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| ![]() Heirat von 13-Jähriger durch Vergewaltiger weckt Kritik25. Mai 2013 in Chronik, keine Lesermeinung Laut Medienberichten hatte ein 40 Jahre alter Muslim das Mädchen Mitte Februar in seinem Auto vergewaltigt und sein Opfer später nach dem islamischen Religionsrecht geheiratet Kuala Lumpur (kath.net/KNA) Die Verheiratung einer 13-Jährigen mit ihrem Vergewaltiger in Malaysia weckt Kritik bei der Regionalregierung und islamischen Rechtsgelehrten. Jainab Ahmad, Sozialministerin im Bundesstaat Sabah, verlangte am Mittwoch, das Sozialamt solle das Mädchen unter seinen Schutz nehmen und die Eheschließung rechtlich anfechten. Als Mutter sei sie «sehr verwundert», dass der Vater des Mädchens der Heirat zugestimmt habe. Die malaysische Vereinigung der Scharia-Anwälte erklärte laut der Tageszeitung «The Star» (Mittwoch), nach islamischem Recht könne eine Vergewaltigung nicht durch eine Eheschließung nachträglich legitimiert werden. Sie forderten islamische Rechtsinstitutionen auf, gegen den Vergewaltiger vorzugehen. Laut Medienberichten hatte ein 40 Jahre alter Muslim das Mädchen Mitte Februar in seinem Auto vergewaltigt und sein Opfer später nach dem islamischen Religionsrecht geheiratet. Dem Vater des Mädchens soll er eine Entschädigung von umgerechnet 1.280,00 Euro gezahlt haben. Seit der Eheschließung forderten die Anwälte des Mannes, Ermittlungen gegen den Vergewaltiger einzustellen. Sie argumentierten, durch die Trauung sei der Vergewaltigungsvorwurf hinfällig. Die Staatsanwaltschaft signalisierte zunächst Bereitschaft zur Zustimmung. Am Mittwoch gab Generalstaatsanwalt Gani Patil jedoch laut Medienberichten bekannt, er wolle den Vergewaltiger anklagen. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuIslam
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