![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Caritas: Loyalitätsverstöße führen nicht gleich zu Sanktionen12. April 2013 in Aktuelles, 1 Lesermeinung Heinz-Josef Kessmann warb um Verständnis für das kirchliches Eheverständnis der Treue zwischen Mann und Frau bis zum Tod. «Solange die Kirche davon überzeugt ist, braucht sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das auch leben.» Düsseldorf (kath.net/KNA) Der Deutsche Caritasverband hat die Loyalitätsanforderungen an Mitarbeiter der katholischen Kirche verteidigt. Allerdings gebe es bei Verstößen gegen die kirchliche Grundordnung nicht automatisch Sanktionen, sagte der Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes und münsterische Diözesan-Caritasdirektor, Heinz-Josef Kessmann, in einem am Donnerstag vorab veröffentlichten Interview der Zeitschrift «Caritas in NRW». Vielmehr sei jeder Einzelfall zu prüfen. «Es entspricht nicht dem Prinzip der Grundordnung, dass in jedem Fall und für jede Art von Dienst die Wiederverheiratung nach Scheidung unweigerlich zur fristlosen Kündigung führt», so Kessmann, der auch Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission des katholischen Wohlfahrtsverbandes auf Bundesebene ist. «Von einer Putzfrau wird nicht die gleiche Loyalität zum Dienstgeber erwartet wie von einem Diözesan-Caritasdirektor.» Der Fall eines leitenden Klinikarztes sei anders zu bewerten als der einer Kindergartenleiterin, die im Erziehungsdienst ein viel direkteres persönliches Beispiel ablege. Zudem seien die persönlichen Motive und Barmherzigkeit zu berücksichtigen. Die Grundordnung mache sehr deutlich, dass die Auflösung eines Arbeitsvertrages nur eine «ultima ratio» sei. Davor gebe es viele andere Reaktionsformen. Kessmann warb um Verständnis für das kirchliche Eheverständnis, wonach das Bündnis zwischen Mann und Frau bis zum Tod Bestand hat. «Solange die Kirche davon überzeugt ist, braucht sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das auch leben.» Mit der Grundordnung signalisiere die Deutsche Bischofskonferenz, dass die Kirche die Unauflöslichkeit der Ehe nicht aufgebe, aber akzeptiere, «dass in der heutigen Gesellschaft diese sehr viel schwerer zu leben ist als früher». (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuCaritas
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz | ||||||