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| ![]() Union hält an bestehendem Staatskirchenrecht fest20. Juni 2013 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen CDU und CSU wollen sich in ihrem gemeinsamen Wahlprogramm zur «christlichen Prägung» Deutschlands bekennen und bekunden zugleich «Respekt vor jeder Glaubensüberzeugung» Berlin (kath.net/KNA) CDU und CSU wollen sich in ihrem gemeinsamen Wahlprogramm zur «christlichen Prägung» Deutschlands bekennen und bekunden zugleich «Respekt vor jeder Glaubensüberzeugung». Das geht aus einem in Berlin vorab bekanntgewordenen Entwurf des Wahlprogramms hervor, das die Parteivorsitzenden Angela Merkel (CDU) und Horst Seehofer (CSU) in einer gemeinsamen Vorstandssitzung der Parteien am Sonntag verabschieden und am Montag auf einem Parteikongress vorstellen wollen. Ebenso unterstreichen die Unions-Parteien die «herausragende Rolle der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände» für die Gesellschaft und wollen das «bewährte Staatskirchenrecht» beibehalten. Auf rund 125 Seiten legen die Parteien die Schwerpunkte ihrer künftigen Politik dar. Auch in der Europapolitik sei ein Bekenntnis zu den «christlich-abendländischen Wurzeln und den Ideen der Aufklärung» nötig, heißt es weiter. Die im Grundgesetz verankerte «Verantwortung vor Gott» solle auch im EU-Vertrag «deutlich» werden. In der Bildungspolitik fordert die Union den Erhalt des konfessionellen Religionsunterrichts. Andere Unterrichtsinhalte wie Philosophie oder Ethik könnten diesen nicht ersetzen. Wer die Abschaffung des konfessionsgebundenen Religionsunterrichts fordere, «ebnet den Weg zu einer Aushöhlung der für unsere Gesellschaft prägenden christlichen Werte», heißt es in dem Programmentwurf. Auch islamischer Religionsunterricht müsse an den Schulen unterrichtet werden, fordert die Union. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPolitik
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