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| Indien: Hindu köpft christlichen Schwiegersohn16. Juni 2013 in Aktuelles, keine Lesermeinung Der 35-Jährige weigerte sich, zum Hinduismus überzutreten. Neu Delhi (www.kath.net/ Idea) Die Bluttat ereignete sich, wie erst jetzt berichtet wird, am 25. Mai in der Stadt Teliamura im Bundesstaat Tripura im äußersten Osten Indiens. Nach Polizeiangaben brachten der 55-jährige Gobinda Jamatia und sein Komplize Krishnapada Jamatia den 35 Jahre alten Tapas Bin in einem hinduistischen Stammesritual um und warfen die Leiche in einen Bach. Der 42-jährige Krishnapada Jamatia wurde später gefasst und gestand die Tat. Der Schwiegervater des Mordopfers ist untergetaucht. Die Witwe Jentuly Bin befürchtet, dass er auch sie und ihren Sohn umbringen will. Das Paar war seit drei Jahren verheiratet. Ihr Vater habe die Ehe nicht geduldet und seinen Schwiegersohn gedrängt, zum Hinduismus zu konvertieren. Der Beamte habe den Privatlehrer auch wegen seines niedrigen gesellschaftlichen Status abgelehnt. Baptisten bei Gebetstreffen verprügelt Gewalttätige Übergriffe militanter Hindus auf Christen sind in Indien keine Seltenheit. So wurden Ende Mai etwa 20 baptistische Pastoren im Ort Maheshwaram (Bundesstaat Andhra Pradesh) bei einem Gebetstreffen mit Stöcken verprügelt. Sieben wurden schwer verletzt. Die Täter gehören der radikal-hinduistischen Nationalen Freiwilligenorganisation an. Sie wirft den Baptisten vor, Hindus gezwungen zu haben, zum Christentum überzutreten. Die schwersten Ausschreitungen hinduistischer Extremisten gegen Christen ereigneten sich im Jahr 2008 im Bundesstaat Orissa. Dabei wurden nach kirchlichen Angaben 96 Christen umgebracht, etwa 50.000 aus mindestens 315 Dörfern vertrieben sowie 252 Kirchen, 4.640 Häuser und 13 Schulen zerstört. Von den 1,2 Milliarden Einwohnern Indiens sind 82 Prozent Hindus, zwölf Prozent Muslime und mindestens drei Prozent Christen. Der Rest gehört anderen Religionen an. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuIndien
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