polizei. Ihre Anzeige wird aufgenommen. Schon am nächsten Tag waren die Ermittler im Fotogeschäft. Dahlem hatte da zufällig frei. Der Betreiber des Fotogeschäftes rief sie später an und sagte der Mitarbeiterin harsche Worte, außerdem behauptete er, dass die Polizei die Angelegenheit als harmlos ansehe. Ein Anruf Dahlems bei der Polizei ergibt allerdings, dass die Ermittler die Sache als sehr ernst einstufen.

Dahlem erschien tags darauf wie vorgesehen wieder zur Arbeit. Doch dort erhält sie die Kündigung. „Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sah mein Chef als nicht mehr gegeben an.“ Die Angestellte findet sogar, dass ihr Chef damit Recht habe. Im Dokument für die Arbeitsagentur gibt der Vorgesetzte an, dass sie während des Arbeitsverhältnisses Daten gestohlen und Vertrauen missbraucht habe. Deshalb bekommt sie Probleme mit dem Arbeitsamt. „Aber da hat sich die Polizei unglaublich reingehängt und mir geholfen. Hinterher war beim Arbeitsamt alles klargestellt“, erläuterte Dahlem nach Angaben der „Westdeutschen Zeitung“. Sie überlegt, ob sie sich nun mit ihrem Hobby Tanzen beruflich selbständig machen wird.

Behördensprecher Wolfgang Weidner sagte: „Unsere Ermittlungen haben den Verdacht des Kindesmissbrauchs bestätigt“, das Verfahren liege nun bei der Staatsanwaltschaft. Sara Dahlem ist inzwischen mit anderen Krefeldern von der Stadt Krefeld und der Polizei für ihre Zivilcourage geehrt worden.

Diskutieren Sie mit! Halten Sie es für rechtmäßig, dass dieser Arbeitnehmerin gekündigt wurde? Hätte sie anders handeln sollen?


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Lesermeinungen

 Toby 25. Juli 2013 
 

Frage

Ist bekannt, ob sie Kündigungsschutzklage erhoben hat? Falls Kleinbetrieb (kein Kündigungsschutz bis 10 Angestellte) könnte Kündigungunwirksam sein, da möglicherweise Pflicht zur Meldung an Staatsanwaltschaft. Handelt es sich um Nothilfe (zugunsten der Opfer)? Oder: wenn sie als Christin gehandelt hat (handeln mußte) könnte es sich um Diskriminierung wegen Religion handeln (also Unwirksamkeit der Kündigung uns Schadensersatz/Entschädigung).

Ich hoffe sie wehrt sich!


2
 
 PPQR 20. Juli 2013 

Es ist schon von Bedeutung, wie man bei einem Anfangsverdacht vorgeht. Dabei kann man sich selbst auch ins Unrecht setzen.

Da nur die Mitarbeiterin und ihr Chef die Bilder zu Gesicht bekamen, konnten auch nur sie eine Entscheidung treffen.
Das ist in den Punkten "Gefahr im Verzug" und "Verhinderung einer Straftat" berücksichtigt.

Allerdings hätte die Mitarbeiterin besser daran getan, vor der Anzeige sich Rat bei einem Anwalt bzw. der Staatsanwaltschaft zu holen. Oder die Mitarbeiterin hätte Anzeige gegen den Chef wegen des Verdachts auf Beihilfe oder Vereitelung einer Straftat gestellt.

Aber durch die Anzeige gegen den Kunden und die Weitergabe der Bilder gegen die ausdrückliche Anweisung ihres Chefs
hat auch die Mitarbeiterin gegen Arbeitsrecht und Datenschutz verstoßen.

Ermittlungsarbeit und Beweissicherung ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Das ist besonders dann wichtig, wenn sich ein Verdacht einmal nicht bestätigt (was hier nicht der Fall war).


0
 
 Regensburger Kindl 19. Juli 2013 

Eine Schande!!!!!

Mir fällt da nichts anderes ein als: EINE SCHANDE!!! Es ist eine Schande, dass der sogenannte Datenschutz wichtiger sein soll, als das Schicksal der Kinder, die gequält wurden, von denen diese Fotos gemacht wurden!!! Ich habe allergrößten Respekt vor dieser Frau, sie hat Courage gezeigt und kann auf so einen Arbeitgeber gut verzichten. Ich an ihrer Stelle würde auch nicht mehr für diesen Chef arbeiten wollen!!!!


4
 
 Faustyna-Maria 19. Juli 2013 
 

@ PPQR

"... wenn Gefahr im Verzug ist oder die Tat verhindert werden kann ..."

Die Kinder auf den Fotos können sich noch immer in der Gewalt ihrer Peiniger befinden und durch eine Anzeige und anschließende Identifizierung evtl. vor weiterem Missbrauch gerettet werden. Zumindest können weitere Kinder geschützt werden, wenn ein paar Täter festgesetzt werden.

So etwas nicht anzuzeigen ist also in jedem Fall (mindestens moralische) Pflicht. Der Chef betreibt Täterschutz indem er/sie das Geschäft schützen will. Geld über alles, schöne Welt.


3
 
 Anfaenger 19. Juli 2013 

Mich nähme wunder was das heisst,

wenn die Polizei sagt, das Verfahren sei abgeschlossen. Wenn dieser Pädophile dieses Geschäft für sicher genug hielt, wäre es dann nicht interessant, ein Auge auf den ganzen Kundenstamm zu werfen?


1
 
 friederschaefer 19. Juli 2013 
 

Fotogeschäft-Inhaber

Ist der nicht auch strafbar, wenn er zulässt, dass weitere Kinder (z. B. sein eigenes) in die Hände des Kinderpornografen fällt?
Wichtiger ist wohl folgende Tatsache: Der Arbeitsagentur sind offensichtlich Betriebsgeheimnisse wichtiger als die Verhinderung von Kindesmissbrauch. Das sagt viel aus über unsere Behörden und unsere Gesellschaft.


3
 
 elmar69 19. Juli 2013 
 

Unvollständiger Bericht

In dem Bericht fehlt auf jeden Fall, was das Arbeitsgericht zu der Kündigung gesagt hat. Dass die Frau die (vermutlich fristlose) Kündigung ohne Widerspruch akzeptiert hat kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Wenn sie nicht zum Arbeitsgericht gegangen ist, ist die Kündigung nach Ablauf der Frist zumindestens rechtskräftig.

Da hier - wenn die Bilder tatsächlich einschlägig sind - bereits der Besitz strafbar ist, richtet sich die Anzeige der Frau auch gegen den Arbeitgeber. Auf diesen Teilaspekt kann sich die Aussage "ist harmlos" beziehen, da die Besitzverschaffung hier wohl nicht vorsätzlich erfolgte.


1
 
 Wiederkunft 19. Juli 2013 
 

Mutige junge Frau

Wenn ich die Gelegenheit hätte das Geschäft zu besuchen, würde ich dem Chef mitteilen ,dass ich für Feigheit nichts übrig habe, noch dazu in solchen Fall und dass es keine weiteren Geschäftsbeziehungen mehr gebe.


3
 
 andrae 19. Juli 2013 
 

Nur eine Behörde ist zur Anzeige verpflichtet.


4
 
 PPQR 19. Juli 2013 

@ SpatzInDerHand

Es gibt - entgegen landläufiger Meinung - keine allgemeine Anzeigepflicht für Straftaten. Es gibt sie nur in bestimmten Bereichen, wenn Gefahr im Verzug ist oder die Tat verhindert werden kann.

Also ist nach beschriebenem Sachverhalt die Kündigung zuerst einmal arbeitsrechtlich zulässig, wird aber aus gutem Grund (erwiesene Kinderpornografie!) als nicht gerecht empfunden.
In Abwägung der Rechtsgüter (Datenschutz vs. Kinderpornografie) könnte die Kündigung vielleicht in einen Vergleich umgewandelt werden. Aber ein gestörtes Vertrauensverhältnis belastet ein Arbeitsverhältnis schwer und legt eine Beendigung nahe.

Möglicherweise wurde die Kündigung vom Geschäftsinhaber vorbeugend (zum Schutz vor Regressansprüchen) ausgesprochen und wird in ein paar Wochen zurückgenommen. Welcher Chef verzichtet schon freiwillig auf zuverlässige Mitarbeiter/-innen?


5
 
 girsberg74 19. Juli 2013 
 

Die möglicherweise wichtigere Frage

@ SpatzInDerHand

Sie stellen richtige Fragen, die dann der (einer) Angestellten vielleicht doch nicht helfen - das ist aber nicht Ihr Fehler.

Ich frage: "Ist der Chef wohl echt?"


0
 
 SpatzInDerHand 19. Juli 2013 

also, wenn ich das richtig sehe, hätte sich die Frau doch strafbar gemacht,

wenn sie diese Dinge nicht der Polizei gemeldet hätte. Dann frage ich mich aber, warum der Chef sie entlassen hat. Im Prinzip hat er sie doch zu einer Straftat aufgefordert, als er ihr untersagte, zur Polizei zu gehen. Und seine Kündigung müsste demnach rechtswidrig sein. Weiß jemand genaueres?


3
 

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