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Williamson-Verteidiger spricht von 'Eitelkeit und Wichtigtuerei'

17. Jänner 2013 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Strafe fiel deutlich niedriger aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert - Verteidiger sagte: Williamson habe aus "Eitelkeit und Wichtigtuerei" auf die Frage der Journalisten nach dem Holocaust geantwortet.


München (kath.net/KAP) Das Amtsgericht im bayerischen Regensburg hat am Mittwochabend den britischen Lefebvrianerbischof Richard Williamson (72) wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese fiel mit 1.800 Euro deutlich niedriger aus als die von der Staatsanwaltschaft geforderten 6.500 Euro. Der Bischof war in London geblieben und ließ sich von seinem Anwalt vertreten.

Das Gericht erkannte es als strafmildernd an, dass Williamson nach der Veröffentlichung seiner Aussagen gegenüber einem schwedischen TV-Sender versucht hatte, die Verbreitung in Deutschland zu verhindern. Der Anwalt des Bischofs, Andreas Geipel, kündigte sofort Berufung gegen das Urteil an.

Williamson hatte in dem Gespräch mit zwei schwedischen Fernsehjournalisten im bayerischen Zaitzkofen am 1. November 2008 die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 beziffert und die Existenz von Gaskammern geleugnet.

Richterin Andrea Hausladen sagte, der Bischof habe seine Aussagen vor laufenden Kameras getan und seine Ansichten über mehrere Minuten ausführlich begründet. Im Anschluss an die Aufzeichnung habe er den Journalisten keine Einschränkung zur Verwendung des Materials auferlegt. Damit sei der für Volksverhetzung nötige Vorsatz gegeben.

Williamson hätte leicht sagen können, dass er keine Verbreitung in Deutschland wünsche, so Hausladen weiter. Außerdem habe der Angeklagte damit rechnen müssen, dass auch andere Medien über das brisante Interview berichten. Insofern habe er die Verbreitung zumindest billigend in Kauf genommen.

Der Angeklagte habe zwar nach Aussage seines früheren Rechtsbeistands, Maximilian Krah, der Anwalt der Piusbrüder ist, seine Aussagen später bereut. Maßgeblich sei aber der Zeitpunkt der Aufzeichnung, betonte Hausladen.


Zur Aussage Krahs, Williamson habe aus "Eitelkeit und Wichtigtuerei" auf die Frage der Journalisten nach dem Holocaust geantwortet, sagte die Richterin: "Eitelkeit führt manchmal dazu, dass man etwas tut, das man später bereut."

Als weitere Gründe der Strafmilderung führte Hausladen Williamsons Entlassung aus der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) im Oktober vergangenen Jahres und die mit vier Jahren lange Verfahrensdauer an. Die Höhe der Strafe sei zudem schwer zu ermitteln. Williamson lebe derzeit ausschließlich von Zuwendungen von Freunden.

Verteidiger Geipel nannte die mündliche Urteilsbegründung des Gerichts "nicht nachvollziehbar". Die Behauptung, sein Mandant habe vorsätzlich gehandelt, sei eine "Unterstellung".

Bereits im Vorfeld des Prozesses sprachen Geipel und sein Kollege Edgar Weiler von einer Vorverurteilung Williamsons. In ihren Plädoyers sprachen sie davon, die Äußerungen des 72-Jährigen seien allenfalls fahrlässig gewesen. Sie kündigten einen Gang durch alle Instanzen an.

Williamson war bereits in einem ersten Prozess zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Entscheidung wurde jedoch im Februar 2012 vom Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) wegen eines Verfahrensfehlers kassiert.

Mit seinen Äußerungen löste der Engländer einen internationalen Skandal aus, weil kurz nach Veröffentlichung des Interviews der Vatikan bekanntgab, dass Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Traditionalistenbischöfen aufgehoben habe. Erst später stellte der Vatikan klar, der Papst habe Williamsons Äußerungen zum Holocaust nicht gekannt.

Williamson stand bei Piusbruderschaft unter Beobachtung

Einen breiten Raum nahm die Zeugenaussage Maximilian Krahs ein. Der Jurist fungierte zu Beginn der Affäre als Justiziar der Piusbrüder und somit auch als Rechtsbeistand für Williamson. Interessant waren Krahs Einlassungen, wie sein "ehemaliger Mandant" in der Piusbruderschaft wahrgenommen wurde. Die FSSPX bewies bekanntlich lange Geduld mit ihm und setzte ihn erst im vergangenen Oktober vor die Tür.

Der Brite habe intern als "Exzentriker mit einer Vorliebe für komische Ideen" gegolten und sei bei den Oberen auf der "Watchlist" gestanden. Gerüchte über ähnliche Aussagen zum Holocaust, die Williamson vermutlich 1988 in Kanada vor kleinem Publikum tat, seien bekannt gewesen, aber nicht überprüft worden.

Nach den Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 seien Williamsons Mitbrüder davon ausgegangen, jetzt habe er ein neues Thema gefunden. Williamson habe die Verschwörungstheorie gefallen, das Attentat sei eine Inszenierung gewesen, so Krah.

Die Leitung der Piusbrüder setzte laut Krah auf einen Lernprozess. Von der Lektüre des Buches eines geläuterten Revisionisten erhofften sie, dass sich der Bischof von seinen unannehmbaren Auffassungen abkehre. Doch auch nach einem Jahr Bedenkzeit widerrief Williamson nicht. "Da war klar, er ist uns entglitten", erzählte der Rechtsanwalt.

Dann sei es erst mal ruhig um den Briten geworden. Die Leitung um den Generaloberen Bernard Fellay verglich Williamson intern trotzdem mit dem radioaktiven Element Uran. Die strahlenden Klumpen wolle auch keiner in seiner Nähe haben. Immerhin habe sich Williamson vor einem Jahr an die Spielregeln gehalten, als er von allen Ämtern suspendiert und mit Auftrittsverbot belegt worden sei. Er wohnte bei den Piusbrüdern in London. Dann habe er im vergangenen Sommer zur Absetzung von Fellay aufgerufen.

Seit seinem Rauswurf wohne Richard Williamson bei Freunden, aber weiter in der britischen Hauptstadt. Nahezu mittellos sei er auf fremde Unterstützung angewiesen.

Für Krah ist Williamson ein "Einzelgänger". Dies beweise allein schon die Tatsache, dass ihm nach seinem Ausschluss aus der Piusbruderschaft kein weiterer Priester gefolgt sei.

Allerdings wird im Internet bereits wild spekuliert, er könnte in Kürze in den USA selbst einen Bischof weihen. Das würde nicht nur eine weitere Abspaltung bedeuten, sondern auch wieder für neue Schlagzeilen sorgen.


Die Äußerung Williamsons, für die er verurteilt wurde, auf Video. KATH.NET und seine Mitarbeiter distanzieren sich vollständig vom Inhalt dieses Videos!


Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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