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| ![]() Papst verlängert Amtszeit für Vallini als Kardinalvikar von Rom25. Mai 2013 in Weltkirche, keine Lesermeinung Erste große Personalentscheidung von Franziskus in seiner engsten Umgebung Vatikanstadt (kath.net/KAP) Kardinal Agostino Vallini (Foto), seit 2008 Kardinalvikar für die Diözese Rom, ist am Donnerstag für eine weitere Amtszeit vom Papst bestätigt worden. Das teilte das vatikanische Presseamt mit. Als Bischofsvikar für Rom nimmt der 73-jährige Vallini die laufenden Amtsgeschäfte im Auftrag des Papstes in dessen Bischofsstadt wahr. Wiederholte Male hat Papst Franziskus in seinen ersten Ansprachen seine Rolle als Bischof von Rom hervorgehoben. Vallini war am Ende Juni 2008 von Papst Benedikt XVI. für fünf Jahre zu seinem Stellvertreter für die Leitung der Diözese Rom bestimmt worden. Zum Ablauf dieser fünfjährigen Berufung erfolgte nun eine zweite Amtszeit. Es handelte sich um die erste große Personalentscheidung von Franziskus in seiner engsten Umgebung. Allerdings gehört der Kardinalvikar von Rom nicht zum Kreis der Kurienkardinäle, die mit Beginn der Sedisvakanz ihre Ämter verlieren. Diese Kurienpräfekten und Ratspräsidenten waren von Franziskus unmittelbar nach seiner Wahl "bis auf weiteres" in ihren Ämtern bestätigt worden. Vallini war zusammen mit dem brasilianischen Kurienkardinal Claudio Hummes unmittelbar nach dem Konklave mit dem neuen Papst Franziskus auf die Benediktsloggia des Petersdoms getreten. Papst FRANZISKUS - Die ersten Ereignisse des neuen Pontifikats: Habemus Papam, Gruß an die Menschen auf dem Petersplatz, Gebet und Segen (deutsch) Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKardinäle
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