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Disziplinarverfahren gegen Professor

14. Jänner 2013 in Österreich, 18 Lesermeinungen
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Nach der Forderung der Todesstrafe für Papst Benedikt XVI. wird gegen einen Grazer Professor eine Disziplinarverfahren eingeleitet.


Graz (kath.net)
Gegen Richard Parncutt, einen Professor der Universität Graz, der zu Jahresende 2012 auf dem Uni-Server die Todesstrafe für Papst Benedikt gefordert hat, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dies berichten österreichische Medien am Montag. Laut einem Sprecher habe die Formulierungen des Grazer Musikpsychologen zu einer "massiven Schädigung des Ansehens der Universität Graz" geführt. Das Verfahren werde bei der Disziplinarkommission im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingeleitet werden. Dabei werde eine entsprechende Disziplinarstrafe oder auch eine mögliche Entlassung geprüft. Eine Entscheidung dürfte es allerdings erst in ein paar Monaten geben.


Foto: Richard Parncutt, © Universität Graz


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Lesermeinungen

 Fröhlich 15. Jänner 2013 

die uni darf sich ihren ruf nicht von einer person so massiv zerstören lassen

der professor hat den bogen eindeutig überspannt.
das darf sich die uni nie und nimmer gefallen lassen.


1
 
  15. Jänner 2013 
 

@Vimes: Jetzt frage ich mich aber, ob Sie

den umgekehrten Fall auch so verharmlost hätten. Also etwa die Forderung eines rel. Fanatikers, Menschen die mit einer bestimmten Glaubens-Ansicht cder Kirche nicht übereinstimmen, mit der Todesstrafe zu bedrohen. Ich glaube, das hätten Sie etwas schärfer bewertet.

\"Die Inquisition!\" könnten sie rufen und mir mit dem Geschichtsbuch winken.
Nicht ganz zu Unrecht: Parncutts Machwerk (warum schreibt ein geb. Australier übrigens ein derart unbeholfenes Englisch?) liest sich wirklich so rational und logisch wie der \'Hexenhammer\'

\"Christliche Märtyrer\" würde ich antworten und aus der Tageszeitung vorlesen.

Nein, nur wenn es keine Länder mehr gäbe, wo R. Parncutt statt als irrer Professor als hochdekoriertes Mitgleid des Sicherheitapparates enden würde, nur dann könnte ich ihn so harmlos finden.


1
 
 chriseeb74 15. Jänner 2013 
 

@ ASchell

Es bedarf hierzu keiner Ferndiagnostik um zu erkennen, dass der Grazer Prof. entweder den realen Sachstand bezgl. Thema AIDS nicht kennt, dann sollte er sich nicht äußern oder verkennt, dann fehlt ihm der Intellekt oder Realitätssinn.
Im übrigen: Die Vielzahl von Politikern, Ärzten, Krankenschwestern, Männer und Frauen, die direkt und indirekt an einem konkreten Mord (Abtreibung) mitgewirkt haben und nach der Logik ebenfalls die Todesstrafe verdient hätten benennt er nicht; macht auch keinen Sinn, da dann große Teile der Erdbevölkerung (insb. der westlichen Welt) ausgelöscht werden müssten.
Nun ja, Genie und Wahnsinn liegen ja bekanntlich dicht beisammen; von erstem ist mir allerdings bei diesem Hern nichts bekannt.


1
 
 serafina 15. Jänner 2013 
 

@ASchell

Klar kann nicht jeder auf allen Gebieten bestens Bescheid wissen, aber wovon man keine Ahnung hat, darüber sollte man halt eben schweigen und schon gar nicht urteilen.
\"Aber die Kinder der Finsternis sind halt eben klüger als die Kinder des Lichts\" (Lukas 16,8).


1
 
  15. Jänner 2013 
 

@Dismas: Man kann durchaus ein exzellenter Musikwissenschaftler sein und gleichzeitig dumme Aussagen zu anderen Themen treffen. So finden Sie schließlich auch Philosophen, die Unsinn über Gott erzählen, Theologen, die keine Ahnung von Biologie haben, oder Biologen, die keinen Schimmer von Wissenschaftstheorie haben. Jedenfalls wäre es mir neu, dass man nur dann eine Daseinsberechtigung als Professor an einer Universität hat, wenn man niemals dumme Aussagen trifft.

Im Übrigen ist es hochinteressant, welch begnadete Ferndiagnostiker hier unterwegs sind (\"nicht mehr ganz richtig im Kopf\", \"Psychopath\").


1
 
 Mr. Incredible 15. Jänner 2013 
 

Psychisch kranke Menschen sind oft sehr intelligent, ihre Krankheit wird zunächst als eine Art Spleen abgetan, bis sie dann nicht mehr zu übersehen ist.


2
 
 Dismas 14. Jänner 2013 

Professor??

EIn tolles \"Blitzlicht\" auf den Zustand der \"Wissenschaften\". Schlimm welche Psychopaten an den Hochschulen \"wirken\" dürfen......


3
 
 Cosinus 14. Jänner 2013 
 

Die Forderung nach der Todesstrafe für Andersdenkende beweist

einmal mehr die eigenartige Auffassung von Toleranz bei manchen Grünen.


1
 
 Null8fünfzehn 14. Jänner 2013 
 

Gut so!

Der Mann ist letztklassig.


1
 
 Smaragdos 14. Jänner 2013 
 

Sehr erfreulich! Somit war diese unverschämte Forderung ein folgenschweres Eigentor!


2
 
 Anna Lea 14. Jänner 2013 
 

Unverschämte Sprüche über den Papst und die Katholische Kirche von sich

zu geben, ist heutzutage der einfachste Weg berühmt zu werden. \"Cheap Publicity\" halt. Auf solche Leckerbissen wartet doch Großteils der Presse wie ein Hund mit rausgestreckte Zunge.

Schon allein die Existenz vom Papst und Kirche ist der Grund des Unwohlseins mancher Menschen. Warum denn eigentlich? Das Gewissen etwa?

Richard Pancutt ist eine Art Wiedergeburt von denen die vor 2000 Jahren schrien \"Weg mit Ihm. Kreuzige Ihn\". Ihre Boshaftigkeit wiederholt diese Welt tatsächlich hartnäckig und regelmäßig!


3
 
 girsberg74 14. Jänner 2013 
 

@ Commander Vimes
„kein Straftatbestand
Das Einfordern unsinniger Gesetze - wie etwa nach der Todesstrafe für irgendwelche Äußerungen - stellt grundsätzlich erstmal keine Straftat dar“


Das mag schon stimmen. Die Frage ist, ob dieser Mann nicht nach Gesetzten zu belangen ist, die eine Herabsetzung des Ansehens von Personen betreffen, und zwar nicht nur das Ansehen der angezielten Person, sondern das Ansehen seiner Kommilitonen, seiner Institution.

Als Musikwissenschaftler, - Wissenschaftler ! – müsste er aber wissen, wie die Musik an seiner Universität spielt. Falls er das nicht weiß, möge er sich vorstellen, dass er in einem Club verkehre, wo Bekleidungsvorschriften gelten, und er nicht die genau richtige Krawatte trägt.


3
 
 serafina 14. Jänner 2013 
 

chriseeb74

\"Freispruch aufgrund seines Geisteszustandes\"

Da könnten Sie vielleicht recht haben.
Aber ein Professor mit nachgewiesener geistiger Unzurechnungsfähigkeit wäre dann wohl auch untragbar und der Fall von der Karriereleiter ins Bodenlose wäre dann sicher vorprogrammiert.
Jeder bekommt eben das, was er verdient!!!


2
 
  14. Jänner 2013 
 

kein Straftatbestand

Das Einfordern unsinniger Gesetze - wie etwa nach der Todesstrafe für irgendwelche Äußerungen - stellt grundsätzlich erstmal keine Straftat dar. Etwas anderes wäre, wenn zur Gewalt/Lynchjustiz aufgefordert werden würde. Die Todesstrafe selbst ist ein in vielen Ländern übliches Strafmaß. Die Einführung der Todesstrafe darf man fordern. Ich bezweifel mal stark, dass der Mann das auch ernst gemeint hat. Ich gehe eher davon aus, dass er Aufsehen erregen wollte - oder einfach seinem Ärger Luft machen. Das zumindest ist ihm offenbar gelungen. Sollte er es tatsächlich ernst gemeint haben, scheint er nicht mehr ganz richtig im Kopf zu sein.


2
 
 Maxim 14. Jänner 2013 
 

chriseeb74

Bei schwereren Vergehen muss auch von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet werden.
Entscheiden tut allein die Justiz!


3
 
  14. Jänner 2013 
 

Aufruf zur Tötung anderer Menschen

@Inder
Schaun mer mal im Koran nach...


4
 
 chriseeb74 14. Jänner 2013 
 

@ Inder

Disziplinarrechtlich geht die Uni vor; strafrechtlich kann nur die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen einer Anzeige tätig werden. Leider liegt eine solche wohl nicht vor! Auf der anderen Seite stelle ich mir allerdings die Frage bezüglich des Geisteszustands dieses Mannes; und damit bekäme er dann sowieso einen Freispruch, oder??


3
 
  14. Jänner 2013 
 

Wieso eigentlich nur Disziplinarrechtlich und nicht auch Strafrechtlich? Aufruf zur Tötung anderer Menschen ist das nicht Volksverhetzung?


2
 

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