Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  3. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  6. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  7. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  8. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  9. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  10. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  11. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  12. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  13. "Jesus ringt mit dem Vater. Er ringt mit sich selbst. Und er ringt um uns"
  14. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’
  15. 115-jährige Nonne: Gebet ist Erfolgsrezept für langes Leben

Zeitung: Streit um Kindstaufe endet vor Gericht

20. Dezember 2012 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein ungewöhnlicher Familienstreit um eine Kindstaufe ist von einem Richter entschieden worden


Hagen (kath.net/KNA) Ein ungewöhnlicher Familienstreit um eine Kindstaufe ist von einem Richter entschieden worden. Wie die Hagener «Westfalenpost» (Donnerstag) berichtete, verurteilte das Hagener Amtsgericht die Großmutter eines zehnjährigen Mädchens zum Widerruf ihrer Behauptung, sie habe das Kind kurz nach der Geburt katholisch «notgetauft».


Die Mutter des 2002 in einem Hagener Krankenhaus gesund und ohne Komplikationen zur Welt gekommenen Kindes ist evangelisch, der Vater katholisch, wie es hieß. Unter den Eltern habe Uneinigkeit darüber geherrscht, welcher Konfession das Mädchen angehören solle. An der Aussage der Oma, sie habe das Mädchen kurz nach der Geburt im Wöchnerinnenzimmer am Wasserkran notgetauft, sei dann der Streit entbrannt. Nach katholischem Kirchenrecht darf jeder eine Taufe in Notfällen vornehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn Lebensgefahr besteht und ein Priester nicht rechtzeitig zur Stelle sein kann.

Die Behauptung der Großmutter wertete der Richter laut Zeitung als «vorgetäuschte Zwangstaufe». Ihre «Lüge» sei aus «durchsichtigen Gründen» aufgestellt worden. Die Frau hatte das Kind im Alter von drei Jahren in den von ihr geleiteten Kindergarten aufgenommen.

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Wuestenrufer 26. Dezember 2012 
 

Unverständlich!

Ob getauft oder nicht weis Gott allein.
Da doch die Taufe von der jeweils anderen Koffession anerkannt wird, versteh ich das Verhalten nicht.
Die Erziehung wird dann eine andere Sache sein.
Oh Herr vereine was getrennt ist in Wahrheit und Gerechtigkeit.


0
 
 Theobald 21. Dezember 2012 
 

@Aquinate

Der Richter hat nicht über Gültigkeit/ Ungültigkeit der Taufe entschieden.

Er hat entschieden, dass die Oma nur BEHAUPTET hat, sie habe getauft, ihre Aussage bezgl. Wasserkran also eine Lüge war.
So gesehen liegt faktisch gar keine Taufe vor. Was aber kirchenrechtlich passiert, wenn sie gegenüber ihrem Bischof angibt, sie habe DOCH getauft... da wirds dann haarig.


0
 
 Aquinate 21. Dezember 2012 
 

Ich glaube es hakt!

Seid wann entscheiden staatliche Gerichte über die Gültigkeit einer Taufe? Das ist Sache des Offizialates.


0
 
 Johannes Evangelista 20. Dezember 2012 
 

Wer beurteilt? -@neddy

Ês ist seltsam, wenn ein weltliches Gericht über die Gültigkeit einer Taufe urteilen muss. Da kommt so schräges Urteil raus. Sicherlich kann der Bischof so etwas entscheiden. Aber schon der Ortspfarrer hätte eine Nottaufe eintragen und also bestätigen müssen. M.E. hätte man diesen Fall kirchenintern klären können.


0
 
 Neddy 20. Dezember 2012 

[...] ...und ich glaube...

Fortsetzung..., dass es mit Blick darauf dann wenig sinnvoll ist, sich selbst zu überholen und ein Kind ohne Not mal eben unter einen Wasserkran zu halten und zu taufen.

Ich frage mich, ob die Gültigkeit oder Ungültigkeit der vorgenommenen \"Taufe\" vom zuständigen Bischof oder kirchengerichtlich festgestellt wird?


1
 
 Neddy 20. Dezember 2012 

Ich verstehe...

...die Zusammenhänge nicht. Anscheinend waren sich die Kindeseltern nicht uneins darüber, OB das Kind getauft wird, sondern nur darüber, welcher Konfession es zugehören sollte.

Außerdem gibt es keine evangelische oder römisch-katholische, sondern nur die eine Taufe, und überdies haben die Gliedkirchen der EKD und die Römisch-katholische Kirche die wechselseitige Anerkennung der Taufe bereits 2007 erklärt.

Aus meiner Sicht ist es daher nicht in erster Linie wichtig, ob das Kind von einem katholischen Priester oder einem evangelischen Pfarrer getauft wird, sondern dass es überhaupt getauft wird und dass es eine christlich durchprägte Erziehung empfängt. Welcher Konfession es sich dann später zuordnen möchte, sollte dem dann womöglich Jugendlichen überlassen bleiben. Und ich glaube, dass wir alle einen bedeutenden Einfluss auf diese Entscheidung nehmen können, indem wir einem solchen jungen Menschen Christentum und christliche Gemeinschaft glaubhaft vorleben. [...]


1
 
 Theobald 20. Dezember 2012 
 

Finds auch tragisch.
Die Frage nach der Gültigkeit der Taufe ist schwierig und wird sicher noch ein paar Kirchenrechtler beschäftigen. Die Oma hat widerrechtlich getauft (wenn sie´s denn wirklich getan hat - man hält nicht einfach so ein Neugeborenes unter den Wasserhahn...).
Rechtswidrig heißt haber i.d.R. trotzdem gültig, wenn beim Taufenden eine Taufabsicht bestand, wovon man ausgehen kann.


1
 
 backinchurch 20. Dezember 2012 
 

Falls der Sachverhalt so ist,

bedarf die Großmutter des Sakraments der Versöhnung...
Ist die Taufe dennoch kath. gültig?


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Absurd

  1. Kräutlers-'Aufstand' gegen Papst Franziskus
  2. 'Seht, wie sie einander lieben!' (Tertullian)
  3. Kräutler möchte 'Pachamama' in katholische Liturgie integrieren!
  4. Jesus auf Elektro-Roller
  5. 'Solange Gott einen Bart hat, bin ich Feminist'
  6. „Wir sind Kirche“ lässt die Masken fallen
  7. Aufenthaltsverbot in Rom für Nackt-Aktivistin vom Petersplatz
  8. Vielleicht ist meine Theologie nicht allzu gründlich durchgearbeitet
  9. Neues aus Rot-rot-Grün-Absurdistan!
  10. Abtreibungsklinik will Berichterstattung über Prozess einschränken






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  3. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  4. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  5. Roma locuta - causa (non) finita?
  6. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  7. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  8. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  9. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  10. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  11. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  12. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  13. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  14. Wacht und betet!
  15. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz