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Türkischer Schriftsteller wegen Blasphemie verurteilt

24. Mai 2013 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Der türkisch-armenische Schriftsteller Sevan Nisanyan ist wegen Beleidigung des Islam zu 58 Wochen Haft verurteilt worden


Istanbul (kath.net/KNA) Der türkisch-armenische Schriftsteller Sevan Nisanyan ist wegen Beleidigung des Islam zu 58 Wochen Haft verurteilt worden. Ein Strafgericht in Istanbul befand ihn laut «Hürriyet Daily News» (Onlineausgabe) am Mittwoch für schuldig, mit einem Blogeintrag über das Video «Unschuld der Muslime» die «Glaubensüberzeugungen eines Teils der Gesellschaft verletzt» zu haben. Nisanyan antwortete auf die Entscheidung, indem er einen Link zu seinem Beitrag vom vergangenen 29. September per Twitter erneut verbreitete.


Nisanyan hatte unter Anspielung auf den Propheten Mohammed geschrieben, sich «über einen arabischen Führer lustig zu machen, der vor ein paar hundert Jahren Gott kontaktiert haben will und dafür politische, finanzielle und sexuelle Vorteile bekam», sei nicht diskriminierend. Vielmehr sei dies «fast auf Kindergarten-Niveau ein Test für Meinungsfreiheit».

Mitte April war der türkische Pianist Fazil Say ebenfalls von einem Istanbuler Gericht zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er sich auf Twitter über islamische Glaubenssätze lustig gemacht hatte. Die Haftstrafe gegen Nisanyan kann laut «Hürriyet Daily News» nicht in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Allerdings habe der Schriftsteller ein Recht auf Berufung.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Adson_von_Melk 25. Mai 2013 

Schon wahr, @Umbanda

Man wird - unter der Voraussetzung, dass jeder Gläubige die jeweils eigene Religion für whar hält und vor Spott und Schaden bewahrt sehen möchte - jedenfalls nicht das türkische Blasphemiegesetz verdammen und das neue russische bejubeln können.

Damit man mich recht versteht:

Ich halte 'Pussy Riot', 'Femen' und Konsorten für widerliche Krawallmacher. Aber man kann sie über Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Ruhestörung ... drankriegen und muss sie nicht per Blasphemiegesetz zu 'Märtyrerinnen des Laizismus' stempeln. Damit kriecht man ihnen doch nur auf den Leim.
Und wenn sie Schähungen nur in Wort und Schrift verbreiten: Das hält das Christentum schon seit Jahrhunderten recht gut aus. Ist robuster als der sehr zerbrechliche Islam.

Somit wiederhiole ich meine alte These:

Gott BRAUCHT kein Blasphemiegesetz,
die Menschen MISSBRAUCHEN es.


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 Umbanda 24. Mai 2013 
 

Da sieht man welch bizarre Folgen sogenannte Blasphemiegesetze haben können.


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 supernussbi 24. Mai 2013 

Tja, ein Krieger mit sex. Beziehung zu einem Kind

Meinungs- und Handlungsfreiheit gilt eben nicht für alle, sondern nur für jene, die sich (inkl. selbstverständl. Aufrufe zum Mord bzw. Ausführung sog. Ehrenmorde) zu den Geistern eines Religionsgründers bekennen. Wie lange träumen unsere westl. Politiker noch? Es ist u.a. auch Faktum, dass Mohammed 47 Kriege befohlen und 27 selber angeführt hat. Kein Wunder, dass Selbstmörder beim Zünden einer Bombe (sogar gegen eigene Brüder) kurzum zu von Allah besonders geliebten Märtyrer werden. Hm, und hatte Mohammed nicht auch ein sexuelles Verhältnis mit einem Kind? Diese Religion soll eine Religion des Friedens sein? Da ist ja der Aufruf von Jesus Christus zur Liebe für alle, bis hin zur Feindesliebe, viel überzeugender und dem Weltfrieden dienlicher!
Welcher Gott, ist Dir lieber, jener, der Dir trotz Deiner Sünden seine Freundschaft anbietet und von Deinen Gegnern Vergebung fordert, oder jener, der Dich erbarmungslos unter das Beil der Sharia zwingt?


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 Marcus 24. Mai 2013 
 

Soviel zum Thema Meinungsfreiheit, Menschenrechte und Religionsfreiheit.

«über einen arabischen Führer lustig zu machen, der vor ein paar hundert Jahren Gott kontaktiert haben will und dafür politische, finanzielle und sexuelle Vorteile bekam», sei nicht diskriminierend.

Ist es auch nicht. Es ist nur ein Feststellen von Fakten.


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