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Kardinal Meisner gegen Straffreiheit von aktiver Sterbehilfe

11. Jänner 2013 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Kölner Erzbischof: Das Recht, bewusst und willentlich den Tod eines Menschen herbeizuführen, dürfe es «grundsätzlich nicht geben


Köln (kath.net/KNA) Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hat sich gegen die Straffreiheit jeder Form von aktiver Sterbehilfe gewandt. Das Recht, bewusst und willentlich den Tod eines Menschen herbeizuführen, dürfe es «grundsätzlich nicht geben - gleich ob im kommerziellen oder im nichtkommerziellen Umfeld», erklärte der Erzbischof am Donnerstag in Köln. Ein vom Bundeskabinett bereits gebilligter Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht vor, die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten, nicht aber unentgeltliche und organisierte Suizidbeihilfen. Die Neuregelung soll Ende Januar abschließend vom Parlament behandelt werden.


Meisner kritisierte, dass in Deutschland der Lebensschutz in den zurückliegenden Jahren sukzessiv ausgehöhlt worden sei - «bis hin zu der Bereitschaft, den Leidenden abzuschaffen statt des Leids». Der Mensch brauche nicht Hilfe zum Sterben, sondern beim Sterben. «Es wäre ein ausgesprochen fataler Irrtum zu meinen, irgendein Mensch wolle tatsächlich gerne sterben», so der Kardinal. Vielmehr sei die Bitte um Sterbehilfe «ein Schrei danach, den Schmerz, die Einschränkungen, auch die Angst und das Gefühl von Sinnverlust und Einsamkeit zu beenden». Die moderne Medizin könne indes wirksam und nachhaltig helfen, «selbst dann, wenn es keine Aussicht auf Heilung mehr gibt, sogar wenn diese Hilfe ungewollt das Leben des Patienten verkürzt».

Meisner rief dazu auf, Sterbenden Zuwendung, Gelegenheit zu bewusstem Abschied und eine haltende Hand angesichts der ängstigenden Todesnähe zu geben. «Ein Mensch soll an der Hand eines Menschen sterben - nicht durch dessen Hand.»

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

  13. Jänner 2013 
 

Das Recht

>Das Recht, bewusst und willentlich den Tod eines Menschen herbeizuführen, dürfe es grundsätzlich nicht geben<
Ich meine gehört zu haben, das er auch schon einmal etwas anderes gesagt hat.


0
 
 beertje 13. Jänner 2013 
 

Wie recht er hat!

Wann erkennen sich die Menschen endich gegenseitig im anderen? Die Menschen laufen vor sich selber weg, vor dem Leid und vor dem Leben. Ich hoffe, daß nicht alles noch schlimmer wird. Die Stimme der Kirche scheint immer weniger beachtet zu werden.


1
 
 Ehrmann 12. Jänner 2013 

Danke, Herr Kardinal!

Über allem steht der unbedingte gesetzliche Lebensschutz - da darf es keine Unterscheidungen von verschiedenen Arten der \"Sterbehilfe\" geben -im Gegenteil, die Verhinderung von Selbstmorden muß oberstes Gebot sein!


1
 
 Ester 11. Jänner 2013 
 

Interessant ist

auch eine andere Meldung heute von kath.net.
Da hieß es dann, dass irgendwelche liberalen Moslems dafür wären dass todkranke, doch bitte selbstbestoimmt aus dem Leben scheiden (korrekt sich umbringen lassen) können sollen dürfen.
Irgendwie seltsam, ich meine ist man todkrank, so ist man meist deshalb so unglücklich, weil man weiß das man bald sterben muss. Man fürchtet den Tod und will ihn (vielleicht deshalb?) gleichzeitig selber bestimmen.
Seltsame Welt und danke Kardinal Meisner.


1
 
 carl eugen 11. Jänner 2013 

Dem hochwürdigsten Herrn Kardinal Meisner ist ohne Einschränkung beizupflichten!

Es ist eine fatale Fehlentscheidung des Bundeskabinetts! Mit diesem Gesetzesentwurf gehen wir in eine Zukunft, in der es eines Tages heissen wird: Ein unproduktiver Mensch, jemand der den Staat mehr Geld kostet als er ihm einbringt, hat kein lebensrecht mehr! Das ist hoffentlich nur Zukunftsangst, aber mit dem jetztigen Gesetz öffnen wir solchen Möglichkeiten Tür und Tor. Wenn erst mal eine Grenze überschritten ist, findet man immer Mittel und Wege auch weiter zugehen! Wir haben ja alle mitbekommen, was aus der Straffreiheit bei Abtreibung, ANGEBLICH für Frauen in Notsituationen, geworden ist! Ein Freibrief für willkürlichen Kindermord! Gott bewahre uns vor so einer Zukunft!


3
 
 Claudia Caecilia 11. Jänner 2013 
 

@Theobald

Wie @tünnes möchte ich sagen: Ja, aber...
Abtreibung ist auch nicht erlaubt, aber es gibt Straffreiheit. Was daraus geworden ist, sehen wir.
Der Kardinal hat vollkommen recht. Der Mensch hat Ängste und will nicht allein sein. Kaum ein schwerkranker Mensch möchte wirklich \"zwangserlöst\" werden.


2
 
 tünnes 11. Jänner 2013 
 

@Theobald
Ja, aber...
…wenn etwas nicht geahndet wird, dann wird - juristisch unsauber, aber dennoch - automatisch ein Recht daraus abgeleitet.


2
 
 Theobald 11. Jänner 2013 
 

Fehler

Seiner Intention nach gebe ich dem Herrn Kardinal ja Recht.
Nur Straffreiheit bedeutet nicht, dass es ein \"Recht\" auf die \"Herbeiführung des Todes\" gibt.

Es bedeutet lediglich, dass der Gesetzgeber in vielen Fällen auf eine Ahndung verzichtet.
Wenn schon Kritik, dann bitte juristisch sauber formuliert!


0
 

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