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Schulpflicht: Kultusministerium stellt 'Zwölf Stämmen' Ultimatum

21. April 2013 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Die Glaubensgemeinschaft «Zwölf Stämme» im Donauries muss bis Ende Mai dem bayerischen Kultusministerium eine qualifizierte Lehrkraft benennen


München/Nördlingen (kath.net/KNA) Die Glaubensgemeinschaft «Zwölf Stämme» im Donauries muss bis Ende Mai dem bayerischen Kultusministerium eine qualifizierte Lehrkraft benennen. Sonst droht das Aus für ihre seit Herbst 2006 betriebene «private Ergänzungsschule», wie ein Ministeriumssprecher am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte. Derzeit lebten 19 schulpflichtige Kinder auf Gut Klosterzimmern bei Nördlingen sowie fünf weitere mit ihren Eltern im Landkreis Ansbach. Keines von ihnen besuche eine staatlich anerkannte Schule.

Das Kultusministerium erwartet mit derselben Fristsetzung von den «Zwölf Stämmen» ein Konzept «für eine gewaltfreie pädagogische Arbeit». Es lägen den Behörden keine Beweise dafür vor, dass auf dem Hofgut im Unterricht geschlagen werde, so der Sprecher. Mitglieder der Gemeinschaft hätten aber gegenüber dem Ministerium eingeräumt, dass in ihren Familien Kinder unter anderem mit einer Rute gezüchtigt würden.


Die Gemeinschaft wollte sich dazu am Donnerstag auf Anfrage nicht äußern. Auf ihrer Homepage bezeichnen sich die «Zwölf Stämme» als «offene und transparente Gemeinschaft, die keine Form von Kindesmisshandlung duldet». Damit reagierten die «Zwölf Stämme» auf kritische Aussagen von Aussteigern, über die das Magazin «Focus» vor einem Jahr berichtete. Die Gruppe praktiziert nach urchristlichem Vorbild Gütergemeinschaft. «Unsere Kinder wachsen in einer liebevollen Umgebung auf und werden im Geist der Nächstenliebe erzogen», heißt es.

Nach Auskunft des Ministeriumssprechers sind die «Zwölf Stämme» derzeit die einzige Gruppe in Bayern, die sich weigert, ihre Kinder auf eine staatliche oder private Schule gehen zu lassen. Es habe in der Vergangenheit mehrfach einzelne Eltern gegeben, die auf das «Homeschooling» gesetzt hätten. Dies sei aber unterbunden worden.

Der Umgang mit den «Zwölf Stämmen» im Blick auf die allgemeine Schulpflicht bedeutet für das Kultusministerium nach den Worten seines Sprechers eine «Gratwanderung». Vor etwa zehn Jahren gelang es den Behörden auch mit der Verhängung von Zwangsgeld und Beugehaft gegen die Eltern nicht, sie zur Einschulung ihrer Kinder zu bewegen. Das Ministerium strebt ein solches Szenario offenbar nicht erneut an. «Eine gütliche Einigung ist immer das Beste», so der Sprecher.

Sorgen bereitet den Behörden jedoch, dass im Unterschied zu früheren Jahren seit 2010 kein Jugendlicher aus dem Kreis der «Zwölf Stämme» mehr einen Schulabschluss durch eine externe Prüfung abgelegt hat. Dies könnte ein Indiz dafür sein, «dass die Abschottung zunimmt», sagte der Ministeriumssprecher. Ziel müsse aber sein, «dass die Kinder in einer Atmosphäre unterrichtet werden, die sie zu einer freien Entscheidung über ihr weiteres Leben befähigt».

Die «Zwölf Stämme» sind eine in den 1970er Jahren in den USA entstandene Glaubensgemeinschaft, die eine wörtliche Bibelauslegung praktiziert. Ihr Name erinnert an die aus dem Alten Testament bekannten zwölf Stämme Israels. In Europa gibt es mehrere Niederlassungen, aber nur eine in Deutschland. 2001 verlegte die Gruppe ihr Domizil aus der Umgebung von Bremen nach Bayern. Ihre Mitglieder leben vor allem von der Landwirtschaft.


(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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