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| Französisches Gericht spricht Russland Basilika in Nizza zu15. April 2013 in Weltkirche, keine Lesermeinung Die größte orthodoxe Kathedrale Westeuropas wird in Zukunft vom orthodoxen Moskauer Patriarchat genutzt Paris (kath.net/KNA) Das oberste Berufungsgericht Frankreichs hat dem russischen Staat das Eigentumsrecht an der orthodoxen Basilika im südfranzösischen Nizza zugesprochen. Der Kassationshof in Paris wies eine Beschwerde des Vereins von Exilrussen, die das Gotteshaus zuvor verwaltet hatten, gegen ein früheres Urteil ab, wie französische Medien berichten. Statt des Verein der Exilrussen wird demnach das orthodoxe Moskauer Patriarchat die größte orthodoxe Kathedrale Westeuropas nutzen. Ihm hatte die russische Regierung 2011 die Trägerschaft übertragen. Die oberste Gerichtsinstanz Frankreichs entschied nun, dass Russland seit 2007 Besitzer der Basilika sei, weil damals ein 1909 zwischen dem russischen Staat und dem Verein der Exilrussen geschlossener Erbpachtvertrag auslief. Die Berufungsrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein Urteil eines Gerichts im südfranzösischen Russland machte geltend, als Rechtsnachfolger des Zaren Nikolaus II. zu handeln, der für den Bau 1912 ein Grundstück zur Verfügung stellte. Der Trägerverein betonte dagegen, der Vertreter der russisch-orthodoxen Kirche habe in den 1920er Jahren Gebäude und Grundstück dem Verein übertragen. Die wertvolle Ausstattung der Kirche hätten vor allem Russen im Exil finanziert. 1931 hatten sich die Exilrussen dem Patriarchat von Konstantinopel unterstellt. Der russische Staat plant mit Unterstützung von privaten Sponsoren eine umfangreiche Restaurierung der Basilika. Das mit rund 300 Ikonen geschmückte Gotteshaus besichtigen jährlich mehr als 100.000 Menschen. 2007 stellte das französische Kulturministerium nach der Basilika auch die Innenausstattung unter Denkmalschutz. Damit soll eine Ausfuhr des wertvollen Mobiliars, der Ikonen und anderer Kirchenschätze verhindert werden. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuFrankreich
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