22 Februar 2013, 11:15
Adoption: Bischofskonferenz befürchtet Umdeutung von Familienbild
 
Hildegard13
 
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Kardinal Schönborn und Familienbischof Küng: EGMR-Urteil über Adoptionsrecht homosexueller Paare bereitet Sorge um das Kindeswohl

Wien-St. Pölten (kath.net/KAP) Mit Sorge um das Kindeswohl reagiert die Österreichische Bischofskonferenz auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) über das Adoptivrecht homosexueller Paare. Dieses Urteil "müssen wir wohl zur Kenntnis nehmen, betrachten es aber mit Sorge", halten Kardinal Christoph Schönborn und Bischof Klaus Küng in einer gemeinsamen Stellungnahme am Freitag fest. Problematisch am Urteil sei, dass "es eine weitere Entwicklung in Richtung Umdeutung des Familienbildes vorzeichnet".

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Der Vorsitzende der Bischofskonferenz betont gemeinsam mit Familienbischof Küng, "dass jeder Mensch seine Würde hat und dass seine Einstellungen, Überzeugungen, Qualitäten, auch seine sexuelle Orientierung zu respektieren sind." Wenn man jedoch die "an sich richtige Forderung, jede Art von Diskriminierung zu unterbinden", auf das Familienrecht übertrage, "nimmt man bedenkliche Konsequenzen in Kauf", so Kardinal Schönborn und Bischof Küng. Sie halten wörtlich fest: "Zentral muss es in dieser Frage immer um das Kindeswohl gehen. Die Identität jedes Menschen ist mit dem eigenen Vater und der eigenen Mutter untrennbar verknüpft. Und das Kind leidet am meisten, wenn Familien zerbrechen oder wenn es nicht in der Geborgenheit der Familie im Sinne der Ehe zwischen Vater und Mutter aufwachsen kann."

Die Bischofskonferenz reagiert damit auf das am Dienstag getroffenen Urteil des EGMR, in dem Österreich für die Regelung bei Stiefkinder-Adoption durch homosexuelle Paare gerügt wurde. Die 17 Richter der Großen Kammer des EGMR stellten fest, dass die in Österreich geltende Rechtslage homosexuelle Paare aufgrund ihrer sexuellen Orientierung im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren hinsichtlich des Adoptionsrechts ungerecht behandelt. Gleichzeitig argumentierten die Richter, dass sich das Adoptionsrecht homosexueller Paare jedoch nicht aus dem Recht auf Ehe ableiten lässt.

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