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| ![]() Bewaffnet zum Fronleichnamszug: Kirche einigt sich mit Schützen19. April 2013 in Deutschland, 3 Lesermeinungen Bayrisches Brauchtum: Gebirgsschützen und Pfarrverband haben sich im Streit um das Tragen historischer Waffen bei Fronleichnamsprozessionen in zwei oberbayerischen Dörfern auf einen Kompromiss verständigt Bad Endorf (kath.net/KNA) Im Streit um das Tragen historischer Waffen bei Fronleichnamsprozessionen in zwei oberbayerischen Dörfern ist der große Knall ausgeblieben. Wie das Erzbistum München-Freising am Donnerstag mitteilte, haben sich Gebirgsschützen und Pfarrverband auf einen Kompromiss verständigt. Demnach dürfen die Schützen die Prozession in Stephanskirchen, wie seit 1980 üblich, weiterhin mit Gewehr und Säbel begleiten, den Zug in Bad Endorf, wo das bisher auch nicht der Fall war, aber nicht. Dort müssen sie sich auf ihre Montur und Fahnen beschränken. Die Vereinbarung ist Ergebnis einer Aussprache, zu der am Mittwochabend der Bad Endorfer Pfarrer Stefan Bauhofer eingeladen hatte. Im Pfarrverbandsrat hatten sich zuvor die Mitglieder mehrheitlich kritisch zum Tragen von Waffen bei den Prozessionen geäußert. Nach Mitteilung des Erzbistums gab es aber entgegen anderslautenden Berichten zu keinem Zeitpunkt einen Verbotsbeschluss. Mit der gefundenen Regelung seien alle Seiten zufrieden, hieß es. «Wir hoffen, dass es eine wegweisende Entscheidung ist für die Kirche im Umgang mit Traditionsgruppen», erklärte der Hauptmann der Endorfer Gebirgsschützenkompanie, Josef Entfellner. Pfarrer Bauhofer wünscht sich, dass nun «Frieden einkehren möge». Schließlich stünden an Fronleichnam «nicht wir im Mittelpunkt, sondern der Herr». Foto: © Screenshot aus obigem Video Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBayern
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