
München (kath.net)
Norbert Geis, CSU-Politiker und Bundestagsmitglied, hat im Deutschlandfunkt schwere Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und einem Urteil zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare geübt. Das Urteil gehe an der Wirklichkeit vorbei. Die Ehe und ihre Privilegien dürfe man nicht einfach "wegrichtern" und durch die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft egalisieren. Geis, der auch im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist, sieht das Verfassungsgericht auf dem Holzweg. "Dieses Urteil wird keine großen praktischen Folgen haben, weil die meisten Menschen, die ein Kind zur Adoption freigeben, es Vater und Mutter geben und nicht einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft. Wir haben in Belgien dieselbe Situation, dass das möglich ist, und da meldet sich überhaupt gar niemand. Und man muss wissen, dass die Nachfrage nach adoptionsbereiten Eltern beziehungsweise Kindern, dass die viel größer ist, als Kinder überhaupt da sind."
Für Geis ist klar, dass man den Begriff der Eltern nicht völlig von dem Begriff der rechtlichen Eltern trennen könne. Beides gehöre zusammengehören, da Eltern nun mal Vater und Mutter seien. "Und wenn ich eine Adoption freigebe, dann muss ich diesen Grundsatz beachten. Sonst bewege ich mich in die Irre. Warum sollte nur eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft das Recht haben, Kinder zu adoptieren, warum nicht auch eine andere Gemeinschaft, die vielleicht sogar psychologisch und vom Finanziellen her viel eher in der Lage ist, das Kind zu erziehen. Ich meine, da kommen wir in den Wald!", erklärt Geis.
Foto MdB Norbert Geis: (c) Norbert Geis
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