
Wien (kath.net/jg)
Der Österreichische Rundfunk berichtete in seiner Online Ausgabe über ein Urteil des italienischen Kassationsgerichts, in dem das alleinige Sorgerecht einer Mutter, die jetzt in einer lesbischen Gemeinschaft lebt, bestätigt wird. Am Ende des Artikels heißt es wörtlich: „Die Frage der Rechte homosexueller Paare sorgt im tiefkatholischen Italien immer wieder für erregte Debatten. Nach Ansicht der katholischen Kirche basiert die ‚wahre’ Familie auf der Ehe von Mann und Frau.“
Die Berichterstattung des ORF ist korrekt. Die Kirche ist tatsächlich der Ansicht, dass die wahre Familie auf der Ehe eines Mannes mit einer Frau basiert. Es entsteht jedoch leicht der Eindruck, die Kirche würde diese Lehre ausschließlich auf Grundlage der göttlichen Offenbarung verkünden. Wenn sie sich nun gegen die Erziehung von Kindern durch homosexuelle Paare ausspricht, gerät sie in Verdacht, ihre Glaubenslehre der ganzen Gesellschaft vorschreiben zu wollen. Sie würde den – säkularen – Staat dazu instrumentalisieren wollen, ihre Lehre auch jenen vorzuschreiben, die von ihrem Recht auf Religionsfreiheit Gebrauch machen und von der katholischen Kirche und ihrer Lehre nichts wissen wollen.
Dieser Vorwurf ist nicht gerechtfertigt. Die Kongregation für die Glaubenslehre hat im Jahr 2003 „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“ veröffentlicht. Darin werden sowohl theologische Argumente als auch Überlegungen, „die der rechten Vernunft einsichtig sind“, vorgelegt. Dies gilt auch für die Überlegungen hinsichtlich der Erziehung von Kindern durch homosexuelle Paare in Punkt 7. der „Erwägungen“.
Die katholische Kirche setzt sich gegen die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe, weil sie ihrer Natur nach anders sind. Es würde den Rahmen dieses Kommentars sprengen, die Lehre der Kirche über das Wesen von Ehe und Familie vollständig darzustellen. Daher das wesentliche Argument in Kürze: Die Ehe ist auf Ergänzung der Geschlechter ausgerichtet, auf Fortpflanzung und Erziehung der Kinder. Auf diese Weise tragen die Familien zum Erhalt und Fortbestand der Gesellschaft bei. Deshalb wird die Institution der Familie vom Staat geschützt und privilegiert. Es geht also in Wirklichkeit nicht um „Rechte homosexueller Paare“, wie der ORF-Artikel meint, sondern um die Ausweitung der Privilegien von Ehe und Familie auf diese.
Homosexuelle Paare können die Aufgaben von Ehe und Familie nicht in gleicher Weise erfüllen. Daher ist eine Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt. Die Argumentation der „Erwägungen“ beruft sich hier kein einziges Mal auf Gott. Sie ist ausschließlich mit der Vernunft begründet. Die Position wird zwar durch die göttliche Offenbarung bekräftigt, sie kann aber auch ohne Bezug zum Übernatürlichen bestehen.
Link:
Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen
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