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Britisches Gericht: Christen müssen auch sonntags arbeiten

31. Dezember 2012 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
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Richter stellte fest, dass der arbeitsfreie Sonntag nicht das Herzstück des Christentums sei.


London (www.kath.net/ KNA)
Eine Kinderkrankenpflegerin, die aus religiösen Gründen sonntags nicht arbeiten wollte, ist in Großbritannien mit ihrer Berufung vor Gericht gescheitert. Laut einem Bericht des „Sunday Telegraph“ sah sich die Mitarbeiterin eines Kinderpflegeheims zur Kündigung genötigt, weil ihr Arbeitgeber sie nicht von Sonntagsdiensten freigestellt habe. Sie machte demnach geltend, Sonntagsarbeit nicht mit ihrem christlichen Glauben vereinbaren zu können. Bereits im Februar hatte das zuständige Arbeitsgericht ihre erste Klage abgewiesen.


Das Berufungsgericht bestätigte nun das frühere Urteil. Ein arbeitsfreier Sonntag sei nicht das „Herzstück“ des Christentums, betonte der zuständige Richter Justice Langstaff in der Urteilsbegründung. Die Tatsache, dass andere Christen bereit seien, an Sonntagen zu arbeiten, bedeute, dass der Sonntag nicht geschützt sei. Christliche Aktivisten kritisierten, das Urteil benachteilige Christen gegenüber Anhängern anderer Religionen. Darüber hinaus könne kein Richter darüber entscheiden, was „Herzstücke“ des christlichen Glaubens seien.

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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Lesermeinungen

 Chris_chris 3. Jänner 2013 

Grundversorgung ja - Teil II

Ich habe letzthin immer wieder von Eltern gehört, dass sie sich ohne Weiteres vorstellen könnten am Wochenende, sprich an christlichen Feiertagen zu arbeiten
und die Kinder dann in den dafür eigens offen gehaltenen Kindergarten morgens abgeben möchten; es sogar als ihr Recht betrachten würden darauf zählen zu können.
In diesem Fall sehe ich es nicht als christliche Pflicht, den Sonntag zu entehren, wegen Menschen, die geldsüchtig und arbeitsgeil sind.
In diesem Fällen handelt es sich nicht um Grundversorgung oder soziale notwendige Arbeit.


1
 
 Chris_chris 3. Jänner 2013 

Grundversorgung ja - Teil I

Da gibt es einen wesentlichen Unterschied ob man aus sozialen Bedürfnissen an Sonn- und Feiertagen arbeiten muss oder die schon fast Monat für Monat massive generelle Sonntagsarbeit unterstützt.
Wenn geldgierige Firmengruppen wie Supermarktketten usw. immer öfter meinen sie müssten sonntags die Geschäfte generell öffnen, weil ihnen sonst was durch die Lappen gehen könnte - dann ist das ganz was anderes.
Eines ist die Grundversorgung zu garantieren und was anderes die Geldgier.
Der Sonntag ist der Tag des Herrn und dazu da, Zeit mit der eigenen Familie bzw. mit bedürftigen Menschen zu verbringen.
Noch mal, ohne Frage ist es Christenpflicht bedürftigen Menschen auch an Sonn- und Feiertagen zu betreuen jedoch ist dieser wesentliche Grundsatz christlicher Menschlichkeit mit Folgendem nicht zu verwechseln...


1
 
 Annamia 2. Jänner 2013 

In der Pflege ist es

auch ohne weiteres möglich einen Sonntagsgottesdienst zu besuchen.Da ja Schichtdienst üblich ist, kann man ja am Vormittag oder am Abend die Messe besuchen.Also meiner Meinung nach ist das Pflegepersonal im Schichtdienst nicht von der Sonntagspflicht befreit. Bei anderen Berufsgruppen mit ganztägigem Dient ist das viellleicht anders.


0
 
 Bastet 2. Jänner 2013 

Auch ich bin in der Pflege tätig. Es wäre mir nie in den Sinn gekommen, keinen Sonntagsdienst zu tun. Nach Rücksprache mit einem erem. Bischof bezgl. dieses Themas erklärte er mir: \"Der Dienst am Nächsten ist ebenfalls ein Gottesdienst.\"


1
 
 SCHLEGL 31. Dezember 2012 
 

Sonntagsarbeit

Die katholische Kirche hat immer gelehrt, dass Menschen, die am Sonntagabend müssen, vom der Sonntagspflicht befreit sind. (Ärzte, Krankenschwestern, Pflegepersonal, Exekutive, Straßenbahner, Eisenbahner, alle die für Notdienste bereit stehen.........). Es gibt Messen am Vorabend, die solche Personen dann besuchen können. Es ist selbstverständlich ein DIENST DER LIEBE, für Kranke da zu sein. Der Richter hat in diesem Fall recht gehabt.
Bis ins Jahr 325 n. Chr. (Kaiser Konstantin) war der Sonntag ein Arbeitstag, wovon auch Plin


7
 
 ElCid 31. Dezember 2012 

@ Cosinus

Im Grunde haben Sie völlig recht. Hätte in GB ein Muselmane mit Verweis auf das Freitagsgebet die Arbeit am Fr verweigert, wäre dies höchstwahrscheinlich durchgegangen. Warum? Weil in England Entscheidungen von Schariagerichten auch für Höchstgerichte bindend sind- > d.h. Die Auslegung des Islam ist den Schariagerichten vorbehalten, während sich \"weltliche\" Gerichte herausnehmen darüber zu entscheiden, was als \"Herzstück des Christentums\" anzusehen ist -> diese Differenzierung ist aufs Schärfste zu kritisieren!!! Aber der Krug geht zum Brunnen bis er bricht. In GB brodelt es eh schon gewaltig.


6
 
 Sureno 31. Dezember 2012 

Muss man solchen Unfug wirklich weiterverbreiten?

Es ist doch selbstverständlich, dass man kranke, alte ect. Menschen auch am Sonntag versorgen muss. Viele Christen, die in einem \"sozialen\" Beruf arbeiten, tun das u.a. aus christlicher Nächstenliebe.
Wenn jemand meint, mit Hinweis auf seinen christlichen Glauben nicht sonntags arbeiten zu müssen, macht er sich lächerlich und vermehrt sicher nicht das Ansehen des Christentums.


9
 
 Johannes Evangelista 31. Dezember 2012 
 

Grundsätzlich richtig

Im Ergebnis liegt das Gericht richtig. Es ist zwar irritierend, wenn ein weltliches Gericht die Herzstücke des Christentums beurteilt. Aber Jesus hat die Bedürfnisse des Menschen über den Sabbat gestellt (Mt 12,10ff). Eine Kinderkrankenschwester kann Sonntagsarbeit nicht ganz vermeiden.


8
 
 Cosinus 31. Dezember 2012 
 

Die übliche - natürlich politisch korrekte - Angriff auf das Christentum.


6
 

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