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Polen: Katholische Bischöfe stimmen Kirchensteuer zu

6. März 2013 in Weltkirche, 4 Lesermeinungen
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Die Bischofskonferenz des Landes genehmigte das mit der Regierung ausgehandelte Konzept, wonach Bürger ab dem nächsten Jahr 0,5 Prozent ihrer Einkommensteuer einer Religionsgemeinschaft widmen können


Warschau (kath.net/KNA) Polens katholische Bischöfe haben der Einführung einer freiwilligen Kirchenabgabe der Steuerzahler zugestimmt. Die Bischofskonferenz des Landes genehmigte am Dienstag auf einer Vollversammlung in Warschau das mit der Regierung ausgehandelte Konzept, wonach Bürger ab dem nächsten Jahr 0,5 Prozent ihrer Einkommensteuer einer Religionsgemeinschaft widmen können. Die Abgabe soll den staatlichen Kirchenfonds ersetzen, aus dem die Sozialversicherungsbeiträge für rund 40 Prozent der Geistlichen aller Konfessionen beglichen werden.

Die katholische Kirche geht davon aus, dass durch die Reform die Abschaffung des Kirchenfonds, der 1950 als Ausgleich für die damalige Enteignung der Religionsgemeinschaften geschaffen wurde, voll kompensiert wird. «Wir rechnen damit, dass die Einnahmen zumindest so hoch wie bisher sind», sagte der Warschauer Kardinal Kazimierz Nycz, der die Gespräche mit der Regierung geführt hatte. Die Regierung hatte im März 2012 zunächst nur eine Kirchensteuer von 0,3 Prozent der Einkommensteuer vorgeschlagen und erst Ende Februar einem höheren Prozentsatz zugestimmt. Ein formaler Kabinettsbeschluss steht jedoch noch aus.


Im Gegensatz zur liberalkonservativen Regierungskoalition lehnt die linke Opposition das geplante Finanzierungsmodell ab. Die sozialdemokratische SLD protestierte, durch die Reform erhielten die Religionsgemeinschaften zwei- bis dreimal so viel Geld als bisher.

Auch die orthodoxe Kirche, mit rund einer halben Million Gläubigen die zweitgrößte Konfession Polens, ist gegen die Reform. Ihr Oberhaupt, Metropolit Sawa, sagte, seiner Kirche drohten durch das Konzept niedrigere Einnahmen. «Unsere Gläubigen leben meist in Dörfern oder kleinen Städten. Das sind arme Menschen.» Andere Minderheitskirchen sind dagegen mit der Einführung der freiwilligen Kirchenabgabe einverstanden.

Die Regierung will den Religionsgemeinschaften bis Ende 2016 garantieren, dass sie auf jeden Fall so viel Geld erhalten wie bisher, auch wenn durch die freiwillige Steuerabgabe weniger zusammenkommen sollte. In den Kirchenfonds flossen aus dem Staatshaushalt in den vergangenen Jahren jeweils mehr als 20 Millionen Euro oder 0,03 Prozent des nationalen Budgets. Für 2013 sind 22,6 Millionen Euro eingeplant. Ausbezahlt werden die Renten-, Invaliden- und Unfallversicherung von im Ausland wirkenden Missionaren und kontemplativen Ordensschwestern, die keine eigenen Einkünfte erzielen. Zudem werden die Krankenversicherungsbeiträge für rund 1.500 katholische Priesteramtskandidaten und die Instandhaltung von Sakralbauten finanziert.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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