
Bremen (kath.net/idea) An den „stillen Feiertagen“ Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag ist in Bremen mit der Stille künftig früher Schluss. Die Feiertagsruhe und damit das Tanzverbot in der Öffentlichkeit enden am Karfreitag um 21 Uhr und an den beiden Totengedenktagen um 17 Uhr. In der vorhergehenden Nacht dürfen die Discogänger bis sechs Uhr morgens „Party machen“.
Diese Lockerung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage hat die Bürgerschaft am 20. Februar mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken in erster Lesung beschlossen; die CDU war dagegen. Ihre Fraktion stehe „ohne Wenn und Aber“ zum Schutz der stillen Feiertage, erklärte die kirchenpolitische Sprecherin, Elisabeth Motschmann. Stille sei „ein hohes Gut“. Sie wies darauf hin, dass die Mehrheit (52 Prozent) der 660.000 Einwohner des Bundeslandes Kirchenmitglieder seien. Es sei anscheinend schon so weit gekommen, dass man sagen müsse: „Auch das Christentum gehört zu Deutschland.“
Grüne: Tanzverbot beschränkt die Freiheit
Sprecher der anderen Fraktionen sahen das anders. Nach Ansicht der Abgeordneten der „Grünen“, Linda Neddermann empfinden viele Menschen das öffentliche Tanzverbot als Einschränkung ihrer Freiheit. Die Linksfraktion forderte die Abschaffung. Die SPD sieht die jetzt beschlossene Lockerung als einen pragmatischen Kompromiss an, so Fraktionschef Björn Tschöpe.
Kirchenleiter: Es darf lange genug getanzt werden
Der theologische Leiter der Bremischen Evangelischen Kirche, „Schriftführer“ Renke Brahms, ist gegen eine Änderung der bestehenden Regelung. Jährlich dürfe 8.710 Stunden lang öffentlich getanzt werden; er könne nicht einsehen, warum eine Ausnahme von 50 Stunden ein Problem darstellen sollte. Er wolle aber auch keinen Kulturkampf.
Sabine Hatscher, Pressesprecherin der Kirche, hatte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea unter anderem darauf hingewiesen, dass die Aktion zur Aufhebung des Tanzverbots nur jenen nütze, „die aus finanziellen Interessen hier die Axt an die Wurzel des Feiertagsschutzes legen“. Aus Rücksicht etwa auf Trauernde sollte es keine lauten gewerblichen Umzüge oder Partys geben. Wer diesen Schutz preisgebe, räume dem Wunsch nach Unterhaltung Vorrang ein. Hatscher: „Was hätte das irgendwann zur Folge? Vermutlich Techno-Events am Karfreitag in der Stadtmitte.“
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